Der renommierte Völkerrechtler, Alfred de Zayas wirft in seinem Interview durch „Zeitgeschichte im Fokus“ nicht nur USA und Israel „massive Brüche“ des Völkerrechts vor, sondern erklärt auch noch Großbritannien, Frankreich und Deutschland zu Mittätern.
Alfred de Zayas: „Die Bombardierung
des Iran ist ein Kriegsverbrechen!“
Das Interview mit Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Völkerrechtler und vormaliger UNO-Mandatsträger
Frage: Israel beruft sich auf ein Präventivrecht als Legitimation für den Angriff auf den Iran. Was sagen Sie als Professor fürs Völkerrecht dazu?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Israel kann sich keinesfalls auf ein „Präventivrecht“ berufen: Weder im Völkergewohnheitsrecht noch in der UNO-Charta gibt es ein Recht auf präventive Selbstverteidigung.
Als George W. Bush und die „Koalition der Willigen“ den Irak 2003 angriffen, sagte der Uno-Generalsekretär Kofi Annan deutlich, dass der Irakkrieg „illegal“ gewesen sei1. Seinerzeit lehnten Völkerrechtler die von Bush für zulässig erklärte „präventive Selbstverteidigung“ als im völligen Gegensatz zur UNO-Charta ab. Die Berufung auf Artikel 51 der Charta wäre nicht zulässig, aus nachstehenden Gründen:
Uno-Charta, Artikel 51:
„Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise die auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit Maßnahmen zu treffen, die man zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.“
Im Jahre 2003 hatte der Irak niemanden angegriffen. Dieser war jederzeit zu Verhandlung bereit und kooperierte mit den Uno-Gesandten Hans Blix2 und Mohamed El Baradei3. Darum ergab sich internationaler Konsensus, wonach das Gewaltverbot der UNO-Charta 2003 galt.
Im Juni 2025 und Februar 2026 gab es vom Iran keinen „bewaffneten Angriff“ auf Israel oder die USA. Daher können sie sich nicht auf Artikel 51 berufen.
Was aber weiterhin gilt, ist das Gewaltverbot der UNO-Charta gemäß Artikel 2(4), wie nachstehend ausgeführt:
Uno-Charta, Artikel 2(4):
„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt!“
Im Juni 2025 und inzwischen wieder im Februar 2026 verstießen Israel und die USA gegen besagtes Gewaltverbot. Der Sicherheitsrat hat sich seit Jahren mit dem Konflikt beschäftigt und bemüht, durch Diplomatie eine rationale Lösung zu finden. Diese war im Jahr 2015 erreicht worden, als der Sicherheitsrat die Resolution 2231 mit den JCPOA (Joint Comprehensive Plan of Action) und dem Wiener Abkommen über das iranische Atomprogramm vom 14. Juli 2015 annahm4. Die US-Israel Aggression auf den Iran richtete sich gegen Geist und Buchstaben der Resolution 2231 bzw. gegen Sinn und Zweck der UNO-Charta.
Gemäß Artikel 2(3) der Uno-Charta sind alle Staaten «erga omnes» zur Diplomatie verpflichtet: «Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.»
Der Iran hat sich darangehalten. Israel und die USA haben gegen Artikel 2(3) und 2(4) der Charta verstoßen. Die Verhandlungen in Oman und Genf liefen noch, als Israel und die USA den Iran ohne Provokation und Warnung angreifen ließen.
Dieser Überfall gegen den Iran stellt eine „Aggression“ im Sinne des Artikels 5 des Statuts von Rom5 des Internationalen Strafgerichtshofs und der Kampala Definition von 20106, dar und bedeutet eine „Aggression“ ebenfalls im Sinne der Resolution 3314 der UNO-Generalversammlung7.
Frage: Der deutsche Bundeskanzler bezeichnete die Reaktion des Irans auf den Angriff Israels und der USA als einen Bruch des Völkerrechts?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Dies stellt eine dreiste Verdrehung der Fakten und des Völkerrechts dar. USA und Israel haben zweifelsohne etliche Völkerrechtsbrüche begangen. Anders als Israel und die USA kann sich der Iran auf Artikel 51 der UNO-Charta berufen.
Iran wurde ohne Provokation überfallen und hat deswegen das Recht auf Selbstverteidigung!
In jedem Fall gelten die Haager und Genfer Konventionen, auch das Prinzip der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen sowie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Beide Prinzipien des internationalen humanitären Rechts sind von Israel und den USA reihenweise verletzt worden. Bei der Zerstörung der Mädchenschule „Shajareh Tayyebeh“ (Der gute Baum) in der Stadt Minab im Süden Irans am 28. Februar wurden 170 Mädchen und Lehrer ermordet8, ein gravierendes Kriegsverbrechen, das geahndet werden muss. Dieses Verbrechen wurde von neun UNO-Sonderberichterstattern verurteilt9. Ferner verurteilten sie die US-Israel-Angriffe als illegale Aggression10.
Ich bin kein Jurist für deutsches Recht, doch es scheint mir, dass der Bundeskanzler nicht nur das Völkerrecht, sondern auch deutsches Recht verletzt, indem er eine „Apologie von Kriegsverbrechen“ Israels und der USA und eine Bagatellisierung von gravierenden Völkerrechtsbrüchen begeht. Daher sollte der UNO-Menschenrechtsauschuss prüfen, ob der deutsche Kanzler auch Artikel 20 des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte verletzt:
- „Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten11″.
- „Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt würde, ist per Gesetz verboten
Deutschland steht bereits vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Komplizenschaft (Mittäterschaft) im Völkermord gegen die Palästinenser in Gaza unter Anklage (gemäß Artikel III (e) der Völkermordkonvention)12. Tatsächlich ist Deutschland als Mittäter am Völkermord in Gaza, an der israelischen Aggression gegen den Iran, an den Kriegsverbrechen in Palästina, Iran, Libanon und Syrien beteiligt.
Deutschland leistete Israel militärische, politische, ökonomische, diplomatische, propagandistische Unterstützung, wofür es wegen Unterstützung des Völkermords im Gaza-Streifen vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt ist. Das Urteil ist aus politischen Gründen noch hängig. Das bedeutet für Deutschland Mittäterschaft. Daraus entsteht sowohl eine zivilrechtliche als auch strafrechtliche Haftung.
Frage: Es gibt Völkerrechtler, die sagen, der Israel-US-Angriff sei völkerrechtswidrig, aber auch die Reaktion des Irans, nachdem dieser US-Militäreinrichtungen in anderen Ländern mit Raketen beschießt. Wie beurteilen Sie das?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Der Iran hat das Recht, alle US-Militärziele in der Gegend zu bombardieren. Iran hat aber kein Recht, die zivile Infrastruktur von neutralen Staaten anzugreifen. Inzwischen hat sich Iran für Letzteres entschuldigt13.
Frage: Der Libanon wird ebenfalls von Israel beschossen und bombardiert. Die Hisbollah hat daraufhin, auch als Partner des Irans, Israel attackiert. Ist das Verhalten der Hisbollah vom Völkerrecht gedeckt?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Der Libanon und insbesondere die Hisbollah sind von Israel erneut angegriffen worden. Israel fliegt täglich Einsätze über dem Libanon und bombardiert das Land und mutmaßliche Einrichtungen der Hisbollah. Darum haben sie ein Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UNO-Charta.
Israel betreibt seit 80 Jahren Aggression gegen alle seine Nachbarn und sollte von der Generalversammlung gemäß Artikel 6 der UNO-Charta von der UNO ausgeschlossen werden. Artikel 6 besagt: „Ein Mitglied der Vereinten Nationen, das die Grundsätze dieser Charta beharrlich verletzt, kann auf Empfehlung des Sicherheitsrats durch die Generalversammlung aus der Organisation ausgeschlossen werden.“
Auch wenn die USA im Sicherheitsrat den Hinauswurf Israels blockieren würden, wäre die Resolution der Generalversammlung von großer symbolischer und moralischer Bedeutung.
Frage: Der Iran blockiert die Straße von Hormoz und schränkt besonders den Öl-Handel in der Region massiv ein. Ist das völkerrechtlich zulässig?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: In Friedenszeiten – laut der Uno-Seerechtskonvention14 – darf kein Staat eine internationale Meerenge blockieren. In Kriegszeiten ist die Situation anders. Allerdings muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) stets geachtet werden.
Frage: Da Israel und die USA Teheran bombardieren, gibt es laufend unschuldige Opfer. Beim ersten Angriff wurden, wie Sie schon erwähnt hatten, rund 170 Kinder und Personal einer Mädchenschule getötet. Ist das ein eindeutiges Kriegsverbrechen?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Sicherlich ist das ein Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 des Statuts von Rom und könnte sogar als ein «Verbrechen gegen die Menschheit» gemäß Artikel 7 des Statuts gelten.
Frage: Wie ist der Vorgang völkerrechtlich zu beurteilen, wenn inmitten eines Verhandlungsprozesses von einem der Verhandlungspartner ein Krieg begonnen würde?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Die Bombardierung des Iran am 28. Februar durch die USA und Israel stellt genauso wie die Angriffe vom Juni 2025 ein Kriegsverbrechen dar. Sie verletzen damit fundamentale Prinzipien des Völkergewohnheitsrechts, ein Bruch der Artikel 2(3) und 2(4) der UNO-Charta. Hinzu kommt, dass der Überfall das Verbrechen der «Heimtücke» im Sinne des Artikels 37 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Rotkreuz Konventionen von 1949 bedeutet. Siehe dazu die nachstehende Erklärung:
Artikel 37 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Rotkreuz Konventionen:
„Es ist verboten, einen Gegner unter Anwendung von Heimtücke zu töten, zu verwunden oder gefangen zu nehmen. Als Heimtücke gelten Handlungen, durch die ein Gegner in der Absicht, sein Vertrauen zu missbrauchen, verleitet würde, darauf zu vertrauen, dass er nach den Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts Anspruch auf Schutz hat oder verpflichtet ist, Schutz zu gewähren. Folgende Handlungen sind Beispiele für Heimtücke: a) das Vortäuschen der Absicht, unter einer Parlamentärflagge verhandeln oder sich zu ergeben …“
Im Völkergewohnheitsrecht und in den Genfer Konventionen gilt …
… „Heimtücke“ als Kriegsverbrechen, das gemäß Artikel 8 des Statuts von Rom verfolgt und bestraft werden muss!
Frage: Sie warnen schon seit Jahren vor der Anwendung der Menschenrechte und des Völkerrechts à la Carte. Sie haben in Ihren Ausführungen immer wieder darauf hingewiesen, welche internationale Regeln im Nahostkonflikt verletzt worden wären. Auch wird durch Ihre Erklärungen deutlich, wie umfassend das Völkerrecht friedensstiftend wirken könnte und dessen Anwendung wichtiger denn je sei. Was bedeutet die aktuelle Entwicklung für das Völkerrecht?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Völkerrecht nach Beliebigkeit ist kein Völkerrecht. Die USA und Israel betrachten sich als über dem Völkerrecht stehend – als „legibus solutus“. Wir haben es hier mit massiven Brüchen des Völkerrechts und der Weltordnung zu tun. Schlimmer noch, wir haben es mit einem Angriff gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte zu tun.
Nicht nur die USA und Israel müssen dafür zur Verantwortung gezogen und bestraft werden, sowie auch alle Staaten, die dies direkt oder indirekt unterstützen:
Großbritannien, Frankreich, Deutschland sind Mittäter!
Sie sind dabei, die Architektur der Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Die Konsequenzen sind weitreichend. Es geht um einen Angriff nicht nur auf den Iran und den Libanon.
Es geht um einen Angriff auf die Zivilisation, um einen Bruch des Völkerrechts per se!
Frage: Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die betroffenen Staaten bemüht, eine Ordnung herzustellen, welche Kriege nicht mehr möglich machen sollte. Auch die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse gehörten dazu. Welche Relevanz haben sie im Kontext des Krieges gegen den Iran?
Prof. Dr. Alfred de Zayas: Eigentlich bin ich kein Bewunderer der Nürnberger Prozesse und habe ein Kapitel darüber im Buch „Macht und Recht“ von Professor Alexander Demandt (C.H.Beck, München 1990) verfasst15. Die Prozesse von Nürnberg und Tokyo litten an Legitimitätsmängeln, denn beide waren Siegergerichte mit einer Siegerjustiz.
Sie litten weiterhin an fundamentalen rechtsstaatlichen Fehlern und wandten zum Teil „ex post facto“ Recht beziehungsweise verwarfen viele Prinzipien wie „nullum crimen sine lege“, „nulla poena sine lege“, „tu quoque“ und dergleichen. Trotzdem haben sie gewissermaßen ein neues Völkerrecht geschaffen, das von der UNO-Generalversammlung als „Die Nürnberger Prinzipien“ gutgeheißen wurde und wir nicht außer Acht lassen können gemäß der nachfolgenden Grundsätzen:
Im Statut des Nürnberger Gerichtshofs und im Urteil des Gerichtshofs anerkannte Grundsätze des Völkerrechts
Grundsatz I Jede Person, die eine Handlung begeht, welche nach dem Völkerrecht ein Verbrechen darstellt, ist hierfür verantwortlich und unterliegt der Bestrafung.
Grundsatz II Die Tatsache, dass das innerstaatliche Recht keine Strafe für eine Handlung vorsieht, die nach dem Völkerrecht ein Verbrechen darstellt, befreit die Person, welche diese Handlung begangen hat, nicht von ihrer Verantwortlichkeit nach dem Völkerrecht.
Grundsatz III Die Tatsache, dass eine Person eine nach dem Völkerrecht als Verbrechen geltende Handlung als Staatsoberhaupt oder staatlicher Verantwortungsträger begangen hat, befreit diese Person nicht von ihrer Verantwortlichkeit nach dem Völkerrecht.
Grundsatz IV Die Tatsache, dass eine Person auf Befehl ihrer Regierung oder eines Vorgesetzten gehandelt hat, befreit diese Person nicht von ihrer Verantwortlichkeit nach dem Völkerrecht, vorausgesetzt, sie hatte tatsächlich die Möglichkeit einer moralischen Entscheidung.
Grundsatz V Jede Person, die eines Verbrechens nach dem Völkerrecht angeklagt ist, hat das Recht auf ein faires Verfahren nach Maßgabe der Tatsachen und des Rechts.
Grundsatz VI Die folgenden Verbrechen sind als Verbrechen nach dem Völkerrecht strafbar, wie:
-
- Verbrechen gegen den Frieden:
- (i) mit Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskriegs oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen!
- (ii) mit Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschwörung zur Ausführung einer der unter Ziffer (i) genannten Handlungen!
Obwohl dieses neue Völkerrecht deutlich „ex post facto zur Anwendung kam, war dieses neue Verbot der Aggression de facto eine positive Entwicklung. So sagte der amerikanische Staatsanwalt Robert Jackson in Nürnberg bei seiner Eröffnungsrede:
„Dieses Gesetz wird zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt. Es schließt aber jede Nation ein und muss, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen jene, die hier zu Gericht sitzen16″.
In ähnlicher Weise kam das Tribunal in seinem Urteil von 1946 zu dem Schluss:
„Einen Angriffskrieg zu beginnen, ist nicht nur ein internationales Verbrechen; es ist das schlimmste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, dass es in sich das gesamte Übel des Krieges birgt17″.
Wenn wir an den aktuellen Angriff gegen den Iran denken, begehen Israel und die USA, nach dem oben genannten Grundsatz VI, „ein Verbrechen gegen den Frieden“, nach dem alle Punkte der Nürnberger Prinzipien erfüllt sind.
Fortsetzung mit Teil 2 folgt
***
Quellenangaben:
- 1 http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/middle_east/3661134.stm ↩︎
- 2 Hans Blix: Disarming Iraq: The Search for Weapons of Mass Destruction. Pantheon 2004. ↩︎
- 3 El Baradei, Mohamed: The Age of Deception: Nuclear Diplomacy in Treacherous Times. New York: Metropolitan Books/Henry Holt and Co, 2011. ↩︎
- 4 https://main.un.org/securitycouncil/en/content/2231/background ↩︎
- 5 https://www.icc-cpi.int/sites/default/files/2024-05/Rome-Statute-eng.pdf ↩︎
- 6 https://asp.icc-cpi.int/crime-of-aggression ↩︎
- 7 http://www.un-documents.net/a29r3314.htm ↩︎
- 8 https://apnews.com/article/iran-war-strike-school-minab-us-3f55b6ca193a3295bef5735a45a06368 ↩︎
- 9 https://www.ohchr.org/en/press-releases/2026/03/un-experts-strongly-condemn-deadly-missile-strike-girls-school-iran-call ↩︎
- 10 https://www.ohchr.org/en/press-releases/2026/03/un-experts-denounce-aggression-iran-and-lebanon-warn-devastating-regional ↩︎
- 11 https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf ↩︎
- 12 https://www.icj-cij.org/case/193 ↩︎
- 13 https://www.nytimes.com/2026/03/07/world/middleeast/iran-president-pezeshkian-gulf-apology-war.html ↩︎
- 14 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1998:179:0003:0134:DE:PDF ↩︎
- 15 https://d-nb.info/947972374/04 ↩︎
- 16 https://www.roberthjackson.org/speech-and-writing/opening-statement-before-the-international-military-tribunal// ↩︎
- 17 The International Military Tribunal for Germany (1946-09-30), Judgment of the International Military Tribunal, the Avalon Project, Yale University. ↩︎
Das Interview für „Zeitgeschehen im Fokus“ führte Thomas Kaiser, erschienen im Erstabdruck am 17.3.2026: HIER
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Beatrix von Storch: Frauen im Namen der Frauenrechte entrechtet, entmenschlicht und entwürdigt – Video:
https://www.youtube.com/watch?v=uU2bfXKaDZ0
Am kommenden Sonntag LT-W.hl in RLP. Ihr Frauen mit und ohne Toechter, Ihr Männer mit Frauen und/oder Toechtern, die Ihr noch mind. über einen gesunden R.stverstand und Anstand und Selbsterhaltungstrieb verfügt, bitte w.hlen GEHEN !!! und bitte in Eurem eigenen Interesse und Eurer evtl. Lieben: w.hlt die einzige P.rtei der Vernunft, wenn Euch Euer und das Leben Eurer Lieben lieb ist.
Ich erinnere nochmals an den L.banon 1975 – Der Niedergang des christlichen Libanon durch Moslem Flüchtlinge – Video (7.09 Min.):
https://www.youtube.com/watch?v=Lz0DTqEND-M&t=31s
Meiner Ansicht nach.
Tausende Kinderpornos: Bewährung für linken Abgeordneten
.
Das Gericht erlässt nach zwei Jahren einen Strafbefehl gegen den ehemaligen Linkspartei-Abgeordneten Markus Gleichmann. Trotz 4.000 Fotos von Kindesmissbrauch muss er nicht in die Haft.
https://www.anonymousnews.org/deutschland/tausende-kinderpornos-bewaehrung-fuer-linken-abgeordneten/
Aachen: Wenn Staatsanwälte Straftäter schützen
.
In Aachen feuert ein Iraker mit einer scharfen Schusswaffe auf eine Wohnung, bis das Magazin leer ist. Eine Gasleitung wird beschädigt. Der Tod von mehreren Menschen wird billigend in Kauf genommen. Die Polizei sieht versuchten Totschlag. Die Staatsanwaltschaft nur illegalen Waffenbesitz und lässt den Migranten wieder laufen.
https://www.anonymousnews.org/deutschland/aachen-wenn-staatsanwaelte-straftaeter-schuetzen/
So sehr ich Alfred de Zayas schätze,. so sehr ist mir seine Sicht der Dinge allein auf die formaljuristische Seite zu wenig.
Wie schon im Fall des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind linke wie rechte Despotenfreunde jetzt auch im Irankomflikt eifrig dabei, das Mordregime wegen eines Verstosses gegen das Völkerrecht durch die USA und Israel in Schutz zu nehmen.
Daß der Iran selbst seit der Machtübernahme durch die Ayatollahs bei der islamischen Revolution im Jahr 1979 permanent nicht nur das Völkerrecht, sondern auch die noch darüber stehenden Menschenrechte gebrochen hat, bleibt in ihren teils mit Haß erfüllten Parolen unberücksichtigt.
Der Angriff von Israel und den USA auf den Iran kommt in vielerlei Hinsicht nicht nur einem Präventivschlag gleich.
Fakt ist: Der Iran führt seit der islamischen Revolution im Jahr 1979 permanent einen nicht nur in vielen Aussagen seiner Führer tatsächlich erklärten, sondern auch schlecht verdeckten Krieg nicht nur – aber insbesondere – gegen Israel und die USA sowie auch gegen die gesamte westliche Welt.
Mit Terror und den verdeckten Kriegen der vom Iran unterstützten Hamas, Hisbollah und Huthi hat das iraniscvhe Mullah-Regime selbst das Völkerrecht gebrochen.
Das begann schon unmittelbar nach der Machtübernahme durch die Ayatollhs mit der halbjährigen besatzungsgleichen Isolierung der US-Botschaft in Teheran.
Bis zu deren Machtübernahme gab es keine Probleme mit der islamischen Welt.
Sie begannen unter der fortlaufenden Hetze der islamiistischen Machthaber des Iran: Bei uns nötigte man die muslimischen Frauen, ein Kopftuch zu tragen, in der Türkei polte Erdogan die DiTiP von einer Aufsichtsbehörde über den Islam zu einem kursbestimmenden Träger des Islam um.
Islamistische Terroranschläge wurden zur Tagesordnung mit Gipfel von 9/11, die Hamas, Hisbollah und Huthis werden von Teheran unterstützt.
Zudem ist der Iran bereits über die friedliche Anreicherung von Uran hinaus kurz vor dem Ziel.einer Atombombe und Israel kann nicht warten, bis der Iran mit der Fertigstellung der Atombombe sein Ziel, es zu vernichten, auch umzusetzen in der Lage ist.
Damit bedroht der Iran nicht nur Israel, sondern die gesamte ihm feindlich eingestellte nicht-schiitische islamische Welt – allen voran Saudi Arabien, wie sich bereits jetzt mit den Angriffen auf diese Länder zeigt.
Fakt ist zwar auch, daß sich Trump und Netanjahu nicht bis ins Einzelne an alle Regeln des Völkerrechts gehalten haben – das brauchen sie aber auch deshalb nicht, weil allein die ständigen Angriffe, Bedrohungen und Kriegserklarungen des Iran gegen Israel und die USA sowie die Unterdrückung des iranischen Volkes durch das Mörderregime der Ayatollahs einen Enthauptungsschlag zum Schutz der Menschenrechte durchaus rechtfertigt – was offenbar in dieser Diskussion völlig unberücksichtigt bleibt und damit den Despoten sogar ein Alibi für ihre Untaten verschaft wird.
Denn die Menschenrechte sind ein Hauptziel des Völkerrechts unddieses berücksichtigt die Menschenrechte sehr intensiv, das man nicht einfach ignorieren kann.
Seit 1945 ist der Schutz der Menschenrechte ein zentraler Bestandteil des modernen Völkerrechts.
In der Präambel und in Artikel 1 Nr. 3 der UN-Charta wird der Schutz und die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten als eines der Hauptziele der Vereinten Nationen festgelegt.
Auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, ICCPR) und weitere spezielle internationale Menschenrechtsverträge sind integraler Bestandteil des Humanitären Völkerrechts und Kriegsvölkerrechts.
Damit ist klar, daß die Durchsetzung der Menschenrechte zugunsten eines sogar mit ständigen Kriegserklärungen und Unterstützung terroristischer Handlungen bedrohten Völker [insbes. Israel, USA] und brutaler Unterdrückung, Ermordung, Folter, Vergewaltigung des eigenen iranischen Volkes kein Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt, zumal die iranische Regierung keine aus freien Wahlen hervorgegangene Legitimation hat.
Selbst dann, wenn sich herausstellen sollte, daß der Angriff wie der Rußlands gegen die Ukraine lediglich wirtschaftlichen Interessen gegolten hat und sich für das unterdrückte iranische Volk nichts ändert, könnte man nicht ohne die von den iranischen Machthabern ausgehenen Ursachen zu beachten von einem Bruch des Völkerrechts durch Israel und die USA ihrerseits sprechen.
Wenn dieser Krieg ein Präventivkrieg war, was war dann der Deutsch-Polnische Feldzug am 1.9.1939? Und der Angriff auf die ach so friedliebende und ahnungslose Sowjetunion seinerzeit? Menschen- und Völkerrechte sind nichts weiter als ein nach Gutdünken und Belieben verleih- und entziehbares Machtmittel gegen die Völker. Genauso wie das „Erziehungsrecht“. Was ist ein Recht? Beliebig zuzuweisen und wieder zu entziehen, wenn es opportun erscheint.
„Ich war stinkfaul“: Schulversager wird Bildungsminister in Brandenburg
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Als Schüler war er „stinkend faul“, gestand Gordon Hoffmann (47) bei seiner Wahl zum CDU-Generalsekretär.
Den 10.-Klasse-Abschluss habe er „nur mit Hängen und Würgen geschafft“.
Die Lehre danach: abgebrochen. Trotzdem hat der Schulversager eine steile Karriere gemacht. Am Mittwochmorgen ernannte Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (64, SPD) den Prignitzer zum neuen Bildungsminister.
https://www.bild.de/regional/brandenburg/schulversager-wird-bildungsminister-in-brandenburg-69baae793f652f4092961627
Lorena
Solche Karrieren ab Kind, sind die heute brauchbaren und benötigten RATTEN für den geplanten UNTERGANG.
Obwohl wir damaligen Jahrgänge (bis 1945) alle „angeblich“ bei der DJ/HJ indoktriniert wurden (NEIN), waren wir nach 1945 für den AUFBAU unseres zerstörten Landes „maßgeblich beteiligt“, einschließlich der Soldaten der Wehrmacht, und die entlassenen Kriegsgefangenen, sie führten Deutschland als die neue BRD mehrmals zum EXPORT-WELTMEISTER, was die heutigen Schmalspur-Schwätzer nie wieder schaffen werden……………………………………..
Heute behaupten die m. A. n. damals gekommenen toerkischen SchaingöstarbeiterInnen SIE hätten Dei tsch länd wiederaufgebaut. Nee, warense nicht – die haben sich gleich ins gemachte Nest gesetzt. Die Trümmerfrauen haben D eit sch länd aufgebaut.
Meiner Ansicht nach.
Reinhard Mey – Was kann schöner sein auf Erden als Politiker zu werden – Live 1974 – Video:
https://www.youtube.com/watch?v=A1UHQJXh8OE&list=RDA1UHQJXh8OE&start_radio=1
Nun, ich sehe das etwas anders. Die is läm ische Welt inkl. des ir.nischen RäGimes, das nur durch damaligen Sturz des Schahs seinen Sh.r.a-Göttesst.at errichten konnte mit der katastrophalen Folge insbesondere für Frauen, aber ebenso für freidenkende, freigeistige Männer, wieder zurückgeworfen zu werden ins 6. Jh. Mähämmätts und all ihre Freiheit zu verlieren. Auch diese Sh.r.a-Göttesst.atler haben nur ein Ziel: die Eröberung der Welt und deren Unterwärfung unter diesen archaischen m. A. n. verl.genen Sh.r.a-Is läm mit aller Gewölt durch Infiltration der nicht is läm ischen Länder, dann Beginn des Gebürtendsch.h.ds, Köll a böration mit den l.nken Kraeften dort (wie damals auch im vormals chr.stlichen L.banon), die sie als Türöffner in diese Länder hereinlassen und hereinholen, sich schein inte grieren, sich in alle Institutionen setzen bis in die pölitischen Ämter und wenn sie dann ihre in W.hrheit Gotteskr.eger dort eingeschloist und die M.cht und Mehrheit haben, dann beginnen sie ihren brütalsten grausamsten sädistischen Dschöhöd – sh. L.banon 1975. JETZT haben sie die Eröberung und Unterwärfung des chr.stlichen Abendlandes nicht nur im Visier, sie sind schon seit m. A. n. +/- 1970 voll dabei und mittels dieser l.nksgestoierten M.ssenm.gration seit 2015 ihrem Ziel mehr als nahe.
Ist das etwa kein V.lkerr.chtsbruch, ist das kein kr.egerischer Angriff, nur weil er nicht mit direkten m.l.taerischen Mitteln durchgeführt wird? Dass es Müsse l i ms nicht freigestellt ist, den Is läm in Freiheit und unbehelligt zu verlassen, zu könvertieren in eine andere Räligiön oder auch räligiönsfrei frei zu leben, sondern dass sie dann durch die Fätwa als vogelfrei zum straffreien Moicheln durch jede/n andere/n Müsse lim erklärt werden, spricht für sich selbst – ist nichts anderes wie eine pölitische D.ktatür à la Nordkorea, á la alle vergangenen und heutigen l.nken D.ktatüren – eine r.chte D.ktatür ist mir nicht bekannt, da auch das Oed ölf o-Rägime eine l.nke sözialüstische D.ktatür mit lediglich dem Unterschied zu intern.tionalem Sözialüsmüs/Kömmünismüs eben nation.l ausgerichtet war wie es Nordkorea ja auch ist und wie es auch die ehemalige DäDääR war. Nation.l ist nur die gebietsmäßige Beschränkung dieser durch die Bank sözialüstischen/kömmünistiscen Idiötlügien und keineswegs eine Idiötlügie an sich, wie es uns seit 1945 die in Wahrheit m. A. n. und gem. etlichen Nachweisen l.nken Nat.-SÖZIALÜSTEN weismachten und weiterhin weismachen wollen, was sie leider bis heute bei der Mehrheit geschafft haben durch permanente entsprechende m. A. n. Gehörnwaesche.
Ich erinnere an folgendes Video (7.09 Min.) – Der Niedergang des christlichen Libanon durch Moslem Flüchtlinge – Video:
https://www.youtube.com/watch?v=Lz0DTqEND-M&t=23s
Und auch im L.banon waren es die L.nken, die sie dort hereingelassen, hereingeholt, ihnen alles gegeben, sie an die M.cht gebracht hatten, was ihnen letztlich nichts nutzte, da sie auch dort nur als nötzliche Idiöten von diesen Dsch.h.disten betrachtet und als Ongläubige ebenfalls brütalst gemoichelt wurden – Frauen und Mädchen vorher noch vergewaltigt – abartigst sädistischst brütalst – und solche Leute betrachten ebenfalls die Anders- und Nichtgläubigen als Kafr, Tiere oder gar unter dem Tier stehend, während sie selbst sich als schlimmste untertierischste Bästien gebärden und ihre eigene untertierischste Bästialität auf die sog. Ongläubigen projezieren.
Auch fuehrenden dsch.h.distische M.chte des Isse l äm s gehören ebenfalls zu diesen Superl.gen – sh. Superl.gen re GIER en die Welt, Teil 2:
https://www.lovelybooks.de/autor/Johannes-Rothkranz/Superlogen-regieren-die-Welt-Teil-2-17779149553-w/
Schaut doch nur, wer da auf dem Titelbild abgebildet ist und lest dazu die Lektüre.
V.lkerr.chtsbruch hat mehrere Gesichter und im W.hrheit steckt der Is läm genauso in diesen Superl.gen mit drin ganz weit oben und diese alle ziehen hinter den Kulissen gemeinsam die Strippen, während sie auf der Bühne den Menschen eine Scheinspaltung vorspielen.
Meiner Ansicht nach.
Wie du das sieht ist uns scheissegal!
Wer ist „uns“? Wenn es Dir sch.ißegal ist, ist es so. Ob es anderen sch.ißegal ist, ist denen überlassen.
Gibt’s den ganzen Text auch in Deutsch?
Wer deitsch lesen kann ist klar im Vorteil.
Meiner Ansicht nach.
In D sitzen seit Jahren überpropotional viele studierte Juristen die zumindest eine Kleinigkeit vom Völkerrecht wissen sollten – Fehlanzeige, die machen jeden Schwachsinn mit.
Noch übler ist es mit der Mißachtung des Grundgesetzes und dies von Regierungspolitikern, abgesegnet vom Parlament. Eine Schande für diese Zunft!
EuRuf
Offensichtlich ohne juristische Kenntnisse haben sie dieses Grundgesetz „für“ die Bundesrepublik, nicht „der“ Bundesrepublik, als VERASSUNG anerkannt, obwohl ein Grundgesetz immer nur eine „vorüberhehende Regelung“ ist. In der Präambel steht es deutlich, sie ignorieren diese aber gesetzwidrig !