Was im Fall des AfD-Außenpolitikers Petr Bystron passiert, wirkt auf viele wie ein Warnsignal: Wird in Deutschland gerade die Grenze zwischen strafbarem Verhalten und unliebsamen Vergleichen neu gezogen?
Im Zentrum der Debatte steht ein Meme mit einer winkenden Angela Merkel. Geschmacklos? Vielleicht. Strafbar? Genau darüber streiten Juristen – und zwar mit bemerkenswerter Deutlichkeit.
Ein Verfahren mit politischem Beigeschmack
Die zeitliche Dimension wirft Fragen auf: Warum erfolgt die Anklage erst ein Jahr nach Veröffentlichung – und dann mitten im Wahlkampf? Für Bystron ist die Antwort klar. Er spricht offen von „politischer Justiz auf Bestellung“. Das ist ein harter Vorwurf. Aber angesichts der Umstände fällt es schwer, ihn einfach vom Tisch zu wischen.
Bystron hatte das Meme bereits im Juli 2022 veröffentlicht, als Melnyk nach einer Reihe diplomatischer Entgleisungen und der Verharmlosung des Nazi-Kollaborateurs Stepan Bandera abberufen wurde. Auf der Montage sind deutsche Spitzenpolitiker zu sehen, die Melnyk symbolisch „zum Abschied winken“.
Zwei Jahre lang interessierte das niemanden. Erst im EU-Wahlkampf 2024 griff die Justiz ein – ein politisch hochsensibler Zeitpunkt, in dem Bystron besonders im Fokus stand.
Präzedenzfall Meinungsfreiheit: Berufungsprozess gegen Petr Bystron in München
Am 7. Mai 2026 richtet sich der Blick nach München. Vor dem Landgericht München I beginnt die Berufungsverhandlung gegen den AfD-Europapolitiker Petr Bystron. Was auf den ersten Blick wie ein Einzelfall erscheint, hat sich längst zu einem politischen und juristischen Grundsatzstreit ausgeweitet: Wie weit reicht die Meinungsfreiheit in Deutschland noch?
Der Kern der Auseinandersetzung liegt in der Bewertung von Satire. Bystron hatte das Bild (im Bild unten der linke Teil) ursprünglich als Reaktion auf Vorwürfe verwendet, selbst einen „Hitlergruß“ gezeigt zu haben. Seine Argumentation: Wenn ein einfaches Winken strafrechtlich umgedeutet wird, müsste dies auch für andere Politiker gelten.

Zu sehen: unter anderem die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Winken. Die Staatsanwaltschaft wertete den Kontext jedoch als strafbare Verwendung verfassungsfeindlicher Symbolik – konkret als Anspielung auf den sogenannten „Hitlergruß“. Das Amtsgericht verhängte daraufhin im Oktober 2025 eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, insgesamt 11.250 Euro gegeb Bystron.
Sollte die Verurteilung im Berufungsprozess „halten“ wirft das wohl drei Fragen auf:
1. Wenn der Gruß einer Person als Hitlergruß gewertet wird und selbst das Weiterverbreiten der „Tat“ dieser Person strafbar ist, wie strafbar müsste dann erst die „Tat“ der jeweiligen Personen, die so gegrüßt haben, sein?
2. Wenn das Verbreiten der Grüße strafbar ist, dann müssten alle Medien, die solche Bilder verbreiten, und somit die gleiche „Tat“ begangen haben wie Bystron, ebenso bestraft werden. Nicht nur selektiv ausgewählte Personen, wie eben der anständige AfD-Politiker Petr Bystron.
3. Wenn, wie z.B. hier der „Stern“ einen Hitlergruß zeigt und zwar nicht in einer Form wo man einen Winkenden ein böse „Absicht“ unterstellen kann, sondern wo dieser „Gruß“ expliziert einen Hitlergruß darstellen soll (noch dazu mit dem Zusatz „SEIN KAMPF“), dann liegt hier mit der Logik des Erstgerichts (Zeigen der Abbildung eines Hitlergrußes) ein nicht mehr zu leugnender Straftatbestand vor. Das heißt, im Falle einer endgültigen Verurteilung Bystrons muss dieses Magazin in erster Linie umgehend zur angezeigt werden.
Juristen schlagen Alarm
Besonders brisant: Renommierte Strafrechtsprofessoren halten die Verurteilung für kaum haltbar. Prof. Dr. Diethelm Klesczewski stellt nüchtern fest, dass Geschmacklosigkeit eben keine Straftat ist. Auch der oft bemühte §86a StGB greife hier schlicht nicht.
Noch deutlicher wird Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen: Der konstruierte Zusammenhang sei „mehr als herbeigequält“, der Hitlergruß-Vorwurf „an den Haaren herbeigezogen“.
Und trotzdem: 90 Tagessätze, 11.250 Euro Strafe. Ein Urteil, das viele eher als Signal denn als Einzelfall interpretieren. Hier demonstriert ein System seine Macht ohne Rücksicht auf den Wahrheitsgehalt der Beschuldigung.
Der eigentliche Skandal

Vielleicht geht es längst nicht mehr nur um ein Mem. Vielleicht geht es um etwas Grundsätzlicheres: Wer entscheidet was gesagt, gezeigt oder geteilt werden darf? Oder anders gesagt: Man entscheidet selektiv, wer besser in „unserer Demokratie“ den Mund zu halten hat.
Der Verband Europäischer Journalisten warnt bereits, dass dieser Fall weit über Bystron hinausreiche. Wenn selbst satirische oder provokante Inhalte strafrechtlich verfolgt werden, könnte das eine abschreckende Wirkung entfalten – nicht nur für Politiker, sondern für jeden, der sich öffentlich äußert. „Bestrafe einen, erziehe damit hunderte“, könnte die Botschaft derartig Disziplinierungsversuche sein!

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