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Handys und Computer sollen mit Malware infiziert werden, damit Österreichs Ermittler Einsicht nehmen können. Nur zwei (!) Abgeordnete der Regierung wagten Widerspruch.

Österreiche Regierung genehmigt Malware zur Gefährderüberwachung

Österreichische Ermittler dürfen bald Malware („Bundestrojaner“) kaufen, in Geräte von Bürgern einschleusen und diese überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, werden per Gesetz dazu verpflichtet, heimlich an der Überwachung anderer mitzuwirken.

Der Verdacht einer Straftat ist nicht erforderlich

Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen. Andere Ermittlungsmaßnahmen müssen aussichtslos erscheinen, ein Verwaltungsgericht zustimmen. Die entsprechende Regulierungsvorlage für den in Österreich als „Messengerüberwachung“ bekannten Bundestrojaner hat der Nationalrat, die direkt gewählte Kammer des österreichischen Parlaments, mit 105 zu 71 Stimmen beschlossen.

Dafür gestimmt haben Abgeordnete der Regierungsfraktionen: ÖVP und SPÖ geschlossen, die liberalen NEOS mehrheitlich. Dagegen stimmten die Abgeordneten der FPÖ, der Grünen, sowie von den NEOS Stephanie Krisper und Nikolaus Scherak.

Was ist ein „Bundestrojaner“?

Der Bundestrojaner ist eine staatliche Überwachungssoftware, die heimlich auf das Smartphone, den Laptop oder Computer gespielt werden kann – um digital zu „belauschen“, bevor die Nachrichten überhaupt verschlüsselt werden.

Im Klartext: Bevor WhatsApp, Signal, Telegram oder E-Mail etwas absichern oder codieren, hat der Trojaner den Text oder das Gespräch bereits gelesen oder gehört.

Wo kann der Trojaner mithören?

Überall dort, wo digitale Kommunikation genutzt wird.

• Telefonate über WhatsApp, Signal, FaceTime usw. → können mitgehört werden
• Chats und Textnachrichten (auch verschlüsselte) → können mitgelesen werden
• E-Mails (auch über sichere Anbieter) → sind zugänglich, bevor sie verschlüsselt hinausgehen
• Dateien, Fotos, Screenshots, Notizen → können ausgelesen werden
• Mikrofon und Kamera des Handys oder Laptops → können unbemerkt aktiviert werden
• Tastatureingaben → können mitprotokolliert werden (z. B. Passwörter, Suchbegriffe, Texte)

Das funktioniert nur, wenn die Polizei den Trojaner überhaupt auf das Gerät bringt.
Das passiert nicht flächendeckend, sondern nur unter bestimmten Bedingungen.

Wer darf den Bundestrojaner in welchen Fällen einsetzen?

• Der Bundestrojaner darf nur bei Verdacht auf besonders schwere Straftaten eingesetzt werden (z. B. Terrorismus, organisierte Kriminalität, Mord, Pädokriminalität).

• Es braucht dazu eine richterliche Genehmigung.
• Es soll kein Massenüberwachungs-Tool sein, sondern gezielt eingesetzt werden.

Kritiker des Bundestrojaners sehen das ganze allerdings skeptisch und befürchten eine Bespitzelung des normalen Bürgers.

Die Handys der Bevölkerung seien dabei „völlig egal“, zitierte Minister Karner einen Ermittler. Unterminiert wird diese Argumentation durch das Fehlen eines Verwertungsverbotes von Zufallsfunden sowie den Umstand, dass Karner noch vor dem Beschluss eine Ausweitung der Messenger-Überwachung gefordert hat. Der Minister möchte, dass Bundestrojaner bei einem größeren Kreis des Verdachts möglicher zukünftiger Straffälligkeit eingesetzt werden.

• Die Schwelle für den Einsatz kann mit der Zeit „aufweichen“ (was heute nur bei Terror gilt, könnte morgen bei Steuerhinterziehung gelten).
• Es bleibt für die Betroffenen unsichtbar – man merkt nicht, dass man überwacht wird.
• Es untergräbt die Sicherheit von allen, weil der Staat dazu Sicherheitslücken in Systemen nutzen muss – statt sie zu schließen.

Ein einfaches Beispiel für den Ablauf der Spyware

  • Man schreibt gerade eine Nachricht in WhatsApp:

„Ich treffe mich heute mit Frau XY um 20 Uhr.“
Bevor man auf „Senden“ klickt, hat der Trojaner die Nachricht schon mitgelesen, direkt am Gerät.
Selbst wenn WhatsApp dann alles verschlüsselt, ist es für den Trojaner zu spät – er war vorher dran.

  • Oder man telefoniert über Signal:
    Das Mikrofon wird während des Gesprächs vom Trojaner „angezapft“.
    Nicht beim Netzbetreiber, sondern direkt auf dem Handy.

Muss man sich Sorgen machen?

Wenn man nichts Illegales tut, muss man sich theoretisch keine Sorgen machen.

Allerdings ist so eine Spyware auf mehreren Ebenen bedenklich.

• Es ist ein starker Eingriff in die digitale Privatsphäre.
• Die Angst ist, dass es nicht bei Schwerkriminellen bleibt, sondern mit der Zeit auch „unbequeme“ Personen oder Journalisten ins Visier geraten könnten.
• Um den Trojaner auf dem Gerät zu bringen, nutzen Behörden absichtlich Sicherheitslücken, die auch Kriminelle ausnutzen könnten – das gefährdet letztlich alle.

Fazit der Sache

Der Bundestrojaner ist wie ein digitaler Spitzel, der sich in das Handy oder den Computer schleicht – bevor man überhaupt gesendet hast. Er sieht, hört und liest mit – nicht über das Internet, sondern direkt auf dem Gerät.

Eigentlich gedacht für Terrorverdächtige oder Schwerkriminelle – aber:

Wo heute eine Ausnahme gemacht wird, kann morgen die Regel draus werden.



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Von FREIGEIST

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