web analytics

KARLSRUHE – Der Bundesgerichtshof stärkt erstmals deutlich die Rechte Impfgeschädigter. Demnach dürfen Gerichte deren Klagen nicht länger mit überhöhten Beweisforderungen abwürgen – besonders für Betroffene könnte dies einen lang erwarteten Durchbruch bedeuten

Bundesgerichtshof bejaht mögliche Schadensansprüche – Endlich Gerechtigkeit für Betroffene?

 Es könnte ein Durchbruch für alle Betroffenen sein, die nach der Corona-Impfung unter unerklärlichen Beschwerden leiden. Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen, in der die Vorinstanz jegliche Ansprüche einer Klägerin auf Auskunft und Schadenersatz gegen die Firma „AstraZeneca“ ablehnte. Sie hatte nach einer Spritze im März 2021 mit dem Präparat „Vaxzevria“ einen Infarkt im Innenohr erlitten, der zu einem vollständigen Hörverlust einseitig führte.

Das Vorkommnis stand in unmittelbar zeitlichem Zusammenhang mit dem „Piks“, entsprechend hatte die Zahnärztin den Pharmariesen verklagt. Ihr Anwurf lautet auf das fehlende, positive Nutzen-Risiko-Verhältnis für den Wirkstoff. Außerdem seien die Produktinformationen unzureichend gewesen. Hätte das Unternehmen diese öffentlich und transparent gemacht, wäre die Patientin wohl nicht darauf eingegangen, sich dieses verabreichen zu lassen.

Begründeter Verdacht reicht aus

Deshalb verlange sie eine Darlegung über „bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen, gemeldete Verdachtsfälle und Erkenntnisse zur Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen“ nach § 84a AMG, der man nicht nachgekommen sei. In der Folge machte sie auch einen materiellen und immateriellen Schaden samt Schmerzensgeld von gesamt 150.000 Euro aus Herstellerhaftung nach dem Arzneimittelgesetz geltend.

Der BGH rügte in seinem Beschluss, dass das OLG in seinen Anforderungen über einen Nachweis etwaiger Zusammenhänge zwischen der Impfung und der möglichen Impfkomplikation auf eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ gepocht habe. Doch diese Erwartungshaltung sei zu weitreichend. Es genüge bereits, wenn plausibel und konkludent vorgetragen werden könne, dass ein Kontext denkbar scheint. Entsprechend sei es hinreichend, wenn der Verdacht begründet sei, dass mehr für statt gegen die Nebenwirkungen des Wirkstoffs spreche.

Nebenwirkungen müssen gekennzeichnet werden

Außerdem habe die Vorinstanz weitgehend unberücksichtigt gelassen, dass es nicht allein um die individuelle Symptomatik der Klägerin gehe, sondern mit ihrem Vorstoß auch eine prinzipielle Offenlegung gesammelter Erkenntnisse über etwaige Folgeschäden begehrt werde. Es sei zu Rechtsfehlern gekommen, insbesondere bei der Bewertung von Indizientatsachen, so Karlsruhe. Die Prüfung der Tragfähigkeit vorgebrachter Argumente habe nicht den Standards entsprochen.

Nun muss die Justiz erneut an die Arbeit. Sie hat zu klären, ob es bekannte beziehungsweise nachvollziehbar erscheinende Nebenwirkungen des Präparates gibt oder geben könnte, die das vertretbare Maß überschreiten. Auch sind der Wirkstoff und sein Anbieter daraufhin abzuklopfen, ob alle negativen Begleiterscheinungen adäquat gekennzeichnet und der Verbraucher umfassend darüber informiert wurde.

Konzerne und Bürgern wieder Ebenbürtig 

Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung für den Hersteller, trotzdem ist die Entscheidung ein Schlag ins Kontor. Viel zu lange konnte sich die Industrie darauf verlassen, dass die vierte Gewalt sämtliche Ansprüche von ihr fernhält, sind die Hürden weitgehend unerreichbar gewesen, einen überzeugenden Nachweis für eine relevante und zum Schadenersatz taugliche Impfnebenwirkung zu erbringen.

Künftig gibt es also einen ersten Schritt in Richtung Waffengleichheit gegenüber den Konzernen. Sie können sich nicht mehr automatisch auf die Ausrede von Einzelfällen, Schicksal oder Lebensrisiko zurückziehen. Wie es in der konkreten Angelegenheit weitergeht, ist offen. Dennoch wurde ein Meilenstein gesetzt, es geht ein Signal aus, das die Barrieren für den bislang in der Regel unterlegenen Geschädigten deutlich reduziert. Und ein Zeichen von wiederherzustellender Gerechtigkeit, nachdem sie zugunsten von Profit und zulasten der Sicherheit unter die Räder kam.

Aus unserer Kooperation mit Der Status

***




Bitte unterstützen Sie unseren Kampf für Freiheit und Bürgerrechte. Und auch gegen die Klima-Hysterie, die letztlich der Nährboden für Programme ist, die uns das Geld aus der Tasche ziehen sollen, wie wir bereits jetzt schon erfahren dürfen. Stichwort: Energiewende. Und das ist erst der Anfang! Die Umverteilung von unten nach oben hat gerade erst begonnen.

Für jede Spende (PayPal oder Banküberweisung) ab € 10.- erhalten Sie als Dankeschön auf Wunsch ein Dutzend Aufkleber „KLIMA-HYSTERIE? NEIN DANKE“ portofrei und gratis! Details hier.



UNSER MITTELEUROPA erscheint ohne lästige und automatisierte Werbung innerhalb der Artikel, die teilweise das Lesen erschwert. Falls Sie das zu schätzen wissen, sind wir für eine Unterstützung unseres Projektes dankbar. Details zu Spenden (PayPal oder Banküberweisung) hier.



Von Redaktion

10 Gedanken zu „Gericht senkt Hürden: Ansprüche für Impf-Opfer möglich“
  1. § 84 Abs. 2 Satz 1 AMG (Arzneimittelgesetz) besagt, wenn ein gesunder Mensch nach der Impfung krank wird, dann wird als Ursache die Impfung vermutet, es sei denn der Hersteller des Mittels kann das Gegenteil beweisen (Beweislastumkehr, Gefährdungshaftung). Das Gesetz wurde im Nachgang zum Contergan-Skandal geschaffen. Der Opferanwalt Ulbrich hat trotzdem jeden Prozeß am Landgericht Passau und Landshut verloren. Die Richter haben geltendes Recht nicht angewendet. Sie sind damit Rechtsbeuger und Verbrecher. Verbrechen ist jedes Delikt, wo die Mindeststrafe ein Jahr beträgt. Bei Rechtsbeugung fallen 1-5 Jahre an. Die Richter gehören in den Knast.

    4
    1. Vielleicht konnten die Hersteller in den Prozessen ja das Gegenteil beweisen, Logiker. Dann wäre nach Recht und Gesetz entschieden worden, und Du wärst im Unrecht, nicht wahr?

      3
      1. Schwachsinnige Rabulistik. Der Logiker hat mit seiner Aussage in jedem Fall recht, egal wie ein Gericht über einen Fall entscheidet der ihn nicht betrifft.
        Guck mal was „Gefährdungshaftung“ bedeutet, und dieses Prinzip wurde aus gutem Grund eingeführt als bei der Impferei noch Gesundheitsschutz statt Gewinnmaximierung im Vordergrund stand.

        2
  2. Erst übernimmt man die Finanzen (Fed 1913), 1920 die Schuldnerbanken, später bei Nixon die Justiz und die Medien hat man seit Henry Ford schon bis 1920. Die Netzwerke sind über den Erdball gespannt. Alles ist bereit zur Machtübernahme, man hörte es bei Netanjahu am Donnerstag. Ich hoffe nur, daß ihre Prahlerei ihnen wie immer ein Bein stellt, das sie bremst, aber die Menschheit lernt nicht, daß sie von der politischen Macht ferngehalten sind. Sie arbeiten geheim und organisieren sich.

    1. Es sagt viel über den verkommenen Geist aus wenn sich jemand derart verächtlich über zum Teil massiv lebenseinschränkend Gesundheitsgeschädigte lustig macht.

      1
  3. Warum sind die Gründer von Biowaffentech auf der Flucht ähhhh verlassen ihre Firma und gründe eine neue? Stehen da jetzt gewaltige Schadensersatzzahlungen, welche Biontech ruinieren werden? Und wie immer, Schmiergeldzahlungen für Massenmord und keiner der Täter wird auch nur angeklagt, so geht halt „Werte-Westen und seine Rechtsstaaten“.

    6
    1. Es sind Unternehmer, die unternehmen etwas, während andere nörgelnd im Kaffeesatz lesen und andere für ihr eigenes Elend verantwortlich machen …

      8

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert