Die Regierung von Präsident Donald Trump hat vor dem Supreme Court einen Rückschlag im Bereich ihrer Migrationspolitik erlitten. Der Oberste Gerichtshof hat vorerst die geplante Abschiebung mutmaßlicher Mitglieder der venezolanischen Verbrecherbande „Tren de Aragua“ gestoppt.
Berufungsgericht muss entscheiden
Außenpolitisch verlief die vergangene Woche für US-Präsident Donald Trump erfreulich – unter anderem mit Blick auf umfangreiche Wirtschaftsverträge mit mehreren Golfstaaten, die er besucht hat. Innenpolitisch hat er jedoch mit Blick auf seine Migrationspolitik einen Rückschlag zu verzeichnen: Am Freitag, 16. Mai, hat der Oberste Gerichtshof im Eilverfahren die Abschiebung mehrerer venezolanischer Staatsangehöriger bis auf Weiteres gestoppt.
Die Betreffenden stehen im Verdacht, der Bande „Tren de Aragua“ anzugehören, die der organisierten Kriminalität zuzurechnen ist. Die Regierung Trump will eine beschleunigte Abschiebung von Mitgliedern dieser Bande erreichen. Dazu beruft sie sich auf den sogenannten Alien Enemies Act aus dem Jahr 1798. Dieses Gesetz erlaubt es dem Präsidenten, im Falle eines Konflikts Bürger feindlicher Nationen festzunehmen oder abzuschieben.
Supreme Court will sich noch nicht selbst mit Hauptfrage befassen
Die mit 7 zu 2 Stimmen gegen die Richter Samuel Alito und Clarence Thomas gefällte Entscheidung stellt keine endgültige Positionierung des Supreme Court über die Zulässigkeit dieses Vorgehens dar. Sie verhindert allerdings bis auf Weiteres die Abschiebung der mit den Initialen A.A.R.P. und W.M.M. bezeichneten Kläger
Die Entscheidung erging in Form eines sogenannten „Writ of Certiorari“. Der Supreme Court gibt auf diese Weise kund, erst die Entscheidung in einem noch anhängigen Verfahren einer niedrigeren Instanz abwarten zu wollen. Diese sei, so heißt es in der Entscheidung ebenfalls, näher am Fall und dessen konkreten Umständen. Anschließend behält er sich vor, noch einmal in der Sache selbst zu entscheiden. Dann wird allerdings auch eine mündliche Verhandlung dazu abgehalten.
Mit der nunmehrigen Entscheidung soll gewährleistet werden, dass potenziell von einer Abschiebung Betroffene ausreichende Möglichkeiten finden, um sich gegen ihre Abschiebung zu wehren. Bisher hatten die Behörden diese häufig nur 24 Stunden vor der geplanten Ausschaffung über diese in Kenntnis gesetzt. Eine Rechtsmittelbelehrung fand häufig nicht statt.
Höchstgericht pocht auf rechtsstaatliche Mindeststandards
Dies ist nach Überzeugung des Obersten Gerichtshofs nicht mit rechtsstaatlichen Mindeststandards vereinbar. Der Supreme Court unterstreicht in seiner Verfügung entsprechend auch die Notwendigkeit, ein faires Verfahren für die Betroffenen zu gewährleisten.
Damit liegt der Ball wieder beim Bundesberufungsgericht für den Fünften Gerichtskreis, der neun Gerichtsbezirke in den Bundesstaaten Texas, Louisiana und Mississippi umfasst. Zu einem früheren Zeitpunkt hatte die US-Regierung bereits etwa 200 mutmaßliche „Tren de Aragua“-Angehörige nach El Salvador abgeschoben.
Gerichte beklagten bereits damals, dass die Betroffenen durch die rasche und ohne rechtliche Garantien vorgenommenen Abschiebungen vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien. Viele von ihnen landeten in einem Hochsicherheitsgefängnis. Eine Chance auf rechtliche Überprüfung der Abschiebung besteht für sie damit faktisch nicht mehr.
Supreme Court hatte bereits zuvor Turbo-Abschiebungen gestoppt
Die Regierung Trump berief sich bislang auf den Text des Alien Enemies Act von 1798. Dieser räumt dem Präsidenten wörtlich das Recht ein, die „sofortige“ Festnahme, Inhaftierung und Entfernung betroffener Personen zu veranlassen. Rechtsschutzoptionen räumt dieses Notstandsgesetz nicht ein.
Voraussetzung der Anwendung des Alien Enemies Acts ist eine „Invasion oder ein räuberischer Überfall auf das Territorium der Vereinigten Staaten“ oder ein Versuch beziehungsweise Drohung damit. Die meisten mutmaßlichen Angehörigen von Tren de Aragua leben ohne Aufenthaltstitel in den USA. Ins Land gelangt waren sie über einen mehrere Jahre oder Jahrzehnte andauernden Zeitraum. Dies weckt Zweifel, ob vor diesem Hintergrund der akute Notstand argumentiert werden kann.
Am 19. April hatte der Supreme Court einen vorübergehenden Abschiebestopp verfügt. Damit können mehrere mutmaßliche venezolanische Angehörige der Bande, die sich in texanischen Abschiebegefängnissen befinden, nicht außer Landes geschafft werden. Samuel Alito bezweifelte in seiner abweichenden Meinung die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs zur Gewährung einer solchen Rechtsschutzanordnung.
Trump spricht von einem „schlechten und gefährlichen Tag für Amerika“
Alito monierte zudem, dass die Certiorari-Entscheidung erst zu einem Zeitpunkt hätte erfolgen dürfen, da eine Entscheidung in der Sache von einem Bezirks- oder Berufungsgericht getroffen worden sei. Die Mehrheit der Richter verwies hingegen darauf, dass das Bundesbezirksgericht nicht innerhalb einer angemessenen Zeit auf einen gegen die Abschiebung gerichteten Antrag auf einstweilige Verfügung geantwortet habe.
Präsident Donald Trump selbst reagierte mit heftiger Kritik auf die Anordnung des Supreme Court. Dieser „erlaubt mir nicht, das zu tun, wofür ich gewählt wurde“, äußert er auf Truth Social. Es sei ein „schlechter und gefährlicher Tag für Amerika“.
Die Konsequenz aus dem Urteil, so Trump, sei, dass es nicht möglich sei, „die schlimmsten Mörder, Drogendealer, Bandenmitglieder und sogar diejenigen, die geistig geisteskrank sind“, zeitnah außer Landes zu schaffen. Obwohl diese illegal ins Land eingereist seien, dürften sie nun nicht gezwungen werden, das Land zu verlassen, ohne ein möglicherweise lange Jahre dauerndes Gerichtsverfahren zu durchlaufen. Dies werde es „diesen Menschen ermöglichen, viele Verbrechen zu begehen, bevor sie überhaupt ein Gerichtsgebäude von innen sehen“.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf EPOCH TIMES
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