Wiesbaden scheint nunmehr in der Fortführung der Ideen-Konstrukte der Ampel durch Neo-Kanzler Merz, der Vorreiter in der Einführung einer Wassersteuer, zu sein.
Die Stadt Wiesbaden darf den nun den sogenannten „Wassercent“ einführen, eine Extrasteuer zusätzlich zu Wassergebühren.
Urteil ermächtigt zur Einhebung der Wassersteuer
Das Hessische Innenministerium hatte der Stadt Wiesbaden die Wasserverbrauchssteuer zunächst verboten, das Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilte nun jedoch, dass dies zu Unrecht geschehen war, wie auch hessenschau.de berichtet hatte.
Die Stadt Wiesbaden darf also eine Steuer auf Wasserverbrauch einführen. Diese sei rechtlich zulässig, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden bereits Anfang April (Aktenzeichen: 7 K 941/24.WI). Zuletzt hatte der sogenannte „Wassercent“ einen Rechtsstreit zwischen der Stadt Wiesbaden und dem hessischen Innenministerium entfacht.
Im Dezember 2023 hatte die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung die Wasserverbrauchssteuer mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Volt angesichts „magerer“ Kassen beschlossen. Außerdem würde so der Wasserverbrauch reduziert, was gut für die Umwelt sei, lautete damals die Argumentation. Doch das Innenministerium ging damals dazwischen.
Die Kommunalaufsicht des Ministeriums stoppte den Wassercent im Mai 2024. Dagegen wiederum klagte die Landeshauptstadt und bekam nun Recht.
1.000 Liter Trinkwassermit 90 Cent besteuert
Neben der ohnehin eingehobenen Wassergebühr sollten die Bürger nun eine zusätzliche Wasserverbrauchssteuer von 90 Cent pro 1.000 Liter Trinkwasser zahlen und dies bereits ab dem ersten Liter. Durch die Wasserverbrauchssteuer erhofften sich die Befürworter rund 16 Millionen Euro Mehreinnahmen zur Deckung des Haushaltsdefizits.
Die Kommunalaufsicht hielt jedoch dagegen, um einen sparsameren Umgang mit Wasser zu erreichen, gäbe es im Wasserrecht mehrere Möglichkeiten, eine Wassersteuer werde dort allerdings nicht genannt.
Außerdem dürfe die Stadt mit Wassergebühren keinen Gewinn erzielen, sondern nur die Kosten decken, argumentierte die Kommunalaufsicht. Eine Wasserverbrauchssteuer treffe insbesondere einkommensschwache Haushalte über der Grenze zum Bezug von finanzieller staatlicher Hilfe.
Gericht urteilt im „Sinne des Klimawandels“
Das Verwaltungsgericht hingegen urteilte, der Umstand, dass lebensnotwendige Güter wie Trinkwasser nicht besteuert werden dürften, sei kein geltender Rechtsgrundsatz, wie das Beispiel der Umsatzsteuer bereits zeige.
Die geplante Wiesbadener Wasserverbrauchssteuer sei hoch genug für Lenkungseffekte, ohne zu einer „erdrosselnden Wirkung“ zu führen. Dass sie einkommensschwache Haushalte oberhalb der sogenannten Transfergrenze stärker treffe als andere, sei auch bei jeder anderen Besteuerung der Fall.
Mit Blick auf das Ziel, Wasser zu sparen, verwies das Gericht außerdem auf Trockenheitsphasen auch in Folge des Klimawandels. In den vergangenen fünf Jahren habe Wiesbaden nach eigenen Angaben im Sommer daher die Wasserentnahme aus Bächen und Seen verbieten müssen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat nach eigener Aussage die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen, „weil es sich bei der Zulässigkeit einer kommunalen Wasserverbrauchssteuer um eine grundlegende Frage handelt, die von der Rechtsprechung noch nicht entschieden worden ist“.
Geht also das Land Hessen nicht gegen das Urteil in Berufung, könnten die Stadtverordneten entscheiden, ab wann der „Wassercent“ erhoben wird.
Alles in Allem hat es auch hinsichtlich dieser Gerichtsentscheidung erneut den unangenehmen Nachgeschmack des vorauseilenden Gehorsams gegenüber der EU. Diese hatte ebenfalls vor kurzem mit der Umsetzung der „Rationierung“ von Trinkwasser, freilich aus Klimaschutzaspekten“, in Form von Besteuerung und „Verteuerung“ von Wasser, geliebäugelt. Als „gelernter“ EU-Bürger weiß man allerdings dass hier bald einmal gesetzliche Vorgaben der EU-Entscheider folgen werden.
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Und wie hoch sind die Verwaltungskosten für diese so „wichtige“Steuer?