Laut Veröffentlichung auf der Webseite des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) wurde der israelische Antrag auf Aussetzung der Ermittlungen gegen Israels Premierminister Netanjahu seitens der Richterschaft abgewiesen.
Dementsprechend wird der erlassene Haftbefehl auch nicht zurückgezogen
Gräueltaten an Palästinensern weiter untersucht
Somit wurde der israelische Antrag auf Aussetzung der umfassenderen IStGH-Ermittlungen zu mutmaßlichen Gräueltaten in den palästinensischen Gebieten zurückgewiesen, wie auch RT berichtet hatte.
Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hatten am 16. Juli den Antrag Israels abgelehnt, die gegen den israelischen Premierminister und den ehemaligen Verteidigungsminister erlassenen Haftbefehle zurückzuziehen, während der IStGH die israelische Anfechtung seiner Zuständigkeit für den Gaza-Krieg weiterhin prüft.
In einer, auf der Website des IStGH veröffentlichten Entscheidung, hatten die Richter zudem einen israelischen Antrag auf Aussetzung der umfassenderen IStGH-Ermittlungen zu mutmaßlichen Gräueltaten in den palästinensischen Gebieten zurückgewiesen.
Der IStGH hatte am 21. November Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungschef Joaw Galant sowie gegen den Hamas-Führer Ibrahim al-Masri wegen angeblicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Konflikt erlassen.
Haftbefehl gegen al-Masri zurückgezogen
Bereits im Februar hatte das Gericht mitgeteilt, dass die Richter den Haftbefehl gegen al-Masri, der auch unter dem Namen Mohammed Deif bekannt ist, zurückgezogen hätten, nachdem es glaubwürdige Berichte über seinen Tod gegeben hatte.
Israel lehnt jedoch die Zuständigkeit des, in Den Haag ansässigen Gerichts, ab und bestreitet nach wie vor jegliche Kriegsverbrechen im Gazastreifen, wo es seit dem Angriff der militanten Palästinensergruppe auf Israel am 7. Oktober 2023 eine Militärkampagne zur Eliminierung der Hamas geführt hatte. Sie ficht die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant somit an.
Israel argumentierte, dass eine Entscheidung der Berufungskammer vom April, in der die Vorverfahrenskammer angewiesen wurde, Israels Einwände gegen die Zuständigkeit des Gerichts zu überprüfen, bedeute, dass es keine gültige Zuständigkeitsgrundlage für die Haftbefehle geben könne.
Die Richter wiesen diese Argumentation jedoch zurück. Am 16. Juli erklärten sie schließlich, dass Israels Einspruch gegen die Zuständigkeit für die Haftbefehle noch anhängig sei und die Haftbefehle bis zur Entscheidung des Gerichts in Kraft bleiben würden. Es gibt jedoch keinerlei Zeitplan für eine Entscheidung über die Zuständigkeit in diesem Fall.
Im Juni hatten die Vereinigten Staaten Sanktionen gegen vier Richter des IStGH verhängt, eine bis dato beispiellose Vergeltungsmaßnahme für die Ausstellung eines Haftbefehls gegen Netanjahu durch das Kriegstribunal. Zwei der sanktionierten Richter gehören dem Gremium an, das Israels Antrag auf Rücknahme der Haftbefehle abgelehnt hatte.
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Das ist keine STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDE mehr, sondern ein HAUFEN von sich ständig drehenden KREISELN.
IStGH – was bringt das?
Kein Land wird ein Urteil gegen das Oberhaupt eines verbündeten anderen Komplizenlandes umsetzen solange dieser nicht schon im eigenen Land abgesägt worden ist.
Umgekehrt wird nicht auf die Entscheidung irgendeines Gerichtes gewartet wenn man ohnehin schon dem eigenen Ansinnen als feindlich unterstellte Personen entfernen will, das wird dann bestenfalls als Vorwand und Feigenblatt mißbraucht.
Nichts als Theater um den schönen Scheinheiligenschein der Menschlichkeit und Rechtschaffenheit aufrecht zu halten.
Er hat wieder Syrien angegriffen, während er in US war. So muß das Parlament, dass sich eigentlich in Auflösung befand nun weiter geführt werden. Dadurch dass „er“ sich wieder im Krieg befindet, kann es auch keine neuen Vereinbarungen geben und niemand kann den Haftbefehl dort umsetzen. Es sei denn, sein bester Freund in US würde ihn mal einkassieren bei den vielen Besuchen mit seinen 17 Knessethohlleuchten, immer der Ober-Rabbi dabei, und Absprachen über „Waffensendungen“ bzw. Milliardenzahlungen.