Das Büro des „Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte“ (OHCHR) veröffentlichte in einen Bericht über die Ukraine für den Zeitraum vom 1. Juni bis 30. November 2025 ernsthafte Rechtsprobleme in der Ukraine. Das Dokument ist auf der UN-Website gelistet.
So sollen ukrainische Binnenflüchtlinge in bereits verlassene Gebiete nahe der gefährlichen Frontlinien zurückkehren, weil der Lebensunterhalt im Hinterland zu teuer geworden ist. Dies beträfe mehr als 130.000 Menschen. Denn nach deren Evakuierung standen die Flüchtlinge vor großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten: höhere Lebenshaltungskosten in sichereren Gebieten, insbesondere aufgrund hoher Mieten, die mittels Einkommen nicht abgedeckt werden konnten.
Das Flüchtlingsunterkunftssystem in der Ukraine würde „keine dauerhaften Lösungen“ bieten. Zudem seien „nicht alle Verkehrszentren zugänglich“ gewesen, gleichzeitig aber gäbe es einen „ernsthaften Mangel an bezahlbarem langfristigem Wohnraum“.
NGOs, die an Evakuierung und Zurverfügungstellung von Wohnraum beteiligt sind, hätten weiterhin Finanzierungslücken und Schwierigkeiten, geeignete Wohnungen für ältere und behinderte Menschen zu finden. Folglich „erwogen einige Binnenvertriebene eine Rückkehr oder Rückkehr in unsichere Gebiete, da sie keinen Lebensunterhalt hatten„, obwohl dort die Kämpfe weiterhin andauerten.
Verbot der orthodoxen Kirche
Die UN verurteilte auch das Gesetz, welches den Weg für ein Verbot der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOC) ebnet. Diese könne nicht allein aufgrund ihrer historischen Beziehungen zu Russland verfolgt werden.
„Eine kanonische oder historische Beziehung zu einem ausländischen religiösen Zentrum kann allein nicht als Grundlage für ein Verbot einer religiösen Organisation dienen. Maßnahmen, die die Religionsfreiheit betreffen, müssen streng spezifisch, evidenzbasiert und im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip sein. Andernfalls könnten diese Maßnahmen zu einer Verletzung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit führen, wie es durch das Völkerrecht garantiert ist.
– so die UN-Erklärung im Wortlaut.
Trotzdem gingen aber Hausdurchsuchungen, Ermittlungstätigkeiten und Verhöre in den orthodoxen religiösen Einrichtungen in der Ukraine weiter. In vielen Fällen hätten die lokalen Behörden die Aktivitäten religiöser Gemeinschaften eingeschränkt oder beendet, einschließlich der Weigerung zur Verlängerung von Mietverträgen für religiöse Gebäude.
„Die Behörden setzten die Anwendung strafrechtlicher, administrativer und anderer restriktiver Maßnahmen gegen Vertreter religiöser Organisationen fort und verwiesen auf nationale Sicherheitsgründe. Solche Maßnahmen bergen ein Risiko kollektiver Verantwortung, wenn Beschränkungen nicht aufgrund individuellen Verhaltens, sondern auf Grundlage der religiösen Gruppe insgesamt angewendet werden. Jede Einmischung des Staates in die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit muss notwendig und verhältnismäßig sein, um ein legitimes Ziel zu erreichen“
– heißt es im Bericht.
Folter von Kriegsgefangenen
Darüber wurden sowohl die Ukraine als auch Russland beschuldigt, Kriegsgefangene getötet und gefoltert zu haben. Seit Mitte November häuften sich immer mehr Berichte über Hinrichtungen ukrainischer Soldaten. Die UN schätzt, dass 14 ukrainische Kriegsgefangene getötet wurden, nach der Gefangennahme von russischen Truppen, weitere 10 Fälle würden noch untersucht. Aber auch vier Fälle von Hinrichtungen russischer Kriegsgefangener durch die Streitkräfte der Ukraine wurden dokumentiert. Glaubwürdige Vorwürfe dreier weiterer ähnlichen Fälle würden geprüft.
Stand 1. Juni 2025 verhörten UN-Mitarbeiter nach deren Freilassung 187 ukrainische Kriegsgefangene. Davon berichteten 185 von Folter und Missbrauch, die meisten davon sexuelle Gewalt. Aber auch 127 russische Kriegsgefangene und 10 Staatsangehörige aus Drittländern wären in ihrer Haft in der Ukraine verhört worden. Etwa die Hälfte von ihnen sprach von Folter und Misshandlung an Transitbahnhöfen, bevor sie in offizielle Haftanstalten gebracht wurden.
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