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Bild: UME & AI

Seit dem 7. Juli 2026 müssen neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU mit einem erweiterten Ablenkungswarnsystem ausgestattet sein. Dieses sogenannte ADDW-System erkennt, wenn Fahrer den Blick zu lange von der Straße abwenden, und gibt eine Warnung aus.

Startschuß zum gläsernen Lenker gefallen

In der Praxis verwenden die Hersteller dafür meist eine kleine Infrarotkamera, die Augen- und Kopfbewegungen während der Fahrt analysiert. Sie wird ab einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h automatisch aktiv. Bei mindestens 50 km/h muss das System unter den vorgeschriebenen Bedingungen spätestens nach 3,5 Sekunden deutlicher Ablenkung warnen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ständig ein Video gespeichert wird. Die EU schreibt lediglich die Warnfunktion vor – nicht ausdrücklich eine Kamera. Außerdem dürfen nur jene Daten verarbeitet werden, die für das System notwendig sind. Eine dauerhafte Aufzeichnung, Gesichtserkennung oder Erstellung biometrischer Fahrerprofile ist für diese Funktion nicht erlaubt.

Trotzdem bleiben Datenschutzfragen offen. Moderne Autos sind mit Apps, Hersteller-Clouds und anderen Onlinediensten verbunden. Käufer sollten daher prüfen, ob die Kameradaten ausschließlich im Fahrzeug verarbeitet werden und welche freiwilligen Zusatzfunktionen der Hersteller anbietet.

Offen für Missbrauch und später „geänderte“ Richtlinien

Aus einem Sicherheitssystem könnte dennoch ein Überwachungsinstrument werden, wenn Hersteller die vorhandene Technik später für zusätzliche Zwecke nutzen. Vielleicht ist das jetzt nur ein harmloser „Einstieg“. Wenn später dann die Überwachungs-Funktionen erweitert werden, wird das dann hingenommen werden, falls die Überwachungs-Schritte dann salamitaktikartig erfolgen werden. Denkbar sind beispielsweise Fahrerprofile, personalisierte Einstellungen, eine Gesichtserkennung zum Entriegeln des Autos oder Auswertungen für Flottenbetreiber. Solche Zusatzfunktionen sind nicht automatisch Bestandteil der ADDW-Pflicht und benötigen eine eigene Rechtsgrundlage. Oder gespeicherte Infos „nur“ im Falle von Unfällen, die dann bei den Versicherungen landen könnten.

Egal wie man es sieht ist zu befürchten, dass hier ein weiterer Schritt zur Überwachung der Bürger gesetzt wird.



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Von Redaktion

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