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Eine Nicht-binäre Person namens Nikolas T. klagt nunmehr gegen das Deutsche Vergabenetzwerk wegen einer Anredeformel in einem Job-Absageschreiben.

Die klagende Person wurde darin mit „Sehr geehrter Herr T.“ angesprochen. Nun fordert T. Schadensersatz in Höhe von 17.500 Euro wegen Diskriminierung.

Derlei Verfahren in Zukunft Standard?

Bei Gericht war T., der sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt, mit lackierten Fingernägeln und langen blonden Haaren, die zu einem Zopf zusammengebunden waren, erschienen. In der Verhandlung einigte man sich darauf, Nikolas T. genderneutral mit „die klagende Partei“ anzusprechen.
Zu einer Einigung kam es allerdings nicht. Ende Mai kommt es zu einer Fortsetzung in der Hauptverhandlung.

Dieses Verfahren ist also anders, könnte jedoch künftig zum Standard werden und sich, je nach Erfolg, zu einem neuen „Geschäftszweig“ mausern. Nikolas T. hat das Deutsche Vergabenetzwerk verklagt, die Firma hatte einen Referenten/eine Referentin für Vergaberecht gesucht. T. hatte sich auf die Stellenanzeige beworben, bekam allerdings eine Absage, mit der Begründung, die gesuchte Qualifikationen nicht erfüllt zu haben. Die E-Mail der Absage begann mit den Worten, „Sehr geehrter Herr T. …“. Wegen eben dieser Anrede treffen sich die Beteiligten nun vor Gericht.

T. dentifiziert sich nämlich als non-binär, also keinem Geschlecht zugehörig und fühlt sich nun deshalb diskriminiert. T. fordert nun Schadensersatz in Höhe von 17.500 Euro. Als Mann geboren, erscheint T. vor Gericht mit lackierten Nägeln, das lange blonde Haar zum Zopf gebunden, und möchte keinesfalls „Herr“ genannt werden. Als im Saal jemand „Herr T.“ sagt, braust T. auf, „sprechen Sie mich bitte nicht mit Herr an!“

Job-Absage spielt „freilich keine Rolle“

Als jedoch die „klagende Partei“ die Absage seitens der Firma erhalten hatte, hatte sie sich nicht unmittelbar an das Gericht gewandt. Vielmehr hatte T. dem Vergabenetzwerk eine E-Mail geschrieben und darin 5000 Euro gefordert, sowie andernfalls mit Klage gedroht. Sogar die Kontoverbindung wurde im Anhang mitgesandt.

In dieser Stellenanzeige des Deutschen Vergabenetzwerks fehlte der Zusatz „m/w/d“. Auch deshalb hatte Nikolas T. auf Schadensersatz.

Die Geschäftsführung des Vergabenetzwerks hatte sich geweigert zu zahlen. T.s Klage war „auf dem Fuße“ gefolgt, gefordert waren schlussendlich 17.500 Euro. Den Anspruch auf Schadensersatz hatte T. aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgeleitet. „Es soll vor Diskriminierungen schützen“, erklärt dazu Arbeitsrechtsexperte Prof. Dr. Michael Fuhlrott. „Der Bewerber muss nur Indizien vortragen, die eine Diskriminierung nahelegen. Gelingt dem Bewerber der Nachweis, tritt eine gesetzliche Beweisumkehr ein. Das Unternehmen muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung erfolgt ist. Viele Unternehmen zahlen dann lieber mit der Faust in der Tasche eine Summe, um hohe Prozesskosten zu vermeiden.“

Fehlender „Klammerzusatz“ als Klagsgrund

Vor Gericht schildert Nikolas T., wo in der Job-Absage die Diskriminierung gelegen habe: „Es existierte kein Klammerzusatz. Und ich wurde als ,Herr‘ angesprochen.“ Fehlt in der Stellenanzeige der Zusatz (m/w/d), dann kann es somit bedeuten, dass nur männliche Bewerber gesucht werden.

Der Beklagte witterte hinter der Klage ein Geschäftsmodell, auch der Richter fragte kritisch nach. „Es hat ganz stark den Anschein, dass Sie sich eines vorgefertigten Musters bedienen, um sich ein Taschengeld zu verdienen“, erklärte Nicole Becker, Rechtsanwältin des Vergabenetzwerks. T. wies das zurück, „als non-binäre Person erlebe ich oft Diskriminierung!“

Am Ende einigten sich die Parteien jedoch nicht. Ende Mai wird man sich zum Kammertermin in Berlin einfinden. Die Anwältin verließ den Saal, die „klagende Partei“ blieb sitzen.

„Klagende Partei“ auch bei nächster Bewerbung diskriminiert

Auch bei der nächsten Güteverhandlung geht es um eine Bewerbung von Nikolas T. In der Stellenanzeige suchte eine Unternehmensberatung Jemanden, der „Deutsch als Muttersprache“ spricht. T. gab an, in Bangkok geboren zu sein, bewarb sich ohne Foto. Nach der Absage steht nun der Vorwurf im Raum, wegen des ausländischen Geburtsortes sei der Arbeitgeber automatisch davon ausgegangen, dass keine muttersprachlichen Deutschkenntnisse vorliegen könnten. „Aufgrund meiner Herkunft wurde ich bei der Bewerbung diskriminiert“, erklärte dazu Nikolas T.

Wer angesichts dieser Vorgehensweise nicht von einem Geschäftsmodell ausgeht, ist möglicherweise zeitgeistig ein wenig verblendet oder aber am „linken Auge erblindet“.




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xxx.

 

Von ELA

6 Gedanken zu „Neues „Geschäftsmodell“ – Klage Nicht-binärer Personen wegen „falscher Anrede““
  1. Wenn eine nicht-binäre Person nachweisen kann, dass sie asexuell ist, ist alles in Ordnung. Andernfalls ist ein Psychiater hinzuzuziehen.

  2. Dieser längst kaputte STAAT hat mit einer MENGE seiner Gesetze diverse MÖGLICHKEITEN geschaffen, um mit juristischen FINTEN an GELD zu kommen.
    Leider sind die MdB, die solche Möglichkeiten durch ihre abstrussen REGELN möglich machen, ein Parlament von Falschmünzern.
    Angefangen von so zarten POLITIKERN die sich „beleidigt“ fühlen, wandelbare zwei Geschlechter die sich auf diesen menschlichen UNSINN berufen können ?
    Die gesamte GERICHTSBARKEIT ist eigentlich längst durch KLAGEN von FREMDEN „stark überlastet“, wird aber mit solchen weiteren BLÖDSINN blockiert ?

  3. Haben wir in diesem Schei..land nicht genug echte Probleme, als dass sich unsere Gerichte mit solchen Hirnspinnereien beschäftigen müssen.
    Die Majestätsbeleidigungsklagen von dünnhäutigen Möchtegernpolitikern fallen in die gleiche Kategorie.
    aber dafür laufen Schwerstverbrecher wegen Überlastung der Gerichte frei rum ….

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    1. Und die ganzen Reichsbürger auch, die diesen Staat zwar nicht anerkennen, aber seine Gerichte beschäftigen. Wenn die sich nicht unserem Staat zugehörig fühlen, sollte man sie umgehend rauswerfen.

  4. Welches Gericht oder Richter auf so einen Schwachsinn eingeht, muss sofort aus dem Dienst entlassen werden! Mörder werden frei gesprochen und Irre bekommen widerrechtlich Geld zugesprochen!

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