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Eine Nicht-binäre Person namens Nikolas T. klagt nunmehr gegen das Deutsche Vergabenetzwerk wegen einer Anredeformel in einem Job-Absageschreiben.

Die klagende Person wurde darin mit „Sehr geehrter Herr T.“ angesprochen. Nun fordert T. Schadensersatz in Höhe von 17.500 Euro wegen Diskriminierung.

Derlei Verfahren in Zukunft Standard?

Bei Gericht war T., der sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt, mit lackierten Fingernägeln und langen blonden Haaren, die zu einem Zopf zusammengebunden waren, erschienen. In der Verhandlung einigte man sich darauf, Nikolas T. genderneutral mit „die klagende Partei“ anzusprechen.
Zu einer Einigung kam es allerdings nicht. Ende Mai kommt es zu einer Fortsetzung in der Hauptverhandlung.

Dieses Verfahren ist also anders, könnte jedoch künftig zum Standard werden und sich, je nach Erfolg, zu einem neuen „Geschäftszweig“ mausern. Nikolas T. hat das Deutsche Vergabenetzwerk verklagt, die Firma hatte einen Referenten/eine Referentin für Vergaberecht gesucht. T. hatte sich auf die Stellenanzeige beworben, bekam allerdings eine Absage, mit der Begründung, die gesuchte Qualifikationen nicht erfüllt zu haben. Die E-Mail der Absage begann mit den Worten, „Sehr geehrter Herr T. …“. Wegen eben dieser Anrede treffen sich die Beteiligten nun vor Gericht.

T. dentifiziert sich nämlich als non-binär, also keinem Geschlecht zugehörig und fühlt sich nun deshalb diskriminiert. T. fordert nun Schadensersatz in Höhe von 17.500 Euro. Als Mann geboren, erscheint T. vor Gericht mit lackierten Nägeln, das lange blonde Haar zum Zopf gebunden, und möchte keinesfalls „Herr“ genannt werden. Als im Saal jemand „Herr T.“ sagt, braust T. auf, „sprechen Sie mich bitte nicht mit Herr an!“

Job-Absage spielt „freilich keine Rolle“

Als jedoch die „klagende Partei“ die Absage seitens der Firma erhalten hatte, hatte sie sich nicht unmittelbar an das Gericht gewandt. Vielmehr hatte T. dem Vergabenetzwerk eine E-Mail geschrieben und darin 5000 Euro gefordert, sowie andernfalls mit Klage gedroht. Sogar die Kontoverbindung wurde im Anhang mitgesandt.

In dieser Stellenanzeige des Deutschen Vergabenetzwerks fehlte der Zusatz „m/w/d“. Auch deshalb hatte Nikolas T. auf Schadensersatz.

Die Geschäftsführung des Vergabenetzwerks hatte sich geweigert zu zahlen. T.s Klage war „auf dem Fuße“ gefolgt, gefordert waren schlussendlich 17.500 Euro. Den Anspruch auf Schadensersatz hatte T. aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgeleitet. „Es soll vor Diskriminierungen schützen“, erklärt dazu Arbeitsrechtsexperte Prof. Dr. Michael Fuhlrott. „Der Bewerber muss nur Indizien vortragen, die eine Diskriminierung nahelegen. Gelingt dem Bewerber der Nachweis, tritt eine gesetzliche Beweisumkehr ein. Das Unternehmen muss dann beweisen, dass keine Diskriminierung erfolgt ist. Viele Unternehmen zahlen dann lieber mit der Faust in der Tasche eine Summe, um hohe Prozesskosten zu vermeiden.“

Fehlender „Klammerzusatz“ als Klagsgrund

Vor Gericht schildert Nikolas T., wo in der Job-Absage die Diskriminierung gelegen habe: „Es existierte kein Klammerzusatz. Und ich wurde als ,Herr‘ angesprochen.“ Fehlt in der Stellenanzeige der Zusatz (m/w/d), dann kann es somit bedeuten, dass nur männliche Bewerber gesucht werden.

Der Beklagte witterte hinter der Klage ein Geschäftsmodell, auch der Richter fragte kritisch nach. „Es hat ganz stark den Anschein, dass Sie sich eines vorgefertigten Musters bedienen, um sich ein Taschengeld zu verdienen“, erklärte Nicole Becker, Rechtsanwältin des Vergabenetzwerks. T. wies das zurück, „als non-binäre Person erlebe ich oft Diskriminierung!“

Am Ende einigten sich die Parteien jedoch nicht. Ende Mai wird man sich zum Kammertermin in Berlin einfinden. Die Anwältin verließ den Saal, die „klagende Partei“ blieb sitzen.

„Klagende Partei“ auch bei nächster Bewerbung diskriminiert

Auch bei der nächsten Güteverhandlung geht es um eine Bewerbung von Nikolas T. In der Stellenanzeige suchte eine Unternehmensberatung Jemanden, der „Deutsch als Muttersprache“ spricht. T. gab an, in Bangkok geboren zu sein, bewarb sich ohne Foto. Nach der Absage steht nun der Vorwurf im Raum, wegen des ausländischen Geburtsortes sei der Arbeitgeber automatisch davon ausgegangen, dass keine muttersprachlichen Deutschkenntnisse vorliegen könnten. „Aufgrund meiner Herkunft wurde ich bei der Bewerbung diskriminiert“, erklärte dazu Nikolas T.

Wer angesichts dieser Vorgehensweise nicht von einem Geschäftsmodell ausgeht, ist möglicherweise zeitgeistig ein wenig verblendet oder aber am „linken Auge erblindet“.




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xxx.

 

Von ELA

42 Gedanken zu „Neues „Geschäftsmodell“ – Klage Nicht-binärer Personen wegen „falscher Anrede““
  1. Nun haben sie diesen lt. gültigen BRD-Gesetz (von IDIOTEN verabschiedet) UMGEWANDELTEN in der Tschechei verhaftet. Mal sehen was daraus wird ? Es wird darüber sicher wieder ganz wichtige Verhandlungen geben, deren Kosten offen ? DAGEGEN waren die SCHILDBÜRGER doch sicher kluge Leute ?

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  2. Vielleicht hätte sich Nikolas wohler gefühlt, wäre er mit „sehr geehrte Hohlbirne“ (DIE Birne) angeschrieben worden?

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  3. Die Frage ist: Wie hat er oder sie oder div., sich im Bewerbungsschreiben dargestellt? War sein Geschlecht klar zu erkennen, also als div.?

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  4. moin
    in welchen buch der gebrüder grimm, kann man diese geschichte nachlesen? und wer von den gebrüder grimm hat es verfasst, jacob oder wilhelm grimm?
    gibt es eine nachvollziehbare quelle?
    oder fällt diese angabe wieder unter datenschutz!
    mfg

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  5. Also ich fühle mich als Mann.
    Bekomm ich auch 17500€ wenn man mich nicht als „Herr“ anspricht/anschreibt?
    Wird wohl schwierig irgendwie Konform zu antworten.
    „Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr oder was auch immer intersexuelles Dingsbums.“
    Tschuldigung, ein bärtiger Mann wie ich ist ein Mann und eine Frau hat vielleicht ein bisschen Oberlippenbehaarung.
    Ich hab auch keine Brüsste um ein Baby zu stillen Transen haben auch keine Milchdrüsen.
    Andere sexuelle Merkmale sind wohl das ein Mann einen Pimmel hat und eine Frau die passende Steckdose.
    Weder Schwule, Lesben oder andere Transen können sich natürlich fortpflanzen.
    Also fixxt euch wie ihr wollt, aber ohne XY in XX keine Nachkommen.
    Und liebe Frauen.
    Ihr definiert euch als Lesben und ihr kauft euch Ersatz-Pimmel um euch zu befriedigen.
    Welche Heuchlerei.

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    1. Noch bekommt ja niemand 17.500€. Wenn der Blödmann mit seinem schrägen Geschäftsmodell obliegen sollte, hättest Du einen Präzedenzfall, Teuderix. Dann müsstest Du nur noch so dreist sein wie der Blödmann und klagen.

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      1. Na ja, wer dann der „Blöd(Mann) ist, ist mal dahin gestellt. Abgesehen davon könnte es nicht auch genauso eine „BlödFrau“ bzw sonst irgendwas sein, da sich Nikolas T ja KEINEM Geschlecht zugehörig fühlt und ist er heute vielleicht eine Frau, morgen ein Mann und übermorgen irgend was anderes gerade so wie es am besten passt?

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      2. Herr Schmitz,
        wûrden Sie mich bitte korrekt zitieren und benennen.
        Theudric – Theodoric – Theodor (Fyeodor) – Dietrich – Dieter.
        Andersfalls könnte ich Sie auch wegen Beleidigung und Verhunzung meines Pseudonyms verklagen.
        Ich nenne Sie auch nicht Herr Schmutz oder Herr Schlitz.
        MfG

        1. Dann klage mal, Teuderix. An Deiner Stelle würde ich aber mal zuerst Deine 17.500€-Klage vorantreiben, das ist lukrativer. Und Dein Gesinnungskumpel TS gibt mir auch schon mal komische Namen, da sollte man nicht so dünnhäutig sein

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      3. Und Herr Schmitz,
        Theudric – Theud – Volk und Ric – Reich ist Sächsich-Germanisch.
        Das TH muss muss wie im nordischen germanischen Angelsächsischem (Angeln und Sachsen) ausgesprochen werden.
        Theud also wie Feud oder Volk, nicht wie kirchliche Umschreibung in T wie Theologie.
        Theodor ist auf russisch immer noch Fjödor oder (Fedor (russisch Фёдор/Fjodor) ist ein männlicher russischer Vorname).
        Thor, der nordische Donnergott (Donar) muss also wie Thunder (Thursday- Donnerstag) ausgesprrochen werden.
        Und das isländische T(h)ink war ein Denk und Verhandelsplatz.
        Kein Teuderix wie Obelix und Asterix.
        Also höflich ausgesprochen Herr Schmitz: „Klei mi am Mors!“

  6. Toll und ich hoffe das es noch verrückter wird. All das woke getue ist sehr weiblich und zeigt wozu es führt wenn nur noch gefühles über rational denken vorherrscht. Nur noch den Islam kann uns von dieser wahnsinn retten!

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    1. Mir ist noch keine Henne über den Weg gegackert die sich für einen Hahn hielt und umgekehrt, kein Eber für eine Wutz, kein Stier für eine Kuh, etc.

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  7. Radikale Töchter ohne Staats- aber mit viel Industriegeld gefördert
    Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt streicht der NGO „Radikale Töchter“ die Förderung für ihr Projekt „Mut-Muskel-Training“ – unter gewaltigem Gegenprotest. Aber nicht nur vom Staat wird die linksradikale Truppe gefördert, sondern auch von Stiftungen wichtiger Industrieunternehmen.
    https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/radikale-toechter-mit-industriegeld-gefoerdert/

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  8. Die Masche „eine E-Mail geschrieben und darin 5000 Euro gefordert, sowie andernfalls mit Klage gedroht. Sogar die Kontoverbindung wurde im Anhang mitgesandt“ kennt man von denen die oft aus dem Ausland unerwüsnchte Elektropost schicken und einem bei Nichtzahlung Schaden androhen. Juristisch ein ziemlich deutlicher Fall versuchter Erpressung.

    Die Aussage „Fehlt in der Stellenanzeige der Zusatz (m/w/d), dann kann es somit bedeuten, dass nur männliche Bewerber gesucht werden“ trifft zu, denn KANN bedeutet nicht daß es so sein muss, und dann greift ohne weitere Indizien die Unschuldsvermutung. Es gibt und gilt nämlich auch heutzutage nach wie vor das generische Maskulinum, das alle passenden Personen unabhängig vom biologischen Geschlecht oder vermeintlichen „Schänder“ abdeckt.

    Die Behauptung „als non-binäre Person oft Diskriminierung“ zu erleben ist hingegen glaubwürdig, denn auch wer in falscher Richtung auf die Schnellstraße auffährt wundert sich erst einmal über die vielen Geisterfahrer die ihm unverhofft entgegen kommen. Die Einsicht in die Realität kommt erst später, und selbst dann fahren viele mangels Ausweg erst viele Kilometer geisternd weiter.

    Zur Benennung: Die „klagende Partei“ könnte man auch D.E.P. (=Diskriminierungs Erfahrene Person) nennen, oder auch salopp „Mimose“. Denn jemand der sich schon durch so etwas irrelevantes wie eine unbeabsichtigt unpassende Anrede schwer beeinträchtigt sieht ist für das wirkliche Leben schlicht ungeeignet.

    Auch bei der nächsten Güteverhandlung geht es um eine Bewerbung

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  9. Wenn eine nicht-binäre Person nachweisen kann, dass sie asexuell ist, ist alles in Ordnung. Andernfalls ist ein Psychiater hinzuzuziehen.

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    1. Naja, nicht binär gibt es nicht ausser mentalen oder hormonalen Störungen.
      Oder Jemand wird als seltener Zwitter mit beiden Geschlechtsmerkmalen geboren.
      XX= Mann und XY = Frau.
      Alles Andere kann sich nicht natürlich fortpflanzen.
      Eine Transe mit hormonel erzeugten Brüsten und Pimmel ist immer noch ein XX Mann.
      Und weiss nicht wie eine XY Frau einen funktionalen Pimmel bekommt und Spermien produziert.
      Kann mir vielleicht Jemand erklären. 😉
      MfG

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  10. Dieser längst kaputte STAAT hat mit einer MENGE seiner Gesetze diverse MÖGLICHKEITEN geschaffen, um mit juristischen FINTEN an GELD zu kommen.
    Leider sind die MdB, die solche Möglichkeiten durch ihre abstrussen REGELN möglich machen, ein Parlament von Falschmünzern.
    Angefangen von so zarten POLITIKERN die sich „beleidigt“ fühlen, wandelbare zwei Geschlechter die sich auf diesen menschlichen UNSINN berufen können ?
    Die gesamte GERICHTSBARKEIT ist eigentlich längst durch KLAGEN von FREMDEN „stark überlastet“, wird aber mit solchen weiteren BLÖDSINN blockiert ?

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    1. Es sind immer die Faulen, welche von Hände Arbeit nicht leben können! Sie denken sich immer mehr Mist aus, um weiterhin ihr schmarotzendes Lebens führen zu können. Siehe all die Parasiten im Bunten Tag an!

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        1. Blöder Paul Schmitz,
          wo hat asisi1 von Ossis geschrieben?
          Im Bundestag sitzen wohl eher faule und korrupte Wessis.
          Und damit Sie mich nicht als Ossi oder AFD Anhänger anprangern können.
          Ich bin gebürtiger Schleswig Holsteiner, lebe seit über 40 Jahren in Frankreich und wähle nicht in Deutschland.
          Und du Arxxh – meine Gattin ist Weissrussin.
          Gegenüber Ihnen stecke ich nicht Menschen in voreingenommene/indoktrinierte Schubladen.
          MfG

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          1. Hat er nicht? Und nun wisch‘ Dir mal den Schaum vom Mund, Teuderix. Und hüte Dich vorm Herzkasper.

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    2. Klar, hat jedes Gesetz eine Hintertür. Hier würde reichen zu sagen, Klage ersatzlos zurück nehmen, andernfalls gibt es eine Anzeige wegen Missbrauch des Gesetzes; fertig ist die Laube.

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  11. Haben wir in diesem Schei..land nicht genug echte Probleme, als dass sich unsere Gerichte mit solchen Hirnspinnereien beschäftigen müssen.
    Die Majestätsbeleidigungsklagen von dünnhäutigen Möchtegernpolitikern fallen in die gleiche Kategorie.
    aber dafür laufen Schwerstverbrecher wegen Überlastung der Gerichte frei rum ….

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    1. Und die ganzen Reichsbürger auch, die diesen Staat zwar nicht anerkennen, aber seine Gerichte beschäftigen. Wenn die sich nicht unserem Staat zugehörig fühlen, sollte man sie umgehend rauswerfen.

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          1. Sagen wir mal so:“Wenn SIE einem Reichsbürger begegnen, ist das Pech und es hat keinen Zweck, sich darüber aufzuregen. Wenn SIE zweien hintereinander begegnen, ist das ein Trend und SIE sollten IHRE Umwelt aufmerksam beobachten. Wenn SIE drei Menschen hintereinander für Reichsbürger halten, sind SIE wahrscheinlich derReichsbürger.

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      1. Die BRD-GERICHTE sind überwieged mit ASYL-VERHANDLUNGEN/VERFAHREN von FREMDEN beschäftigt, sodaß es über 500.000 unerledigte VERFAHREN in diesem Rechtsstaat gibt ?

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        1. Um weiter zu denken – ist eine grosse Scheixxe.
          Da das Grundgesetz seit der Wiedervereinigung ungültig ist, sind auch alle Gesetze und Vorschrifften ohne Verfassung ungültig.
          MfG

          1. Teuderix, Du Super-Verfassungsjurist, wenn alle Gesetze ungültig sind, kannst Du ja mal dagegen verstoßen. In Deinem Fall bin ich auf die (Un)Nachsichtigkeit unserer Justiz gespannt.

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      2. Wie die sogenannten Reichsbürger hab ich ein Luftgewehr und ausserdem eine 150 Pfund Armbrust, Katanas und Küchenmesser.
        Und da ich nicht genehme Kommentare schreibe bin ich sicherlich eine „terroristische“ Gefahr für die Herrscher/Regierenden.
        Tschuldigung – fahr noch nicht im Rollstuhl.
        „Wenn die sich nicht unserem Staat zugehörig fühlen, sollte man sie umgehend rauswerfen.“
        Wie definieren Sie unseren Staat?
        Das deutsche Reich war wohl Deutscher als die immer noch besetzte Bunte Republik ohne Verfassung.
        Oder darf ich Sie darauf hinweisen das das westdeutsche Grundgesetz seit der Wiedervereinigung ungültig ist.
        „Das Grundgesetz heißt nicht „Verfassung“, weil es 1949 als vorläufiges Provisorium für Westdeutschland gedacht war, um die Teilung Deutschlands nicht zu zementieren. Es sollte nur für eine Übergangszeit gelten, bis eine gesamtdeutsche Verfassung.“
        Aber Sie können mir sicherlich erklären wo es eine Volksabstimmung über eine Gesamtdeutsche Varfassung gab und inwieweit die heutige Regierung rechtsmässig ist.
        MfG

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    2. Unser Problem ist doch ganz eindeutig!
      Im Bundestag sitzen in der Mehreit Politiker, welche Deutschland vorsätzlich Schaden wollen!

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  12. Welches Gericht oder Richter auf so einen Schwachsinn eingeht, muss sofort aus dem Dienst entlassen werden! Mörder werden frei gesprochen und Irre bekommen widerrechtlich Geld zugesprochen!

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