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Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll nach dem Willen der Bundesregierung zusätzliche Befugnisse erhalten. Dies berichteten beteiligte Medien des Rechercheverbundes von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ am Donnerstagabend, 18.12., unter Berufung auf den Entwurf für ein neues BND-Gesetz.

Wohnungszugriff, Sabotage, Cyberabwehr:
Geheimdienst soll neue Befugnisse erhalten

Von REINHARD WERNER | Der Dienst soll unter anderem offiziell zu eigenen Sabotageaktionen und Cyberangriffen gegen gegnerische Streitkräfte ermächtigt werden. Gleiches gilt für Gegenangriffe im Fall von Cyberattacken, die gegen Deutschland gerichtet sind. Darüber hinaus soll der Auslandsgeheimdienst auch im Inland zusätzliche Befugnisse erhalten – darunter auch in bestimmten Fällen zum Eindringen in Wohnungen.

Neue BND-Rechte an Bedingungen geknüpft

Die zusätzlichen Befugnisse sollen nicht in jedem Fall zum Tragen kommen. Vielmehr sollen die „operativen Anschlussbefugnisse“ nur für den Fall einer „nationalen Sonderlage“ zum Tragen kommen. Dafür soll es im Wesentlichen zwei Hürden geben. Zum einen müsste der Nationale Sicherheitsrat eine „nachrichtendienstliche Sonderlage“ beschließen.

Außerdem müsste das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) im Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit die damit verbundene Feststellung einer „systematischen Gefährdung“ billigen. Zudem soll der BND diese „operativen Anschlussbefugnisse“ nur subsidiär nutzen dürfen. Nämlich dann, wenn „geeignete polizeiliche oder militärische Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden kann oder die Maßnahme im Hoheitsgebiet eines fremden Staates durchgeführt werden soll“.
Zu den „operativen Anschlussbefugnissen“ gehört, bei Cyberangriffen die IT-Systeme der Angreifer lahmzulegen. Der BND darf zudem Peilsender an Geräten oder Waffensystemen anbringen, etwa bei Raketen, die für Nordkorea bestimmt sind, und verdächtige Drohnen über eigenen Liegenschaften abwehren. Bisher beschränkten sich die Befugnisse hauptsächlich auf Informationsgewinnung und -auswertung.

BND-Quellen dürfen Straftaten im Ausland begehen

Weitere Befugnis Erweiterungen betreffen auch die Beschaffung von Informationen. Der BND soll künftig beispielsweise Daten über Fahrzeuge von Herstellern oder Werkstätten anfordern dürfen – von Standortdaten bis hin zu gefahrenen Routen. Er soll auch ermächtigt werden, Gesichtserkennungssoftware zum Einsatz zu bringen.

Künftig soll es dem Dienst auch erlaubt sein, heimlich in Wohnungen einzudringen, um Spionagesoftware auf Computern von Zielpersonen zu installieren. Daten über Agenten fremder Mächte soll der BND künftig für 15 statt 10 Jahre speichern. Auch Daten über Minderjährige sollen nicht mehr zwingend automatisiert gelöscht werden müssen. Dies gilt, wenn diese beispielsweise auf Bildern mit Personen zu sehen sind, zu denen der Dienst Daten sammle.

Quellen des BND sollen erforderlichenfalls auch im Ausland bestimmte Straftaten begehen dürfen – unter anderem, wenn sie sich im Undercovereinsatz befinden. So sollen diese etwa autorisiert sein, Einbrüche in Fahrzeuge zu verüben, um dort gelagerte Unterlagen zu entwenden.

BND beklagt Hindernisse bei Inlandseinsätzen

Der Koordinator für die Geheimdienste im Bundeskanzleramt, Philipp Wolff, hatte jüngst auf einem Symposium des Bundesverfassungsschutzes Unwägbarkeiten beklagt, die dem Auftrag des BND entgegenstünden. Nach derzeitiger Rechtslage dürfe der Auslandsgeheimdienst feindliche Agenten auf ausländischem Territorium beschatten oder abhören. Überschreiten diese die Grenze nach Deutschland, sei ihm dies jedoch nicht mehr gestattet.

Es gebe „Notwendigkeiten, denen wir gegenüberstehen“. Das neue BND-Gesetz soll offenbar dazu beitragen, Regelungslücken zu beseitigen. Allerdings soll das Vorhaben auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, etwa bei der Datenübermittlung.

Sowohl der Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) als auch der BND verlangen seit Jahr und Tag eine personelle und technische Aufstockung – und eine Erweiterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um operativ tätig zu werden.

Der Entwurf könnte allerdings bereits im Bundesverteidigungsministerium Argwohn hervorrufen. Immerhin definiert er in Paragraf 1 Absatz 1 den BND als „zivilen Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland“. Allerdings heißt es auch, der BND nehme „im Auftrag zentrale Aufgaben eines militärischen Nachrichtendienstes wahr“.

In der Konsequenz würde dies bedeuten, dass der BND auch erhebliche Befugnisse im Bereich der militärischen Aufklärung besitzen würde. Dies könnte zur Folge haben, dass militärische und zivile Lagebilder von einer Behörde bestimmt würden, die nur dem Kanzleramt unterstehe. Im Kriegsfall wäre sie jedoch nicht in die Strukturen der Streitkräfte eingebunden.

Zum Autor:
Reinhard Werner schreibt für EPOCH TIMES, wo dieser Artikel erschien, zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.

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Von Redaktion

10 Gedanken zu „BND soll neue Befugnisse erhalten: Wohnungszugriff, Sabotage, Cyberabwehr“
  1. Der totale Durchgriff auf den entmündigten Bürger.
    Üblicherweise wird nur im Ausland ausspioniert, die Kenntnis über Inlandsvorgänge erfährt man im gegenseitigen Austausch – auch zum Schutz vor inländischer Zurrechenschaftsziehung wenn die Schlapphüte es mal wieder zu doll getrieben haben. Aber soviel fremde Mitwisserschaft wollen die hiesige ReGIERenden dafür nicht in Kauf nehmen, warum wohl?
    Bedenke stets: Das eigentliche Ziel sind nicht fremdländische Extremterroristrische, sondern am Ende vor allem der eigene Untertan. Erkenne und wehret den Anfängen!

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  2. Da haben wohl vermehrt die Russenstusser Angst vor einem Hausbesuch.
    Zeitnah sollten auch Sammellager für Putlins fünfte Kolonne eingerichtet werden.

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  3. BND-Quellen dürfen Straftaten im Ausland begehen
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    Da haben diese „James Bonds“ wohl demnächst auch die „Lizens zum Töten“ ?

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  4. Da endet der Datenschutz: Deutsche Behörden kaufen Datenpakete

    Was, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz die Handydaten mitliest? Oder die Einkaufsliste bei Amazon? Oder die gekauften Bahnfahrkarten? Die Bundesbehörden bedienen sich wohl auch bei Datenhändlern. Da braucht man von Datenschutz nicht mehr zu reden. Von Dagmar Henn

    Wer immer ein Smartphone benutzt, auf dem er googelt; wer einen Neuwagen fährt, der eine Internetverbindung mit dem Hersteller aufbaut; wer online etwas bestellt – immer werden dabei Daten gesammelt und gebündelt. Das macht Google, das machen die Online-Verkaufsportale, und das machen auch die Fahrzeughersteller. Dann werden diese Daten weiterverkauft, an Datenhändler. Die sie dann mit Daten aus anderen Quellen zusammenfügen, Auskunfteien zum Beispiel, und schließlich diese ganzen Datenbündel in großen Paketen zum Kauf anbieten………..

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  5. Der grundgesetzlich geschützte Privatbereich Wohnung muss nunmehr durch entsprechende Maßnahmen vor Eindringen/Überfällen durch die faschistische BRD- Junta geschützt werden! Es gibt genug Möglichkeiten dafür! Die anrückenden Bullen resp. SS- Sturmtruppen werden beim Absitzen von der LKW- Ladefläche ihr blaues Wunder erleben! Es wird im Vorfeld mittels allumfassender Kameraüberwachung das Umfeld beobachtet und im Falle des überfallartigen oder auch hintervotzigen Eindringens die Selbstschussanlage mit schmerzhaften Lärm- und Irritationseffekten aktiviert. Man kennt ja die Auslösermechanismen und Wirkungsweisen der SSA n der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Ich bin mittlerweile heilfroh, als Grenzer bei den Grunztreppen der damaligen ENN VAU AAHH
    eine fundierte Schießaubildung erhalten zu haben. Fehlt bloß noch die Kaschi und Munition. Aber da finden sich Mittel und Wege….

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  6. Ausweiskopien, Video-ID und Misstrauen: Wenn Gesetze Bürger überwachen, Kriminelle aber unbehelligt bleiben
    https://ansage.org/ausweiskopien-video-id-und-misstrauen-wenn-gesetze-buerger-ueberwachen-kriminelle-aber-unbehelligt-bleiben/

    Mörder, Betrüger, Unterhaltspreller
    Deutschland sucht 150.000 flüchtige Straftäter
    Bei der deutschen Justiz stapeln sich derzeit Zehntausende offene Haftbefehle.
    https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Deutschland-sucht-150-000-fluechtige-Straftaeter-article25266439.html

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  7. Ich sag‘ mal so generell zu dem, was m. A. n. in D äuschländ und der gesamten, aber vor allem in den Kern-EU-Ländern abgeht in Ahnlehnung an Ignazio Silone:
    „Wenn die D.ktatür wiederkommt wird sie nicht sagen „Ich bin die D.ktatür“, sondern sie wird sagen „Ich bin die Dämokratie.“ – Da sind wir allerdings m. A. n. bereits schon de facto angelangt.
    Meiner Ansicht nach.

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  8. Ich bin durch die ZUSTÄNDE im DEPPEN-LAND-BRD der festen Meinung geworden, dass die ewig gestrigen Kritiker kein Wort mehr über das vergangene Dritte Reich äußern dürfen, sie haben dazu jedes Recht verloren da ihre sogenannte westliche DEMOKRATIE immer mehr einer DIKTATUR ähnlich wird.

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    1. der BND ist reines
      besatzungstool…
      der gestandene
      sauerkraut scheint
      dümmer als eine
      erleuchtete kartoffel
      zu sein)) sonst könnte
      man ihm nicht so hirnleere
      headlines servieren^^

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