Keiner zahlt Steuern wirklich gern, denn dafür muß man zusätzliche Arbeitszeit aufwenden – hat also weniger Freizeit – in der Werte geschaffen werden, die man selbst nicht unmittelbar konsumieren kann. Andererseits kommt keine Gesellschaft ab einer gewissen Organisationsstufe um die Einforderung von Arbeitszeit zwecks Realisierung kollektiver Bedürfnisse herum.
Was ich schon immer mal kapieren wollte: Steuergerechtigkeit
Von KERSTIN STEINBACH | Entsprechende Steuern – wir definieren sie als individuelle Abgaben, die in der Summe die gemeinsamen Bedürfnisse der Abgebenden befriedigen – sollten grundsätzlich kollektiv beschlossen werden. Man kann den Bedarf hochrechnen und ihn primär als Arbeitszeit abgelten lassen (bzw. als Wertäquivalent einbehalten) oder die Produzenten erhalten die Wertäquivalente ihrer Arbeit oder verkauften Arbeitskraft zunächst vollständig ausbezahlt. In jedem konkreten Bedarfsfall wird dann ein Beschluß (Volksabstimmung) herbeigeführt, die bei mehrheitlicher Zustimmung eine sekundäre, kostendeckende Abgabe aller zur Folge hat.
Die Kontrolle über die zweckbestimmte Verwendung der immerhin unmittelbar freizeitvermindernden Abgaben obläge in beiden Fällen wiederum der Volksversammlung. Gerecht wären Steuern dann, wenn alle Arbeitsfähigen den gleichen Anteil daran erarbeiten und in gleichen Anteilen (jedenfalls statistisch) von den mit den Steuern finanzierten allgemeinen Gütern profitieren. Man könnte auch eine Teilfinanzierung über Steuern und die Restfinanzierung über private Nutzungsgebühren erwägen, wenn relevante Nutzungsunterschiede zu erwarten wären. Wirklich gerecht können Steuern nach unserer Definition nur in echten Demokratien sein, in denen alle Arbeitsfähigen – gleich Arbeitspflichtigen – über ihre entsprechenden Bedürfnisse abstimmen, anteilig gleiche Nutzungsmöglichkeiten haben und diese kontrollieren; natürlich wäre unter diesen Umständen entsprechende Steuerhinterziehung zu ahnden, denn diese liefe auf ungerechten Parasitismus hinaus (wenn irgendein Bankgeheimnis diesen decken würde, wäre es zu beseitigen).
Wenigstens leidlich galt das in den antiken Demokratien (nehmen wir Frauen und Sklaven einmal heraus; das Erbrecht spielte wegen der relativ gleichmäßigen Besitzverteilung unter den Freien hier nicht die entscheidende Rolle). Die Stadtmauern, Straßen und Amphitheater wurden gemeinschaftlich beschlossen, finanziert und konnten von allen gleichermaßen genutzt werden. Außerhalb dieses Modells gab und gibt es in historischer Zeit, jedenfalls wenn man die genannten Kriterien ansetzt, nur ungerechte Steuersysteme, sie unterscheiden sich lediglich im Unrechtsgrad. In der kurzen Zeit zwischen dem Sieg der Oktoberrevolution und dem Sieg Stalins herrschte unter Kriegsbedingungen in der völlig ausgebluteten Sowjetunion Notstandsverteilung, hier konnten die genannten Kriterien deshalb nicht gelten.
Das Steuersystem im (Post)Stalinismus war in diesem Sinne zwar verhältnismäßig gerecht, da immerhin Arbeitspflicht für alle bestand, also keiner aufgrund seiner Geburt (Erbschaft) und schon gar nicht seines Geschlechts von der Arbeit und damit auch nicht vom Erwirtschaften von Steuern befreit war, aber wirklich gerecht war es nicht, denn das Volk entschied, obwohl ihm offiziell die Produktionsmittel gehörten, mitnichten über die Verwendung der Produktionsergebnisse (unmittelbar privat oder eben über Steuern für Allgemeingüter), sondern eine die Kapitalistenklasse an dieser Stelle ersetzende Bürokratenkaste; abgesehen davon war das Leistungsprinzip über weitgehende Lohnnivellierung außer Kraft gesetzt – wenn alle pro Arbeitsstunde etwa das gleiche verdienen, dann zahlen (produzieren) die Fleißigeren im Verhältnis mehr Steuern, was auch nicht gerecht ist.
Da es sich bislang ansonsten ausschließlich um typische Klassengesellschaften handelt, also Herrschaften von wenigen Besitzern von Produktionsmitteln über viele Nichtbesitzende, wird die Tendenz erwartungsgemäß dahin gehen, daß die Machtträger versuchen, ihren Anteil an der aufzubringenden Steuer zu minimieren und/oder den Nutzen an den Steuergütern überproportional zu gestalten, das heißt zu parasitieren. Je fester die jeweils herrschende Klasse im Sattel sitzt, um so unverfrorener reizt sie beides aus und nutzt dafür den Staat, der alles andere als unabhängig, sondern Machtinstrument eben der herrschenden Klasse ist; man sieht es mühelos an den entsprechenden Steuergesetzen.
Raub am sauer Verdienten
Hinzu kommt dann je nach Kräfteverhältnissen unter Äquivokation des Wortes „Steuer“, das den Gedanken an Gemeinnutzen mitschleppt, eine potentiell unendliche Reihe von reinen Existenzgebühren bzw. -strafen. Daß man für seine Existenz Steuern zahlen soll (Kopfsteuer, CO2-Steuer, Versicherungssteuer), ist in der Sache obszön, daß Konsum besteuert wird, genauso, denn man zahlt ja den vollen Wert seiner Konsumartikel je nach Konsumhöhe von seinen privaten Mitteln (trinkt man mehr Bier, zahlt man mehr Bier, fährt man mehr Auto, zahlt man mehr Benzin), jeder Steueraufschlag darauf ist schlichter Raub am sauer Verdienten. Daß Verbrauchssteuern Arme stärker als Reiche belasten, gehörte bis vor kurzem noch zum Gemeingut aller Lexika und läßt sich leicht begreifen.
Am Ende des Römischen Weltreichs war die Steuerlast zugunsten der starken herrschenden Militärkaste in Verbandelung mit den Steuerpächtern so hoch, daß sich nicht nur Arbeit nicht mehr lohnte – das kommt einem Jetztzeitler doch sicher eigentümlich bekannt vor –, sondern die entsprechend Ausgeplünderten auch demotiviert waren, sich für das Reich ins Zeug zu legen, sprich zu kämpfen (von dem über »Brot und Spiele« bei Laune gehaltenen frühen Lumpenproletariat war das sowieso nicht zu erwarten, und rekrutierte Sklaven warten immer auf ihren Absprung), was aber nur deshalb dysfunktional wurde, weil es leidlich potente Militärgegner in Form der Germanenstämme gab, die auf dieser Grundlage dem Weltreich ein Ende bereiteten; solche Germanen sind heute leider nicht in Sicht.
Von der Feudalgesellschaft zur Revolution
Nehmen wir als weiteres Beispiel die französische Feudalgesellschaft vor ihrem Ende. Das Steuerprivileg des ersten und zweiten Standes (Steuerfreiheit für Adel und Kirche), die in Lustschlössern das von ihnen nicht erwirtschaftete Geld herrschaftlich auf Kosten des dritten Standes verpraßten, der die Steuern zahlen mußte, zu den Lustschlössern aber außer durch Einladungen keinen Zugang hatte, war ja der Auslöser für die Französische Revolution, als die bürgerliche Klasse endlich stark genug war. Daß sie es innerhalb der französischen Feudalherrschaft werden konnte, lag an der englischen Konkurrenz; der französische König stand vor der Wahl, das französische Bürgertum nach spanischem Muster im Keim zu vernichten, wobei er dann allerdings vom bürgerlichen und deshalb militärisch potenteren England sofort überrannt worden wäre – Entsprechendes passierte ja nach dem Sieg der Französischen Revolution unter Napoleon mit dem feudal rückständigen, bis dahin wie ein Scheich von Kuwait durch England künstlich als Staat am Leben erhaltenen Spanien tatsächlich –, oder der französischen bürgerlichen Entwicklung weitgehend zuzuschauen, so zunächst die Engländer in Schach zu halten, aber am Ende seinen geschätzten Kopf durch das Bürgertum zu verlieren.
Die Steuerprogression
Auch das zeitgemäße Steuersystem spiegelt die Besitzverhältnisse über die herrschaftsstützenden Steuergesetze wider (bislang offengehaltene sogenannte Steuerschlupflöcher für Kleinbürger und Mittelständler waren dabei nie sehr wesentlich und sollten mit vergleichsweise winzigen Vorteilen Loyalitäten sichern, als das noch nötig war, und werden jetzt, wo die herrschende Monopolklasse weitgehend fest im Sattel sitzt, geschlossen. Man erzählt uns z.B. ja immer, daß die, die mehr verdienen, anteilig auch mehr Steuern zahlen sollen. Nehmen wir deren selbstverkündeten Gerechtigkeitsmaßstab einmal hin. Darauf baut die sogenannte Steuerprogression, wonach ein angestellter Malocher meinetwegen 30 % Lohnsteuern zahlt und der selbstständige Arzt im Höchststeuerbereich knapp Lohnsteuern zahlt und der selbstständige Arzt im Höchststeuerbereich knapp die Hälfte Einkommensteuer. Der Malocher soll sich freuen und beruhigt sein, weil der beneidete Arzt mehr Steuern zahlt, der Arzt darf sich beim Latzen solidarisch mit den armen Ärmeren fühlen, und beide sollen dabei glauben, daß die Superreichen – ich meine Stammaktienhalter großer Konzerne- entsprechend ihrer hohen Gewinne hohe Steuern zahlen. Nun kann kein noch so interessierter Laie im Detail durchschauen (deshalb gibt es ja das Steuergesetzdickicht), wie genau diese Superreichen welche Steuern an- und abschreiben, jedenfalls zahlen sie sie nicht, zumindest nicht verhältnismäßig. Denn soviel zeigt ein nüchterner Blick auf die jährlichen Steuereinnahmen (zwischen 500–600 Mrd. Euro in Deutschland) immerhin:
- Zu etwa einem Viertel kommen sie aus Lohnsteuern,
- zu einem weiteren Viertel aus der sogenannten Mehrwertsteuer – im Bärenanteil Konsumsteuern bei jedem Warenerwerb, die wie das erste Viertel vor allem die vielen nichtbesitzenden Konsumenten zahlen, also die, die keinen Mehrwert abschöpfen.
- Die Körperschaftssteuern, also Steuern auf Gewinne von Aktiengesellschaften – die gehören ja den wirklichen Kapitaleignern – machen dagegen nur einen verschwindenden Teil (in 2008 unter 3 %) der Steuereinnahmen aus!
- Die restlichen Steuereinnahmen kommen vor allem aus einer ziemlich langen Liste von weiteren Konsumsteuern auf Tabak, Kaffee, Branntwein, Schaumwein, Strom, Energie…
Bei einem auch nur kurzen Blick auf die Ausgabenseite im Staatshaushalt fallen zudem Unsummen Zinszahlungen für Staatsverschuldungen auf. Mindestens ein Sechstel der gesamten Steuern werden inzwischen über diesen Weg direkt dem Bankkapital zugeleitet, also wieder denen, die vom Erbrecht und anderer Leute Arbeit leben.[1] Das heißt also im Klartext, daß diejenigen, die andere für sich arbeiten lassen, also den Mehrwert abpressen, den gleichen vom kläglichen Lohnrest auch noch die Steuern nehmen – schöne Gerechtigkeit. Der Vorteil bei der Raubsplittung liegt darin, daß es schicker aussieht, die Lohntüten zunächst etwas voller zu lassen und erst sekundär weiter zu schröpfen, weil so die Illusion von eigenem verfügbarem Geld erhalten bleibt, außerdem werden die Abzocker aus der Wahrnehmung gezogen, denn in einem Fall ist es ja DER Staat und nicht der Konzernherr (in Wahrheit natürlich zwei und doch eins).
Den Steuerklau möglichst geschickt kaschieren
Natürlich ist es aus herrschender Sicht zur Unmutsvermeidung der Geschröpften sinnvoll, den Steuerklau möglichst geschickt zu kaschieren. Ab und zu muß da was „Wohltätiges“ her, etwas, was den ursprünglichen Sinn des Wortes Steuer, dem der Gedanke an irgendeinen allgemeinen Nutzen wenigstens unterschwellig noch anhaftet, aufgreift. So weit waren die römischen Kaiser auch schon. Denn so lange ist es noch nicht ausgemachte Sache, was unter „Steuer“ im dtv-Lexikon als Definition hingerotzt wird:
„Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen…“
Na, jenseits des „Besonderen“: Steuerklau bis an die Ruingrenze und Zweckentfremdung zulasten der zahlenden Mehrheit waren in leidlich bürgerlichen Zeiten und im Umfeld einer potenten Arbeiterbewegung, als man die Raubsau noch nicht ungezügelt rauslassen konnte, nicht immer selbstverständlich, was unter dem Stichwort im Lexikon weiter unten dann auch eingeräumt werden muß:
„So ist selbst das für das heutige Steuerrecht im Vordergrund stehende Merkmal des Zwangscharakters aus historischer Sicht nicht allgemeingültig, da sich die Steuer aus ursprünglich freiwillig geleisteten Dargaben für die Bestreitung gemeinschaftl. Bedürfnisse entwickelt hat.“
Man sollte daran denken, wenn einem die nächste Raubsteuer z.B. für’s Russentöten auferlegt wird!
[1] Zu den Rentenausgaben und sogenannten Arbeitsmarktausgaben, den zwei weiteren großen Brocken bei den Staatsausgaben, hier nur soviel: Wir müssen diese deshalb aus dem Steuertopf bestreiten, weil von staatlicher Seite über Jahre die entsprechenden Versicherungskassen zweckentfremdet und veruntreut wurden (s. KB 133, Bockprämien und Rentenklau).
Ketzerbriefe 161 – Flaschenpost für unangepaßte Gedanken, 79 S., € 4.50-,
ISSN 0930-0503
Im Abonnement (6 Hefte) € 37,50 inkl. Versandkosten
Inhalt
- Zensur-Anschlag auf die Ketzerbriefe!
- Nicht vergessen: Das schändliche Unrecht an Roman Polanski dauert an! von Ulrike Tietze
- Vom Recht auf Steuerhinterziehung von Kerstin Steinbach
- Aus der Welt der Ideologeme (XVII) – Was ich schon immer mal kapieren wollte: Steuergerechtigkeit von Kerstin Steinbach
- Flugblatt: 10 Argumente zugunsten der Geburtenkontrolle und Bevölkerungsschrumpfung
- »Bedingungsloses Grundeinkommen« – der billige Weg in die Leibeigenschaft von Viktor Kartin
- Leserzuschrift
- Rezension: Unglaube im »Zeitalter des Glaubens« von Fritz Erik Hoevels
- Rezension: Spin doctors im Bundeshaus. Gefährdungen der direkten Demokratie durch Manipulation und Propaganda von Simone Reißner
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