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Bild: UNSER MITTELEUROPA & AI

Der Fall Joachim Paul macht immer mehr Schule. Als der AfD-Politiker damals nicht an den Bürgermeisterwahlen von Ludwigshafen teilnehmen durfte, fürchteten viele Patrioten, dass so etwas wieder passieren würde. Und sie hatten recht. Immer mehr AfD-Politiker werden von den Landrats- und Bürgermeisterwahlen im September ausgeschlossen.

Systemlinge spielen einander die Bälle zu

Es zeigt sich: Die Altparteien kennen in Niedersachsen keine Grenzen mehr. Sie geben sich nicht einmal mehr den Anschein, dass Wahlen demokratisch ablaufen müssten. Nach Martin Sichert in Friesland (Unzensuriert berichtete) darf nun auch der Kreisvorsitzende der AfD in Göttingen, Justin Vogel, nicht als Bürgermeisterkandidat in Herzberg zur Wahl antreten. Das entschied der zuständige Stadtwahlausschuss am Montag, dem 27. Juli 2026. Auch der AfD-Politiker Thorsten Moriße wurde in Wilhelmshaven nicht für die Oberbürgermeisterwahl zugelassen. Und dem NDR zufolge darf der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Stephan Bothe nicht bei der Landratswahl in Lüneburg antreten.

Grundlage für diese undemokratischen Entscheidungen ist ein demokratiefeindliches Gesetz, welches im April 2026 von der rot-grünen Landesregierung verabschiedet wurde. Diesem Gesetz zufolge dürfen Verfassungsschutz und Innenministerium den Ausschüssen empfehlen, welche Kandidaten von Landrats- und Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen werden sollen. Die AfD Niedersachsen wird vom Landesverfassungsschutz als “rechtsextrem” eingestuft, wie etablierte Medien immer wieder betonen. Was die Mainstream-Medien jedoch verschweigen: Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden und untersteht dem SPD-geführten Innenministerium.

Fall Joachim Paul zieht sich hin

Man unterstellt der AfD also mangelnde Verfassungstreue und benutzt dafür als Beleg die Einstufung einer weisungsgebundenen Behörde. Moriße und Vogel haben nach ihrem Ausschluss angekündigt, gegen die Entscheidung zu klagen. Auch Bothe hat juristische Schritte angekündigt. Verständlich, aber höchstwahrscheinlich sinnlos. Denn auch Joachim Paul hat geklagt und das ganze Verfahren zieht sich endlos hin.

Letzter Stand ist, dass das Verwaltungsgericht Neustadt entschied, “nicht für den Fall zuständig zu sein. Stattdessen wurde die Klage an das Verwaltungsgericht Koblenz verwiesen, da der AfD-Politiker dort wohne”. Ausreden, um so etwas endlos in die Länge zu ziehen, finden sich immer. Und irgendwann sind dann wieder Wahlen, woraufhin die Richter argumentieren können, dass es jetzt ohnehin keine Rolle mehr spielt. Und dann wird die AfD von diesen neuen Wahlen einfach wieder ausgeschlossen. Vielleicht sollte die AfD Demos gegen die Entscheidungen der Wahlausschüsse organisieren und so lange Kandidaten aus ihrer Partei nominieren, bis die Ausschüsse entnervt aufgeben und einen zur Wahl durchlassen. Oder sie nominieren jemanden, der nicht Mitglied ihrer Partei ist, aber für die AfD antritt.
Dieser Beitrag erschien auf unzensuriert.de



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Von Redaktion

25 Kommentare zu „SOS-Demokratie – AfD-Kandidaten werden von Wahlen ausgeschlossen“
  1. Ausgeschlossen: der Frieden. Kriegstreiber dürfen kandidieren, in jeder Partei, einschließlich der AfD. Also ist Frieden nicht mehr wählbar, in den USA nicht, seit sich der Präsident gegen den Iran verhetzen lassen hat, und in der BRD auch nicht, seit 1999 nicht mehr, als Rotgrün Serbien mit Uran bombardiert hat, besonders Grün, denn die Roten verhinderten wenigstens den Missbrauch Deutschland für den herbeigelogenen Krieg gegen den Irak. Wenn Frieden nicht mehr wählbar ist, wie stoppt man denn dann den 3. Weltkrieg und schafft wieder Frieden? Selenski hat, so war zu lesen, dieser Tage ein türkisches Schiff bombardiert. Was nun? Führt Selenski jetzt gegen die Nato Krieg?

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  2. Frankfurt will Außengastronomie in Kaiserstraße räumen lassen
    .
    Rund 90 Prozent der Restaurants in der Kaiserstraße haben ein Schreiben erhalten. Darin droht die Stadt Frankfurt mit Zwangsgeld oder Räumung.
    .
    Frankfurt – Vor wenigen Wochen stritten sie noch um Blumenkübel und Terrassenbegrenzungen.
    Jetzt steht für viele Gastronomen in der Kaiserstraße deutlich mehr auf dem Spiel: Die Stadt Frankfurt will ihre Außengastronomie räumen lassen.
    Das geht aus einem Schreiben des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) hervor, das nach Angaben der Betreiber rund 90 Prozent der Restaurants in der Straße erhalten haben.
    https://www.fr.de/frankfurt/kaiserstrasse-raeumen-lassen-frankfurt-will-aussengastronomie-in-94424687.html

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  3. Wer sich in diesem Leben sklavisch verhält, wird im nächsten Leben als Kriechtier wiedergeboren, lehrte Platon. Wer einmal den Ausschluss eines Kandidaten hinnimmt, wird noch viele Kandidaten abgelehnt bekommen und am Ende ganz verboten werden.

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  4. GENAU DAS, -diese Vorgehensweise- , DAS ist die „DEMOKRATIE“, SO wie der „Staat“ sie versteht… und das war offenkundig schon immer so seit 1949. Nur fällt es den Allermeisten leider ERST JETZT auf…. 77 Jahre später…

    Daher ist das ganze SYSTEM unrettbar und verloren… ist so etwas überhaupt noch eine „Rettung“ wert…?!

    Erinnert Euch bitte IMMER an das SEEHOFER-Zitat (2010):
    https://www.youtube.com/watch?v=UBZSHSoTndM
    16 Jahre ist das jetzt her und die Menschen tun so , als hätten Sie diesen Satz von Seehofer nie gehört…
    weil „nicht sein kann, was nicht sein darf“… kognitive Dissonanz… bei vmtl. 90 Prozent…
    daher wird der Unterganag unseres Landes jeden Tag so weitergehen wie bisher…

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  5. Studie: „Die USA sind keine Demokratie, sondern eine Oligarchie“
    Es ist eine dieser Studien, die in den Elfenbeintürmen der Politikwissenschaft mit großem Beifall aufgenommen und vom Rest der Welt konsequent ignoriert wurden. Poltische Beobachter, die die Realität des US-Unipartei-Systems und die permanenten US-Kriege mit zig Millionen Toten verfolgen, werden vom Ergebnis allerdings nicht überrascht sein.

    2014 veröffentlichten Martin Gilens, Professor für Politikwissenschaft in Princeton, und Benjamin I. Page, Professor an der Northwestern University, eine Untersuchung, die das Selbstverständnis der amerikanischen Demokratie mit empirischer Präzision zerlegt. Der Titel: Testing Theories of American Politics: Elites, Interest Groups, and Average Citizens. Das Ergebnis, wie es die BBC damals auf den Punkt brachte: „Study: US is an oligarchy, not a democracy“.

    Benjamin Norton griff die Studie kürzlich in einem Beitrag auf X erneut auf und brachte sie in einen aktuellen Kontext: Westliche Regierungen, die sich als Vorbilder der Demokratie inszenieren und geopolitische Gegner als „autoritär“ dämonisieren, sind nach allen empirischen Maßstäben selbst Oligarchien — dominiert von wirtschaftlichen Eliten und Großkonzernen. Norton hat das Thema auch in einem ausführlichen Video für ZNetwork aufbereitet.
    https://tkp.at/2026/07/29/studie-die-usa-sind-keine-demokratie-sondern-eine-oligarchie/

    https://i0.wp.com/tkp.at/wp-content/uploads/2026/07/US_Oligarchie1.jpg

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  6. Es ist im Grundgesetz so vorgesehen, dass Verfassungsfeinde sowohl vom aktiven als auch vom passiven Wahlgerecht ausgeschlossen werden können. Das macht Sinn, weil Verfassungsfeinde in staatlichen Positionen nichts zu suchen haben. Das wird jeweils im Einzelfall untersucht. Also kein Grund für Nörgeleien.

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    1. Schon die Bezeichnung „Grundgesetz“ macht deutlich, dass es sich hierbei mitnichten um eine klassische Verfassung handelt. Eine solche kann es nicht sein, weil es nie vom deutschen Volk in einer Volksabstimmung als Verfassung angenommen wurde. Stattdessen wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet und von den Landtagen der westlichen Besatzungszone, mit Ausnahme Bayerns, angenommen. Es war diese Entstehungsgeschichte, die den SPD-Politiker Carlo Schmid, einen der Väter jenes Grundgesetzes, zu der berühmten Feststellung veranlasste, es handle sich bei der Bundesrepublik und ihrem Grundgesetz um die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft.

      „Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst – , sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. … Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft;“
      (Auszug aus der Rede im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948)

      Hieran hat sich bis heute nichts geändert. Es war Wolfgang Schäuble, der auf dem „European Banking Congress“ am 18. November 2011 in Frankfurt nochmals ausdrücklich erklärte: „Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“

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      1. Rüdiger
        Endlich mal ein KOMMENTAR zur damligen REALITÄT und den Aussagen des MITBETEILIGTEN Carlo Schmidt von der SPD, Bravo !
        Ein ständig „falsch“ Kommentierender spricht da vom Grundgesetz, sagt aber dann „erklärend“, die „VERFASSUNGSFEINDE“ müssten dann vom passiven Wahlgerecht (?) ausgeschlossen werden können ………………. also der WIDERSPRUCH in sich selbst ?
        Also GRUNDGESETZ, oder VERFASSUNG ? Beides zusammen geht nicht ?

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      2. Es ist völlig unerheblich, ob es Verfassung oder Grundgesetz heißt. Das Bundesverfassungsgericht urteilt auf der Basis des Grundgesetzes. Entscheiden ist, was drinsteht, die grundlegenden Spielregeln unserer demokratischen Gesellschaft. Und die sind ziemlich gut. Es stehen auch Regeln drin, die es wehrhaft machen gegen Feinde unserer demokratischen Gesellschaft. Daran werden politische Amtsträger gemessen. Das ist sehr gut so.

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        1. Schauen wir mal was, von der schmucken Fassade bereinigt, im Wesentlichen wirklich in diesem GrundGesetz steht:
          Art 2: In das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die Freiheit der Person darf eingegriffen werden.
          Art 5: Das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film finden Schranken.
          Art 6: Über Ehe und Familie wacht die staatliche Gemeinschaft. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder von der Familie getrennt werden.
          Art 7: Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates.
          Art 8: Das Recht, sich zu versammeln kann beschränkt werden.
          Art 9: Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten [also alles was nicht regimekonform ist], sind verboten.
          Art 10: Beschränkungen des Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis dürfen angeordnet werden. Das Gesetz kann bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird.
          Art 11: Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet darf eingeschränkt werden.
          Art 12: Die Berufsausübung kann geregelt werden. Im Rahmen einer Dienstleistungspflicht darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Zwangsarbeit ist zulässig.
          Art 13: Wohnungsdurchsuchungen dürfen angeordnet und durchgeführt werden. Technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen dürfen eingesetzt werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist zulässig. Eingriffe und Beschränkungen dürfen zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
          Art 14 : Schranken des Eigentum und das Erbrecht werden bestimmt. Eine Enteignung ist zulässig.
          Art 15: Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
          Art 17a: Das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und das Petitionsrecht kann eingeschränkt werden. Die Grundrechte der Freizügigkeit und der Unverletzlichkeit der Wohnung können eingeschränkt werden.
          Art 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.

          Man spürt deutlich diesen „demokratischen“ Geist den diese Paragraphen, kaum ihres vernebelnden Parfüms entledigt, penetrant verströmen. Klar daß eine totalitäre Schmitzschleuder ein derartiges Ermächtigungsgesetz „sehr gut“ findet.

          Wenig zusagen wird ihr allerdings der von „unseren“ Volkstretern notorisch dauerignorierte Art 16:
          Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit darf gegen den Willen des Betroffenen eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

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    2. Dumm nur daß die Verfassungsfeinde in der ReGIERung gar kein Interesse daran haben den Staat den sie sich gekrallt haben wieder herzugeben und gegen sich selbst vorzugehen.

      Hat aber auch sein Gutes, so kann Dauernörgelorgel Schmitzepaule noch lange weiter leiern.

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  7. Wir kennen ihre Techniken. Sie probieren einen Türöffner für die Umgehung der Gesetze, weil sie sich über das Gesetz stellen, und machen daraus Gewohnheits(un)recht. Tucker Carlson neulich: „Die letzten 60 Jahre wurde das Wesen der Gerechtigkeit auf den Kopf gestellt.“ Und nicht nur da, alles wurde von den irren globalen Bürokraten auf den Kopf gestellt.

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  8. Es scheint wohl ein neuer demokratischer Trend von Honeckers Gnaden zu sein, denn gerade eben wurde neben dem im Artikel erwähnten AfD-Politiker schon der nächste AfD-Kandidat von einem vermutlich ideologisch voreingenommenen, wenn nicht gar korrumpierten Wahlausschuss mit abstrus erscheinenden Begründungen, nahezu willkürlich von einer bevorstehenden Landratswahl ausgeschlossen. Demnach traf es den AfD-Kandidaten Stephan Bothe im Kreis Lüneburg, dem wegen seiner durchaus berechtigten, wie auch legitimen migrationskritischen Äußerungen eine vermeintliche Verfassungsuntreue angedichtet wurde.

    Nun, gegen Ende Juli gab es bei Apollo News ein sehr erhellendes, rund einstündiges Gesprächsinterview mit dem ehemaligen Verteidigungsminister und Top-Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU), der anschaulich wie auch umfänglich darlegte, das der Umgang mit der AfD, was auch immer man von ihr halten mag, schlichtweg verfassungswidrig ist, zumal die in weiten Teilen mit schwammigen Begründungen ideologisch konstruierte Einordnung vom zur neuen StaSi mutierenden Verfassungsschutz, dass die AfD gesichert rechtsextrem wäre, verfassungsrechtlich völlig belanglos sei, sofern die angeblichen Rechtsextremisten keine zweifelsfrei nachweisbaren, gegen die Verfassung gerichteten, also grundgesetzwidrigen Aktivitäten unternehmen.

    Während sich für Beobachter somit zunehmend der mit zahlreichen konkreten Beispielen begründbare Verdacht erhärtet, dass die AfD nicht unbedingt wegen ihrem vermeintlichen verfassungsfeindlichen Rechtsextremismus, sondern vielmehr zu ihrer zielorientierten Ausschaltung als konkurrierende Oppositionspartei, unter abgefaimteste Vorgehensweisen, ohne jeden tragfähigen Beweis, teils mit den ruchlosesten verleumderischen Unterstellungen und mühelos widerlegbaren Beschuldigungen zu ihrer gesellschaftlichen Verächtlichmachung diskreditiert wird, so verdeutlicht sich unmißverständlich, das die zum links-grün-woken Einheitsblock verschmolzenen Kartellparteien, die sich irreführend auch noch als Mitte ausgeben, keinesfalls beabsichtigen, so wie es in einer Demokratie üblich wäre, sich mit den Repräsentanten aller gewählten Parteien auseinanderzusetzen, um einen Konsenz auszuloten, an dem sich in der Folge der regierungspolitische Kurs abzuleiten hätte.

    Denn wenn sich nun wie hierzulande seit Jahren aus verschiedenen etablierten Parteien bezüglich der gewissen Kernfragen, wie etwa Klimadogma, Regenbogenkult oder Migration, ein weitgehend gleichpositionierter Block herausbildet, der in seinem vorgeblichen antifaschistischen Kampf gegen Rechts, nach Machtausdehnung strebend, systematisch darauf hinwirkt, zur Etablierung eines einschlägig gearteten Regierungssystems, jede gegentrendige oppositionelle Mitwirkung zu eliminieren, dann ist jeder demokratische Grundsatz ad absurdum geführt.

    Demnach bevorzugen die Kartellparteigenossen, obwohl die AfD bei der letzten Bundestagswahl immerhin mit rund 20 Prozent als zweiter Wahlsieger hervorging, unter verfassungsrechtlich fragwürdigen Umständen, jede der AfD zukommende Regierungsbeteiligung und den damit einhergehenden Status zu verweigern, um auf kommunaler, wie auch auf Landes- oder Bundesebene, uneingeschränkt hinter dem Vorwand eines sozialistisch ausgelegten Demokratiebegriffs, über den regierungspolitischen Kurs bestimmen zu können.

    Letztendlich kann wohl getrost davon gesprochen werden, dass sich hier ein Regime formiert, das nach einer erfolgreichen Unterwanderung des gesamten politischen wie auch institutionellen und gesellschaftlichen Gefüges, aus Ruinen wieder auferstehend, mit tatkräftiger Unterstützung seines eigens zu diesem Zweck installierten NGO-Netzwerks, Schritt für Schritt im Sinne eines stillen Putsches zur Durchsetzung seiner weltanschaulichen ideologischen Dogmen eine vollumfängliche Machtübernahme anstrebt, wobei dieses zunehmend merklich autoritär agierende und bevormundend übergriffig werdende Regime, nicht zuletzt in der Covid-Zeit eindrucksvoll bewies, wozu es in der Lage ist, wovon nach der alchemistischen Pharmaindustrie, aktuell besonders die von Tod und Verderb genährte Rüstungsindustrie, sowie perfiderweise auch die Textilindustrie für Bademäntel profitiert.

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  9. Wenn man alle „BEWERBER der AfD“ für ein öffentliches AMT grundsätzlich „auschließen“ will, dann sollten die sog. DEMOKRATEN auch keine RENTEN-BEITRÄGE mehr von diesen „geächteten Partei-Mitgliedern“ nehmen, sie auch noch „grundlos“ zu verhöhnen, dass wäre doch „unanständig“ von den regierenden MINI-Parteien ?
    Die in Hamburg auf dieser SUPER-VERANSTALTUNG wie die „wilden AFFEN“ herumgetollt sind, kann man nach meiner Meinung als echte ZAHLER in die gesetzliche RENTENVERSICHERUNG auch vergessen, Herr Bundeskanzler, die werden kaum richtig „arbeiten“ und BEITRÄGE zur GRV zahlen ?
    Bei den „Berechnungen der Regierungsparteien“ besteht ein riesengroßer FEHLER, weil die heutige JUGEND möglichst nicht mehr arbeiten will, und lieber
    das ehemalige „BÜRGERGELD“ in Anspruch nimmt, das kommt ihrer Träg,- und Faulheit viel näher !

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    1. Lieber Ehrhard, wenn verfassungsfeindlich gesinnte Bewerber von der Wählbarkeit ausgeschlossen werden, heißt das ja nicht, dass sie auch keine Rente bekommen sollen. Also dürfen sie auch weiter einzahlen 😉
      Grüße Paul Schmitz

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  10. Im Fall von Joachim Paul muss man immer wieder darauf hinweisen, dass er sowohl Landesbeamter als auch Landtagsabgeordneter (Gesetzgeber!) ist und bei der vorausgegangenen Landratswahl noch ungehindert (aber halt mit unerwartet gutem Ergebnis) kandidieren konnte.
    Der Ausschluss bei der OB-Wahl durch die kapitalsozialistischen Blockparteien war somit reine Willkür aus Angst, er könnte diesmal gewinnen.

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  11. Und den Rest macht die Wahlfälschung, dann passt es doch wieder für die Genossen der Einheitsparteien ;-)))

    „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben“, um die Kontrolle der SED über die DDR unter dem Deckmantel demokratischer Strukturen zu sichern.
    ( Zitat : Walter Zickenbart Ulbricht )
    Wie sagte nicht erst vor kurzen Sven Schulze von der Linkspartei CDU aus Sachsen Anhalt, er werde alles dafür tun um die AfD in seinem Land zu verhindern . Das lässt doch viel Interpretationsspielraum und klingt doch glatt schon nach Walter …. ;-)))
    Und nicht zu vergessen, die DDR war ja auch ein demokratischer Rechtsstaat , alles nur eine Frage der Auslegung.
    ,,Jede Sache ist eben nur so gut wie die Geschichte darum“
    ( Zitat : MARQUÉS DEL PUERTO )

    Mit besten Wochenanfang

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  12. Die mittlerweile sehr kleinen ROTEN/GRÜNEN und SCHWARZE MINI-PARTEIEN werden sich garantiert etwas einfallen lassen, was mit der von Ihnen ständig so hoch ins FELD geführte DEMOKRATIE-QUATSCHEREI nichts zu tun hat, sie werden sich irgendwelche diktatorischen SCHWEINEREIEN einfallen lassen, um die stärkste Oppositionspartei des ohnehin nicht mehr deutschen BUNDESTAGES von der REGIERUNGS-ÜBERNAHME fern zu halten ?
    Mit ihrer ständig hochgepriesenen Sprechblasen-DEMOKRATIE hat das alles nichts mehr zu tun, es ist blanke von ihnen angewandte DIKTATUR, aber nicht der MASSEN, sondern der MINDERHEIT ?
    KOMISCH, nach einer längst vergangenen 12 jährigen DIKTATUR lassen sich die POLIT-VERLIERER und VERSAGER wieder irgendwelche „unheilvollen“
    VERHINDERUNGS-MANIPULATIONEN einfallen ? Sie haben auch keine HEMMUNGEN, mehrere MILLIONEN-AfD-WÄHLER vor den KOPF zu stossen, und nur ihre kleine mikrige PARTEIEN-KLIENTEL als vollwertig zu betrachen, ein TRUGSCHLUSS mit garantiert kommenden NEGATIV-FOLGEN ?

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