Die Berliner Volksbühne wollte ihr „VOLKSBAD“ am Rosa-Luxemburg-Platz am 14. August für sechs Stunden ausschließlich für Schwarze Communities öffnen. Nach öffentlicher Kritik und einer parlamentarischen Anfrage der AfD wurde der Termin kurzfristig abgesagt.
Von REDAKTION | Die Absage beendet jedoch nicht die grundsätzliche Debatte. Im Gegenteil: Gerade eine öffentlich finanzierte Kultureinrichtung muss erklären, warum sie den Zugang zu einem allgemein zugänglichen Angebot überhaupt von Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit abhängig machen wollte.
Das „VOLKSBAD“ wird als kostenloses und grundsätzlich „für alle“ offenes Angebot beworben. Ein exklusiver Badetag steht zu diesem Anspruch in einem offensichtlichen Widerspruch. Wer einen öffentlichen Raum für einige Stunden nur einer bestimmten ethnischen Gruppe vorbehält, schafft keine Gleichbehandlung, sondern führt ein Zugangskriterium ein, das offensichtlich plötzlich „gut“ ist, wenn die Initiatoren Linke und die Ausgeschlossenen Weiße sind. Auch der pathologische Selbsthass linker Zeitgenossen spiegelt sich da wider und kommt da unvorsichtigerweise ungeschminkt zum Ausdruck.
Ein berechtigtes Ziel rechtfertigt nicht jedes Mittel
Problematisch wird es, wenn aus einem gezielten Angebot ein Ausschluss anderer Menschen wird. Ein „Safer Space“ muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Außenstehende aufgrund zugeschriebener Herkunft oder Hautfarbe keinen Zutritt erhalten. Gerade bei einem Freizeitangebot, das ansonsten an die Allgemeinheit gerichtet ist, wäre eine inklusive Veranstaltung der überzeugendere Weg gewesen. Sollte nicht gerade ein „Volksbad“ für das ganze Volk da sein?
Die vorgespiegelte Planung der rassischen Aktion verkehrte unfreiwillig den Anspruch der Antidiskriminierung in sein Gegenteil: Um einen diskriminierungsarmen Raum zu schaffen, sollte der Zugang selbst anhand ethnischer Kategorien beschränkt werden. Das ist nicht nur politisch schwer vermittelbar, sondern wirft auch rechtliche Fragen auf.
Öffentliche Finanzierung verlangt besondere „Offenheit“
Der Fall ist besonders sensibel, weil die Volksbühne keine private Initiative ist, die ausschließlich mit eigenen Mitteln arbeitet. Öffentlich finanzierte Einrichtungen tragen eine besondere Verantwortung gegenüber der gesamten Bevölkerung. Ihre Angebote sollten grundsätzlich unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung zugänglich sein. Das sollte besonders für Vertreter einer ansonsten hochgejubelten „Buntheit“ gelten.
Sogenannte positive Maßnahmen zugunsten vermeintlich oder tatsächlich benachteiligter Gruppen können rechtlich und gesellschaftlich sinnvoll sein, wenn eine Diskriminierung tatsächlich stattfindet. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein öffentliches Bad andere Besucher vollständig ausschließen darf.
Kritik am linken Rassimus ist „rechte und rassistischer Hetze“
Die Schriftliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Frank-Christian Hansel mag auch politisch motiviert sein, die darin angesprochenen Fragen sind auf alle Fälle legitim:
- Wer finanzierte die Veranstaltung?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte der Ausschluss erfolgen?
- Und hält der Berliner Senat Hautfarbe oder ethnische Herkunft grundsätzlich für zulässige Zugangskriterien bei öffentlich finanzierten Angeboten?
Kein Wunder, dass das den Linken nicht gefällt, wenn Kritik am Rassismus von rechts kommt. Und das geht natürlich gar nicht!
Sogleich drehte man den Spieß um: Die Volksbühne erklärte, die Veranstaltung sei zum Ziel „rechter und rassistischer Hetze“ geworden – daher die Absage! (CR)

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