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Fünf Monate saß der deutsche Journalist Oliver Janich auf den Philippinen im Gefängnis. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat er nun einen wichtigen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Im aktuellen NightTalk spricht der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron exklusiv mit Oliver Janich über den Fall und bislang unbekannte Details seiner Haft.

Janich schildert seine Verhaftung auf den Philippinen, den Kampf seiner damals schwangeren Frau um seine Freilassung und die Umstände, unter denen er auf einen Einspruch gegen den deutschen Strafbefehl verzichtete. Zudem berichtet er über angebliche Todesdrohungen während seiner Haft und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft München I.

Nach fünf Monaten Haft: Verfassungsgericht gibt Oliver Janich im Streit mit Münchner Justiz Recht

München/Karlsruhe/Manila – Der Publizist Oliver Janich hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Die Karlsruher Richter beanstandeten den Umgang des Landgerichts München I mit seinem Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Einspruchsfrist. Janich hatte zuvor mehr als fünf Monate in einem philippinischen Abschiebegefängnis verbracht. Nun erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Münchner Justiz.

Mit einem im April 2022 erlassener deutscher Haftbefehl wegen angebliche „Fluchtgefahr“ begann eine schreckliche Zeit für Janich. Nach Darstellung der Ermittlungsbehörden war sein Aufenthaltsort nicht bekannt beziehungsweise wurde davon ausgegangen, dass er sich auf die Philippinen „abgesetzt“ hatte. Janich hält dem entgegen, bereits seit 2015 offen in dem südostasiatischen Land gelebt und seinen Aufenthaltsort keineswegs verborgen zu haben. Wozu sollte er das aus damaliger Sicht aus machen?

Festnahme ohne gültigen Haftbefehl

Aus den Ermittlungsakten geht zudem hervor, dass sich die Staatsanwaltschaft München I an die deutsche Botschaft in Manila wandte. Ziel war es demnach, Maßnahmen bezüglich Janichs Pass beziehungsweise eines Passersatzes zu erreichen und so seine Auslieferung nach Deutschland zu ermöglichen.

Wenig später wurde Janich auf den Philippinen festgenommen und in Abschiebehaft gebracht. Nach seiner Darstellung rückten dabei zahlreiche bewaffnete Beamte an. Einen philippinischen Haftbefehl hätten sie ihm nicht vorgelegt, sondern lediglich eine englische Übersetzung des deutschen Haftbefehls. Ob die Festnahme nach philippinischem Recht zulässig war, war allerdings nicht Gegenstand der späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Strafbefehl während der Haft

Während Janich in Haft saß und seine schwangere Frau auf den Philippinen zurückblieb, erließ die deutsche Justiz gegen ihn einen Strafbefehl über zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Janich legte innerhalb der vorgesehenen Frist keinen Einspruch ein.

Er begründet dies mit seiner damaligen Haftsituation: Ihm sei vermittelt worden, dass das deutsche Verfahren abgeschlossen sein müsse, bevor eine Freilassung möglich werde. Ein Einspruch hätte aus seiner Sicht bedeutet, möglicherweise auf unbestimmte Zeit weiter in Haft zu bleiben. Der rechtskräftige Strafbefehl sei für ihn daher der „Fahrschein raus aus dem Knast“ gewesen.

Nach seiner Freilassung versuchte Janich, die versäumte Einspruchsfrist nachträglich korrigieren zu lassen. Das Landgericht München I lehnte eine Wiedereinsetzung jedoch ab.

Karlsruhe korrigiert Münchner Entscheidung

Dagegen zog Janich vor das Bundesverfassungsgericht – mit Erfolg. Karlsruhe stellte fest, dass die Entscheidung des Landgerichts ihn in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz sowie in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hatte. Die Münchner Entscheidung wurde aufgehoben.

Besondere Bedeutung erhält der Fall dadurch, dass deutsche Behörden zuvor selbst Maßnahmen betrieben hatten, die auf Janichs Rückführung aus den Philippinen zielten. Auch der Generalbundesanwalt verwies im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf die dokumentierten Bemühungen der Staatsanwaltschaft um Janichs Pass und hielt eine „faktische Erschwerung des Zugangs zu Gericht durch ein Handeln deutscher Behörden“ zumindest für möglich.

Damit entsteht ein für die Münchner Justiz problematisches Bild: Während Janich aufgrund eines deutschen Strafverfahrens monatelang in einem philippinischen Abschiebegefängnis saß, wurde der gegen ihn erlassene Strafbefehl rechtskräftig. Als er anschließend geltend machte, gerade die besonderen Umstände dieser Haft hätten ihn an einem rechtzeitigen Einspruch gehindert, blieb ihm eine gerichtliche Überprüfung zunächst versagt. Erst das Bundesverfassungsgericht korrigierte diese Entscheidung.

NightTalk mit Petr Bystron

Janich selbst geht in seiner Kritik noch weiter. In einem Gespräch mit dem AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron bezeichnete er seine Erfahrungen als Beleg für eine „politische Justiz“. Diesen Vorwurf hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht festgestellt. Fest steht jedoch, dass die Münchner Entscheidung Janich nach Auffassung der Karlsruher Richter in zwei verfassungsmäßig garantierten Rechten verletzte.

Janich berichtet zudem von Drohungen und mutmaßlichen Einflussversuchen während seiner Haft. Unter anderem will er gewarnt worden sein, bei einer Rückkehr nach Deutschland bestehe Gefahr für sein Leben. Belege für diese weitreichenden Behauptungen legte er in dem Gespräch nicht vor.

Der strafrechtliche Ausgang des ursprünglichen Verfahrens ist damit ebenfalls nicht mit der Karlsruher Entscheidung vorweggenommen. Sie bedeutet insbesondere keinen Freispruch von den gegen Janich erhobenen Vorwürfen. Sie stellt aber sicher, dass ihm der Zugang zu einer gerichtlichen Prüfung nicht aufgrund überhöhter formaler Anforderungen verwehrt werden darf.

Oliver Janich im NightTalk mit Petr Bystron: fünf Monate Haft, der Kampf gegen die Münchner Justiz und sein Sieg in Karlsruhe.
     Das vollständige Gespräch finden Sie hier:



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Von Redaktion

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