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Festnahme des syrischen Attentäters in Berlin. | Foto AP

Nach dem islamistisch motivierten Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day reagiert die Bundesregierung mit einem Zehn-Punkte-Plan. Geplant sind härtere Strafen und zusätzliche Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben sich auf die Maßnahmen verständigt.

Härtere Strafen und mehr Überwachung geplant

  • Das Verbreiten von Propaganda terroristischer Vereinigungen soll umfassender strafbar werden.
  • Auch für das Sammeln von Spenden für Terrororganisationen ist ein neuer Straftatbestand vorgesehen.
  • Verstärkter Einsatz von Fußfesseln.
  • Verbesserter Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz.
  • Verschärfung beim Jugendstrafrecht. „Heranwachsende“, also junge Volljährige sollen nur bei ausreichender Begründung dem Jugendstrafrecht unterliegen.
  • Verschärfungen sind zudem bei gefährlichen Körperverletzungen geplant. Wer mit einem Messer oder einem anderen gefährlichen Werkzeug einen Menschen in Lebensgefahr bringt oder schwere Gesundheitsschäden verursacht, soll mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen müssen.
  • Auch bei Bewährungsentscheidungen soll sich etwas ändern: Ab einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten sollen Gerichte das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ausdrücklich berücksichtigen.

Mehr Prävention und Befugnisse für Ermittler

  • Geplant ist auch die Extremismus-Prävention stärken und „einschlägige Programme fördern“.
  • Die Ermittlungsbehörden der Länder sollen außerdem Telekommunikationsanbieter verpflichten können, sogenannte Verkehrsdaten zeitlich begrenzt zu sichern. Dazu gehören Informationen darüber, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat.

Anschlag mit 31 Verletzten wäre zu verhindern gewesen!

Hintergrund ist der Anschlag vom 25. Juli. Der 21-jährige Abdul B. fuhr am Rande des Berliner CSD im Tiergarten in eine Menschenmenge. Eine Frau wurde getötet, mindestens 31 Menschen wurden teils schwer verletzt.

Und damit sind wir auch schon beim Punkt: Der Täter war den Behörden bereits als radikaler Islamist bekannt. Er war zuvor wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verbreitung von IS-Propaganda zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Einen Tag nach dem Anschlag wurde er von Polizisten in Berlin-Spandau erschossen.

Deshalb vermissen wir Punkt elf:

Personen, die auch nur annähernd als islamistisch einzustufen sind, sind umgehend abzuschieben, ohne dass sie zuvor frei herumlaufen dürfen.

Hätte man diesen Punkt konsequent berücksichtigt, wäre es zu diversen Anschlägen in Deutschland gar nicht gekommen. Auch die vier Todesopfer in der Wiener Innenstadt, als ein bekannter Islamist wahllos auf Passanten schoss, hätte es nicht gegeben.

In weiterer Folge könnten die enormen Kosten gespart werden, die die Beobachtung von sogenannten „Gefährdern“ verursacht. Aber wie so oft, wenn es um den Umgang mit kriminellen „Schutzsuchenden“ geht, wäre das ja nicht „human“. Da nimmt man lieber weitere Opfer in Kauf, anstatt die Interessen der eigenen Bevölkerung in den Vordergrund zu stellen.



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Von Redaktion

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