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Bild: UME & AI

24 Jahre lebte Nancy Mensah auf Borkum. Sie arbeitete, zahlte Abgaben und unterstützte ihren gesundheitlich eingeschränkten Partner. Trotzdem wurde die 58-Jährige nach Ghana abgeschoben.

Warum trifft die Härte des Staates ausgerechnet Menschen, die längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind, während Abschiebungen von Straftätern und Personen mit erschlichener Aufenthaltsgrundlage immer wieder scheitern oder sich jahrelang hinziehen?

Nach der Arbeit von der Polizei abgeholt

Nancy Mensah kam gerade von der Arbeit, als die Polizei sie abholte. Nach eigenen Angaben blieben ihr nur etwa 30 Minuten, um ihre Sachen zu packen. Anschließend wurde sie von Borkum auf das Festland gebracht. Bereits am folgenden Tag saß sie in einem Flugzeug nach Ghana. Damit endete damit ein Leben, das sich über rund 24 Jahre auf der Nordseeinsel abgespielt hatte.

Mensah war keine Unbekannte, die im Verborgenen lebte. Sie arbeitete seit Jahren in der Reinigung und Hauswirtschaft einer Reha-Klinik. Sie verfügte über ein eigenes Einkommen und war in die Inselgemeinschaft eingebunden. Zugleich kümmerte sie sich im Alltag um ihren gesundheitlich eingeschränkten Lebenspartner – um Mahlzeiten, Einkäufe und Teile des Haushalts.

Ihr Lebensmittelpunkt lag auf Borkum. Dort befanden sich ihre Arbeit, ihre Wohnung, ihr Partner, ihre Freunde und ihr soziales Umfeld.

Jahrzehntelange Integration reichte nicht wenn der Teufel Regie führt

Trotz ihrer langen Aufenthaltszeit besaß Nancy lediglich eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die regelmäßig verlängert werden musste. Im Februar 2026 lehnte die Ausländerbehörde des Landkreises Leer eine weitere Verlängerung ab. Nach Auffassung der Behörde waren die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

Nancy Mensah sollte Deutschland innerhalb von 30 Tagen verlassen. Als sie nicht freiwillig ausreiste, bereitete der Landkreis ihre Abschiebung vor.

Ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg blieb erfolglos. Das Gericht sah nach Angaben gegenüber der Presse kein rechtliches Ausreisehindernis. Auch ihre sprachliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration genügte demnach nicht, um sie als sogenannten „faktischen Inländer“ anzusehen.

Ihre langjährige Partnerschaft wurde zwar berücksichtigt. Weil Mensah und ihr Partner jedoch nicht verheiratet waren, genoss die Beziehung nicht denselben rechtlichen Schutz wie eine Ehe. Ob ihr in der Hauptsache doch ein Aufenthaltsrecht zusteht, soll noch nicht abschließend geklärt sein. Der Fall ist juristisch deshalb möglicherweise noch nicht beendet. Die Abschiebung ist allerdings längst vollzogen. Mensah befindet sich in Ghana, während ihr bisheriges Leben auf Borkum zurückblieb.

Härte gegen die Integrierten, Milde bei Verbrechern und Asylbetrügern

Immer wieder ist von ausreisepflichtigen Straftätern die Rede, deren Rückführung an fehlenden Papieren, der Weigerung ihrer Herkunftsstaaten, Sicherheitsbedenken oder anderen rechtlichen und praktischen Hindernissen scheitert. Auch falsche Angaben zur Identität oder Herkunft können Verfahren erheblich erschweren.

Gerade die Integration, die politisch ständig eingefordert wird, macht Menschen sichtbar und greifbar. Sie haben einen festen Arbeitsplatz, eine bekannte Wohnung und einen strukturierten Alltag. Wer sich an Regeln hält, ist für Behörden leicht zu finden. Das darf nicht dazu führen, dass der Rechtsstaat seine Härte vor allem dort demonstriert, wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist.

  • Warum wurde nach fast einem Vierteljahrhundert keine tragfähige Bleibeperspektive gefunden?
  • Welche konkreten Voraussetzungen waren plötzlich nicht mehr erfüllt?
  • Welche Ermessensspielräume bestanden?
  • Wurde Nancy rechtzeitig und umfassend über alle möglichen Härtefall- und Bleiberechtswege informiert?

Nancy Mensah hatte auf Borkum gearbeitet, gelebt, geliebt und Verantwortung übernommen. Ihre Abschiebung zeigt deshalb nicht die Stärke des Staates. Sie zeigt, wie weit Recht und Gerechtigkeit auseinanderfallen können. Oder was passiert, wenn die Behörden so handeln, wie eben der Teufel handeln würde.

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NEU: Der Satanisten-Test von UNSER MITTELEUROPA

Oft stellt sich bei bestimmten Gegebenheiten die Frage, wie denn so etwas möglich ist. Wo Personen, die noch geradlinig denken können, nur noch staunen können?

Die Antwort ist leicht zu erklären: Man muss sich nur fragen, wie man in solchen Fällen handeln würde, wäre man der Teufel. Dann wird das Unverständliche plötzlich erklärbar. Aus diesem Grund wollen wir für derart nicht nachvollziehbar erscheinende Fälle den „UNSER MITTELEUROPA Satanisten-Test“ ins Leben rufen.

Beginnen wir heute mit Test Nummer eins:

Wen würden Sie als Teufel nach Afrika abschieben?

a) die gut integrierte Nancy Mensah, die hier bereits seit 24 Jahren lebt und arbeitet (siehe Bericht oben), oder
b) die somalischen Piraten, die hier zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden?
Info zu b):
Im Fall des bekannten Hamburger Piratenprozesses 2012 durften verurteilte somalische Piraten nach ihrer Haftentlassung in Deutschland bleiben. Ein Teil ist untergetaucht, ein Teil freiwillig in die Heimat zurückgekehrt und ein Teil erhält heute noch die staatliche Grundsicherung!



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Von Redaktion

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