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Österreich erleichtert die Abschiebung bestimmter ausländischer Strafgefangener nach Verbüßung der halben Haftstrafe. Der Nationalrat beschloss das entsprechende Paket am 14. Oktober mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Die FPÖ stimmte dagegen: Sie unterstützt Rückführungen, lehnt aber vorzeitige Entlassungen ohne gesicherte weitere Strafverbüßung ab.

Die Neuregelung soll am 1. November in Kraft treten. Betroffene sollen künftig auch ohne ihre Zustimmung bedingt in ihr Herkunftsland entlassen werden können. Voraussetzung sind unter anderem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie ein entsprechender fremdenrechtlicher Status. EWR-Bürger und begünstigte Drittstaatsangehörige sind von diesem Instrument ausgenommen. Auch für Verurteilungen wegen schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen sowie terroristischer Straftaten gelten Ausschlüsse. Die Novelle ermöglicht somit keine pauschale Entlassung sämtlicher ausländischer Häftlinge.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) begründete das Paket mit der Überlastung des Strafvollzugs. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erwartet zusätzlich eine Entlastung der Polizei, weil Abschiebungen direkt aus der Strafhaft eine anschließende Schubhaft vermeiden können.

FPÖ gegen vorzeitige „Freilassung in der Heimat“

Der politische Streit betrifft den Unterschied zwischen einer Überstellung zur weiteren Strafverbüßung und einer bedingten Entlassung mit anschließender Abschiebung. FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch kritisierte außerdem, das Paket verbinde frühere Entlassungen mit späteren Haftantritten. Der blaue Verfassungssprecher Michael Schilchegger bezeichnete das Vorhaben als „besonders problematisch“ an, weil es keine Garantie gebe, dass der Strafrest im Herkunftsland tatsächlich verbüßt werde. Das sei ein „Strafrabatt“ für Ausländer, der die FPÖ nicht zustimme. Das habe mit Haft in der Heimat nichts zu tun, es handle sich vielmehr um eine „Freilassung in die Heimat“.

Tatsächlich wird die Möglichkeit eines Strafaufschubs ausgeweitet: Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren später angetreten werden; bisher lag die Grenze bei einem Jahr.

Die Regierung verkauft das Gesamtpaket als Sicherheits- und Entlastungsmaßnahme. Zusätzliche Haftplätze oder neue Bedienstete schafft die Novelle jedoch nicht, wie auch die Grünen kritisierten. Selbst ÖVP-Abgeordneter Jakob Grüner räumte ein, dass weitere Abkommen erforderlich seien und das Gesetz allein die Überbelegung nicht beseitigen werde.

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Von UME

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