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Bild: Ministerium des Innern NRW

Der NRW Landtag hatte Anfang November dem neuen Verfassungsschutz-Gesetz erwartungsgemäß zugestimmt.

Die Behörde erhält dadurch umfassende Möglichkeiten, vor allem beim Schwerpunkt der digitalen Überwachung.

An digitales Zeitalter „angepasst“

Das Argument lautete dahingehend, dass die bislang geltenden Regeln für den Verfassungsschutz in NRW in einem mehr als 30 Jahre alten Gesetz niedergeschrieben seien. In digitalen Zeiten sei das somit eine halbe Ewigkeit, Handys und Datenverkehr hätten sich weiterentwickelt, Social Media und Künstliche Intelligenz seien dazu gekommen. An diese neue Realität sollten nun auch die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes angepasst werden.

Die Behörde darf also künftig in sogenannten Einzelfällen auch direkt auf den Handys mitlesen, zum Beispiel Nachrichten, die dort in einen Messenger wie Signal oder WhatsApp getippt werden. Diese so genannte Quellen-TKÜ ist angeblich nur möglich, wenn die Behörden direkten Zugriff auf das Gerät haben, zum Beispiel durch eine extra dafür installierte Software, einen Staatstrojaner.

Neu ist ebenfalls, dass der Verfassungsschutz künftig Bilder aus öffentlicher und privater Videoüberwachung nutzen, Funkzellendaten auswerten und Informationen von Verkehrsunternehmen abfragen darf.

Scharfe Oppositionskritik

In welchen Fällen also Menschen vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen, regelt ein eigener Paragraf im neuen Gesetz. Es geht im Kern um die „altbekannten, vielstrapazierten“ Bestrebungen, die darauf abzielen, die „staatsdefinierte“ freiheitliche demokratische Grundordnung erheblich zu beeinträchtigen. Dazu gehören laut dem Gesetz freilich auch Bestrebungen, die „zur systematischen Desinformation oder Verächtlichmachung dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung beitragen“.

Unter anderem an diesem Punkt gab es bis zuletzt scharfe Kritik von Experten wie auch der Opposition, weil die Passage zu schwammig formuliert sei. Aus Sicht der SPD muss der Gesetzestext deshalb dringend geändert werden, auch FDP und AfD sehen das so. Die AfD spricht dabei von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Auch die weit gefasste Nutzungsmöglichkeit der Video-Überwachungs-Bilder geht der Opposition eindeutig zu weit. Die FDP kündigte an, sie werde rechtliche Schritte gegen das neue Gesetz prüfen.



 

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Von ELA

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