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Bild: shutterstock

In Zeiten knapper Kassen muss überall gekürzt werden. Zuletzt wurde im Herbst 2025 von der deutschen Regierung doch so etwas wie ein Sparversuch unternommen, immerhin sollen knapp eine Milliarde weniger fortan in die Entwicklungshilfe fließen.

Aus unserer Kooperation mit derstatus.at

Forderung nach Aufstockung und freie Hand bei Verwendung

Nun fordern NGOs wieder eine Aufstockung der Mittel für humanitäre Hilfe und auch gleich freie Hand bei deren Verwendung. Alles geht nicht, mehr Geld für Kriegstüchtigkeit, Milliarden für die Ukraine und dafür Einschnitte in anderen Bereichen und eine weitere Steuer- und Abgabenerhöhung für die noch arbeitenden und steuerzahlenden Bürger. Dass dabei auch die Entwicklungshilfe gekürzt wurde, dürfte für viele Bürger nur logisch sein – daheim verfällt die Infrastruktur und auch Staat und Behörden werden immer dysfunktionaler.

So wurde der Etat des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 2025 um acht Prozent auf 10,31 Milliarden Euro gekürzt, rund 910 Millionen Euro weniger als zuvor. Gestrichen wurde dabei auch bei der akuten Nothilfe, für die das Auswärtige Amt (AA) zuständig ist, statt 2,23 Milliarden Euro stehen nun noch 1,05 Milliarden zur Verfügung. Kein Wunder, dass diverse NGOs mit diesen Kürzungen nicht zufrieden sind und stattdessen eine Erhöhung der Mittel fordern.

Deutsches Geld ohne deutsche Interessen

Nun veröffentlichten die beiden NGOs Welthungerhilfe und Terres des hommes einen Bericht, ihren „Kompass 2026„. Für die für humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, die auf eine Milliarde Euro halbiert worden war, fordern sie eine Aufstockung auf mindestens 2,8 Milliarden Euro. „Die Bundesregierung muss humanitäre Hilfe bedarfsgerecht finanzieren und hierfür jährlich mindestens 2,8 Milliarden Euro bereitstellen. Das Auswärtige Amt sollte dabei zehn Prozent seines Budgets für vorausschauende humanitäre Hilfe vorsehen“, heißt es.

Aber damit nicht genug, der Forderungskatalog geht weiter: „Humanitäre Hilfe muss bedarfsorientiert, neutral und unabhängig sein und darf nicht sicherheits-, migrations- oder geopolitischen Interessen untergeordnet werden.“ Sprich: Der deutsche Steuerzahler darf zwar Milliarden verbrennen, aber eigene Interessen sollen gefälligst außen vor bleiben. Versuche, die Migration zumindest etwas zu steuern, oder wirtschaftliche Erwägungen oder Sicherheitsinteressen, wie sie andere Staaten dabei anstellen- bleiben Fehlanzeige, wenn es nach den NGOs geht. Dabei hatte sogar zuletzt SPD-Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan – für ihre Partei eher ungewöhnlich – einen neuen Fokus bei der Entwicklungshilfe auf die ärmsten Länder und eine stärkere Beachtung deutscher Interessen bei den Hilfen angekündigt.

Freibrief für NGOs

Aber mit den Forderungen der NGOs ist es damit noch nicht genug. Man fordert auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten. „Für mehr Wirksamkeit und
Kosteneffizienz in der Entwicklungszusammenarbeit sollten zivilgesellschaftliche Organisationen größere Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Hierfür werden trägeroffene Finanzierungsinstrumente benötigt, die eine Auswahl von Vorhaben unabhängig von der Art der Organisation, sondern auf Grundlage ihres Beitrags zur Zielerreichung und ihrer Wirtschaftlichkeit ermöglichen.“ Dabei funktioniert das mit den Gestaltungsmöglichkeiten nicht mal im Bund. Man denke etwa an den jüngsten Skandal der staatlichen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und vermutliche Unregelmäßigkeiten im Jemen, wo es um einen möglichen zweistelligen Millionenbetrug geht und bereits 24 Mitarbeiter freigestellt wurden.

NGOs und der Afghanen-Express

Oder auch die Probleme rund um den Afghanen-Express der ehemaligen grünen Außenministerin Annalena Baerbock, der von der CDU fortgeführt wurde. Neben Scharia-Richtern, die man einfliegen lassen wollte gab es auch weitere Unregelmäßigkeiten, etwa die Vorlage gefälschter Dokumente, den Versuch, mit Falschgeld zu zahlen, und Zweifel an der Identität der Antragsteller, das Auswärtige Amt gab jedoch den Befehl aus, die Augen zuzudrücken und gefälligst die Unterlagen für den Flug nach Deutschland auszustellen. Ein interner Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz warnte dann vor einer „deutlich erhöhter“ Missbrauchsgefahr beim Bundesaufnahmeprogramm (BAP) für Afghanen. 

Migrationspolitik-Report

Und mittendrin waren diverse NGOs, denn nicht der Staat, sondern private NGOs legten fest, welche Personen angeblich besonders gefährdet seien und nach Deutschland eingeflogen werden müssten. In dem Bericht hieß es dann auch weiter, dass durch die Praxis der Vorabauswahl durch NGOs, die eine eigene  politische Agenden verfolgen und auch für Einflussnahmen aus Afghanistan und Pakistan offen sein könnten, es „offensichtlich“ sei, dass Personen mit extremistischen Hintergründen ins Aufnahmeverfahren geraten sind und zudem nicht unbedingt besonders gefährdete Personen aufgenommen würden, sondern andere Personen bevorzugt würden. Da passte es dann auch fast wie die Faust aufs Auge, dass der Bundesrechnungshof einen schweren Missbrauch öffentlicher Mittel bei einer dieser Afghanen-NGO, dem Verein „Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte“, der die Aufnahme bedrohter Afghanen zu organisieren sollte, aufdeckte.



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Von Redaktion

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