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(c) Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons

Die Umfragen werden für die Union immer düsterer – und der Ton gegenüber der Opposition immer schärfer. Nachdem die AfD in Thüringen laut INSA erstmals die Marke von 40 Prozent überschritten hat, bringt ausgerechnet der skandalbelastete Unionsfraktionschef Jens Spahn einen Entzug der Wahlrechte für Björn Höcke ins Spiel.

Von DAVID BERGER | Was als Kampf „Unserer Demokratie“ gegen den Extremismus verkauft wird, zeugt in Wirklichkeit von einem totalitären, alles andere als demokratischen Staatsverständnis.

Die Nervosität im Berliner Politikbetrieb wächst. Je stärker die AfD in den Umfragen zulegt, desto häufiger entstehen Vorschläge, die noch vor wenigen Jahren als undenkbar gegolten hätten. Auslöser der jüngsten Debatte ist eine neue INSA-Umfrage, nach der die AfD in Thüringen erstmals auf 40 Prozent kommt und ihren Vorsprung vor allen anderen Parteien weiter ausbaut.

Vor diesem Hintergrund hat Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) im Focus-Podcast „Machtmenschen“ einen Vorstoß gemacht, der weit über die bislang geführte Verbotsdebatte hinausgeht. Statt immer nur über ein Parteiverbotsverfahren zu sprechen, solle geprüft werden, ob man „jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann“, sagte Spahn mit Blick auf den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke.

Altparteien in Angst um ihre Fleischtöpfe

Mit dieser Forderung steht Spahn nicht allein. Bereits vor wenigen Wochen hatte der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) angeregt, einzelnen AfD-Politikern das passive Wahlrecht zu entziehen und dabei ausdrücklich Höcke als Beispiel genannt. Auch aus der CSU wurden zuletzt Stimmen laut, die ein sogenanntes Teil-Verbotsverfahren gegen einzelne Landesverbände der AfD für denkbar halten. Während Parteichef Markus Söder ein Verbot der gesamten AfD bislang ablehnt, zeigen sich führende Christsoziale offen dafür, zumindest einzelne Landesverbände gerichtlich aus dem politischen Wettbewerb zu entfernen.

Der Vorstoß markiert eine weitere Eskalationsstufe im Umgang mit der stärksten Oppositionspartei. Ging es bislang um Beobachtung durch den Verfassungsschutz oder um ein mögliches Parteiverbotsverfahren, rückt nun die Idee in den Mittelpunkt, führenden Politikern individuelle politische Grundrechte zu entziehen.

Man muss sich die Tragweite dieser Forderung vor Augen führen. Millionen Thüringer wählen Björn Höcke oder seine Partei. Anstatt sich mit den Gründen für diese Entwicklung auseinanderzusetzen, diskutieren führende Politiker darüber, den Kandidaten, den diese Bürger wählen wollen, einfach aus dem Rennen zu nehmen. Nicht das politische Angebot soll verbessert werden – sondern die Auswahl des Wählers.

Das eigentliche Problem scheint längst nicht mehr Björn Höcke zu sein. Das Problem ist vielmehr der Wähler, der nun auf diese Weise sanktioniert werden soll. Der Verlust an Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Zustimmung, den Spahn und die Seinen immer deutlicher zu spüren bekommen, wird dadurch freilich nur noch größer.

Spahn statt Höcke vor ein ordentliches Gericht!

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass dieser Vorschlag ausgerechnet von Jens Spahn kommt. Wie wir alle noch aus schmerzlicher Erinnerung wissen, war er Gesundheitsminister während der Corona-Pandemie und steht bis heute wegen milliardenschwerer Maskengeschäfte und der damit verbundenen Beschaffungsentscheidungen massiv in der Kritik. Noch immer beschäftigen die Vorgänge Untersuchungsausschüsse, Rechnungshöfe und Gerichte. Ausgerechnet ein Politiker, dessen eigenes Regierungshandeln bis heute nicht vollständig aufgearbeitet ist, erklärt nun anderen Politikern faktisch den Kampf um ihre politischen Grundrechte.

Die Frage drängt sich deshalb auf: Wäre es nicht naheliegender, zunächst jene vollständig zur Verantwortung zu ziehen, die dem Steuerzahler möglicherweise Milliardenverluste eingebrockt haben, bevor man darüber nachdenkt, gewählten Oppositionspolitikern das passive Wahlrecht zu entziehen? Spahn ahnt, dass genau dieser Schritt mit einer Regierungsbeteiligung der AfD auf ihn zukommt und seine Angst ist entsprechend groß.

„Demokratie ist, wenn die Richtigen an der Macht sind!“

Wer den politischen Gegner verbieten, entrechten oder von Wahlen fernhalten will, sollte sich fragen, was vom eigenen Demokratieverständnis noch übriggeblieben ist. Demokratie bedeutet eben nicht, dass nur die richtigen Parteien gewinnen dürfen. Demokratie bedeutet auch, Wahlergebnisse auszuhalten, die einem nicht gefallen. Genau dazu scheinen die Altparteien, die sich als Vertreter „Unserer Demokratie“ verstehen, immer weniger bereit zu sein.

Oder um es zusammenfassend mit dem Juristen Prof. Ulrich Vosgerau zu sagen:

„Ich habe ja bereits sehr viel über die „Postdemokratie“, v.a. in Gestalt der ‚Kooptationsdemokratie‘, geschrieben, das muss ich hier gar nicht alles wiederholen. Hier hat man es ‚in a nutshell: die Selbstverständlichkeit, mit der Jens Spahn von dem Satz ausgeht: „Wer in Thüringen gegen die CDU antritt und ihr Konkurrenz macht, das bestimmt immer noch die CDU selbst!“.

Dass dies mit „Demokratie“ natürlich rein gar nichts mehr zu tun hat, bemerkt er gar nicht, weil er nach 50 Jahren Dauerbeschallung durch den linksgrünen ÖRR und 30 Jahren Zusatzbeschallung durch die NGOs und den „Zweiten Öffentlichen Dienst“ längst die kommunistische Demokratiedefinition übernommen hat: „Demokratie ist, wenn die Richtigen an der Macht sind!“.

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Dieser Beitrag erschien auf PHILOSOPHIA PERENNIS, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION



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Von Redaktion

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