Sie selbst ist nach eigenen Angaben weder Mitglied der Partei noch Kandidatin. Ist die evangelische Kirche bei der politischen Sippenhaft angekommen?
Erst die fristlose Kündigung einer langjährigen Diakonie-Mitarbeiterin wegen ihrer AfD-Kandidatur – nun erreicht PP ein Fall, der noch weiter geht: Eine seit rund 30 Jahren kirchlich engagierte Frau soll ihre Ämter verloren haben, nachdem bekannt wurde, dass ihr Lebenspartner für die AfD kandidiert.
Von DAVID BERGER | Der ähnlicher Fall, über den PHILOSOPHIA PERENNIS bereits berichtete, hat für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt: Martina Müller, seit mehr als 15 Jahren bei einem diakonischen Träger beschäftigt und Vorsitzende der Mitarbeitervertretung, wurde nach Angaben der Betroffenen am 17. August fristlos gekündigt. Zuvor hatte ihr Arbeitgeber sie aufgefordert, ihre Kandidaturen für die AfD zum Kreistag Friesland und zum Gemeinderat Wangerland zurückzuziehen. Müller weigerte sich – und verlor ihren Arbeitsplatz.
Doch noch während der Recherchen zu diesem Fall meldete sich bei PP eine zweite Betroffene aus dem Raum Oldenburg. Ihre Geschichte könnte eine neue Eskalationsstufe markieren. Die 69-jährige Frau, mit der PP inzwischen persönlich sprechen konnte, ist nach eigenen Angaben seit rund 30 Jahren in der evangelischen Kirche engagiert. Und zwar nicht nur gelegentlich oder am Rande. Sie war auf unterschiedlichen Ebenen aktiv, unter anderem in der Synode und in einem kirchlichen Förderverein. Darüber hinaus war sie als Prädikantin tätig und damit mit der selbstständigen Verkündigung im Gottesdienst betraut. Nach drei Jahrzehnten fand dieses Engagement nach ihrer Schilderung plötzlich ein Ende.
Der entscheidende Anlass war demnach nicht eine politische Kandidatur der Frau, nicht ihr Eintritt in die AfD und auch keine eigene politische Äußerung. Es war die Kandidatur ihres Lebenspartners für die AfD. Nachdem diese bekannt geworden war, verlor die Frau nach ihrer Darstellung praktisch von einem Tag auf den anderen ihre kirchlichen Ämter.
Nicht die eigene Überzeugung zählt, sondern die des Partners?
Genau hier liegt die besondere Brisanz dieses Falles. Die Betroffene ist nach eigenen Angaben kein Mitglied der AfD. Sie kandidiert nicht für die Partei. Ihr wird nach dem PP vorliegenden Sachstand auch keine eigene Äußerung vorgeworfen, die mit ihrem kirchlichen Dienst unvereinbar wäre. Der politische „Makel“ besteht offenbar darin, mit einem Mann zusammenzuleben, der für eine in Deutschland zugelassene Partei kandidiert.
Natürlich besitzt eine Kirche das Recht, an Personen in kirchlichen Ämtern besondere Anforderungen zu stellen. Gerade bei einem Verkündigungsdienst wie dem einer Prädikantin kann die Übereinstimmung mit den Grundlagen der eigenen Kirche eine Rolle spielen. Entscheidend ist jedoch: Sanktioniert werden müsste dann ein Verhalten oder eine Position der betreffenden Person selbst. Hier geht es – soweit die bislang bekannten Tatsachen reichen – um etwas anderes: um die politische Tätigkeit des Lebenspartners.
Von der Abgrenzung zur Kontaktschuld
Der Begriff „Sippenhaft“ ist historisch schwer belastet und sollte deshalb nicht leichtfertig verwendet werden. Aber ebenso wenig darf man vor der Sache zurückschrecken, die mit diesem Begriff bezeichnet wird: Menschen werden nicht wegen des eigenen Handelns sanktioniert, sondern wegen des Handelns von Angehörigen. Genau deshalb muss sich die zuständige Kirche die Frage gefallen lassen: Wo endet legitime politische Abgrenzung und wo beginnt Kontaktschuld?
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg hat ihre Distanz zur AfD in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit erklärte etwa, Menschen mit einer „extremistischen Grundhaltung“ seien für kirchliche Leitungsämter nicht geeignet. Das ist eine Position, über die man politisch und theologisch streiten kann. Sie besitzt aber immerhin einen entscheidenden Bezugspunkt: die Haltung der Person, die das kirchliche Amt ausübt. Im jetzt bekannt gewordenen Fall fehlt nach der Darstellung der Betroffenen genau dieser Bezug. Nicht ihre eigene „extremistische Grundhaltung“ steht zur Debatte, sondern die Kandidatur ihres Partners.
Heute der Kandidat – morgen dessen Familie?
Damit bekommen die beiden Fälle aus Niedersachsen zusammengenommen eine Dimension, die weit über einen innerkirchlichen Streit hinausgeht. Im ersten Fall verliert eine Frau nach mehr als 15 Jahren ihren Arbeitsplatz, nachdem sie ihre eigene AfD-Kandidatur nicht zurückziehen will. Selbst eine Handreichung der Diakonie stellt jedoch fest, dass die bloße AfD-Mitgliedschaft nicht automatisch arbeitsrechtlich relevant ist. Auch der Arbeitsrechtler Jacob Joussen hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass selbst eine Kandidatur für die Partei grundsätzlich noch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen müsse.
Im zweiten Fall geht es nun noch einen Schritt weiter: Die Betroffene gehört der AfD nicht einmal an. Sollte sich ihre Schilderung vollständig bestätigen und sollten keine anderen, bislang unbekannten Gründe für ihre Entfernung aus den Ämtern existieren, wäre eine bedenkliche Grenze überschritten. Dann träfe die politische Ausgrenzung nicht mehr allein denjenigen, der sich für die AfD engagiert, sondern bereits Menschen in seinem unmittelbaren persönlichen Umfeld. Eine demokratische Gesellschaft lebt jedoch davon, dass politische Verantwortung individuell zugerechnet wird. Der Lebenspartner eines Menschen ist kein politisches Haftungsobjekt.
Wer diese Grenze aufgibt, schafft ein Klima, in dem nicht mehr allein die Frage lautet: „Was darf ich sagen, wählen oder für welche Partei darf ich kandidieren?“ Sondern zunehmend auch: „Mit wem darf ich zusammenleben, befreundet sein oder mich öffentlich zeigen, ohne berufliche oder gesellschaftliche Konsequenzen fürchten zu müssen?“ Das wäre nicht mehr nur Ausgrenzung einer Partei. Es wäre die Etablierung einer politischen Kontaktschuld.
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Dieser Beitrag erschien auf PHILOSOPHIA PERENNIS, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION

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Sippenhaft hatten wir doch schon mal – und das Verhalten der Kirche ist nichts anderes!!
Auch vor ca. 80 – 90 Jahren waren die Kirchen doch sehr mit der Politik verbunden und auch wie heute überhapt nicht neutral!!
In vielen Ländern werden gerade Christen verfolgt und die deutschen Kirchen hätten genug zu tun, ihren Leidensgenossen
beizustehen, anstatt den links-grün-roten Figuren in den Allerw****sten zu kriechen!
Streit um 10 Gramm!
Kunde schaltet Eichamt ein: Bäcker darf keine halben Brote mehr verkaufen
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„Seine Hälfte war angeblich zehn Gramm zu leicht“, sagt Bäckermeister und Konditor Matthias Breitner (65) aus Pfaffenhofen an der Ilm (Bayern).
„Ich bekam eine anonyme E-Mail, in der er sich bitterlich beschwerte.“
Zehn Gramm, das ist nicht einmal eine halbe Scheibe Brot.
Doch der Kunde fühlte sich betrogen und schaltete die Behörden ein.
Denn für den halben Laib waren ihm wie üblich 2,40 Euro berechnet worden, exakt die Hälfte des Preises für ein ganzes Mischbrot.
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Der Kunde gab sich nicht zufrieden und schaltete die Behörden ein. Breitner:
„Plötzlich kam das Eichamt vorbei und hat mir untersagt, weiterhin halbe Brote zu verkaufen.“ Es sei denn, er wiege seine halben Brote künftig mit einer amtlich geeichten Präzisionswaage und berechne anschließend den exakten Preis. So schreibt es seit 2020 tatsächlich die Fertigpackungsverordnung (kurz: FPackV) vor.
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„Deshalb musste ich neue Waagen für meine Filialen anschaffen“, sagt der Bäcker. „Mit der Arbeitszeit und der neuen Software hat mich das 15.000 Euro gekostet. Das Geld hole ich mit dem halben Brot nie wieder rein.
https://www.bild.de/regional/bayern/streit-um-10-gramm-baecker-darf-keine-halben-brote-mehr-verkaufen-6a89b83306b88cef09759440
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Hier sollen doch bewußt alle privaten Bäcker usw. ruiniert werden.
Wer wiegt schon sein halbes Brot ab?
Ist das nicht ein Grund als Christ, die Kirche zu verlassen? keine Kirchensteuer mer zu Zahlen, und bleit Ghrist auch ohne in die Kirche zu gehen. So wie Ich, bin aus der Kirche ausgetreten. Ich bin Getauft und bleibe Christ in meinen Herzen.
Es ist falsch, die Kirchen als gütig, menschenfreundlich und gerecht anzusehen, das sind die nach außen hin, seitdem die säkularisiert wurden und freundlich sein müssen.
Im späten Mittelalter in voller Machtfülle sah das noch ganz anders aus. Irgendein Bischofsschwein hatte einen Bauer, der, um seine Familie zu ernähren, gewildert hatte lebendig in einen Hirschbalg einnähen und dann den Hunden zum Fraß vorwerfen lassen. Immerhin war das schon damals so schockierend, dass die Geschichte sich bis heute erhalten hat. Es wurde ungeheuerlich viel Schindluder im Namen des armen Herren Jesus getrieben.
Was ist nun das wahre Gesicht dieser Kirche? Man soll sie an ihren Taten messen!
In Berlin wächst seit 2011 etwas weltweit Einmaliges: Jüdische, christliche und muslimische Frauen und Männer planen gemeinsam ein Haus, unter dessen Dach sich eine Synagoge, eine Kirche und eine Moschee befinden werden.
Es wird ein Haus des Gebets und der interdisziplinären Lehre sein.
Ein Haus der Begegnung, für ein Kennenlernen und den Austausch von Menschen unterschiedlicher Religionen. Ein Haus auch für die, die den Religionen fernstehen.
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Schon heute können Sie uns in unserer House of One-Box auf der Baustelle am Petriplatz besuchen. Wir freuen uns auf Sie!
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Das House of One ist ein Graswurzelprojekt, von der Basis angestoßen. Die evangelische Kirchengemeinde St. Marien-Friedrichswerder, von der die Initiative ausging, die Jüdische Gemeinde zu Berlin im Verbund mit dem Abraham Geiger Kolleg, und die muslimische Dialoginitiative Forum Dialog e.V. haben sich gemeinsam auf diesen Weg gemacht.
https://house-of-one.org/
Berlin die Kirche des Einen
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Das House of One (englisch, nicht der Sprachnorm entsprechend; House of the One ließe sich übersetzen als: Haus des Einen) ist ein jüdisch-christlich-muslimisches Friedens- und Bauprojekt in Berlin.[veraltet]
Die gleichnamige Stiftung plant nicht nur den Bau dieses einzigartigen Sakralbaus, sondern engagiert sich intensiv im interreligiösen Dialog und unterhält ein Bildungsangebot, das von Schulen, Organisationen oder Unternehmen stark nachgefragt wird.
Die Bildungsarbeit wird unter der Überschrift „Interreligiös gegen Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit“ seit 2020 durch das Programm „Demokratie Leben!“ des Bundesfamilienministeriums gefördert.[2]
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Die Baukosten für das Gebäude des House of One werden auf 69,5 Millionen Euro beziffert.
Davon kommen rund 45 Millionen Euro zu etwa gleichen Teilen vom Bund und von der Stadt Berlin, der Rest wird aus Spenden aufgebracht.[3]
Träger ist die gleichnamige Stiftung.
Das House of One wird auf den Fundamenten der ehemaligen Petrikirche am Petriplatz im Berliner Ortsteil Mitte geplant. Die Kirche wurde im Zweiten Weltkrieg beschädigt und zu DDR-Zeiten abgerissen. Das House of One wird unter seinem Dach eine Synagoge, eine Kirche und eine Moschee beherbergen, errichtet rund um einen zentralen Begegnungsraum.
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https://de.wikipedia.org/wiki/House_of_One
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religion sollte eigentlich so out wie die pest sein…doch der deppensapien braucht geister
in seiner kleinrudimenten welt.