Die Einstufung der AfD als „eindeutig rechtsextremistisch“ kann als einzigartiger Vorgang in nur einem Artikel nicht ausreichend beschrieben werden. Es handelt sich um einen Putsch von oben, um einen in den westlichen Demokratien bisher noch nie da gewsenen Sündenfall, den es genau zu analysieren gilt. Beginnen wir mit dem ersten Teil unserer Serie.
Von REDAKTION | Dass es hier ausgerechnet um die Rettung der Demokratie durch Ausschaltung der inzwischen wohl stärksten politischen Kraft in Deutschland geht, lässt sich am besten mit diesem Witz vergleichen: „Zwei Forscher landen auf einer Insel und fragen die ihnen entgegenkommenden Eingeborenen, ob es hier noch Menschenfresser gäbe. Diese antworten: ‚Nein, die letzten haben wir gefressen!'“
Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe des undemokratischen Machtkartells
Im ersten Teil unserer Betrachtung wollen wir beleuchten, inwieweit die einstufende Instanz, also der sogenannte Verfassungsschutz, überhaupt in der Lage ist, unabhängige Entscheidungen zu treffen, oder ob diese Institution, die eher einem Inlandsgeheimdienst gleicht, ein weisungsgebundener verlängerter Arm der Verliererkoalition und ihrer grünen Handlanger ist.
Würde er das tun, was seine Aufgabe ist, nämlich die Verfassung schützen, müsste er wohl eher den Regierenden auf die Finger schauen, als deren Kritiker zu bespitzeln. Oder jetzt Selbstanzeige erstatten!
Spätestens seit der Affäre um Hans-Georg Maaßen, der sogar als Verfassungsschutzpräsident gefeuert wurde, als er wahrheitsgemäß erklärte, dass es die erfundenen „Hetzjagden“ auf Ausländer nicht gegeben habe, weiß jeder, dass der Verfassungsschutz das tun muss, was man ihm sagt. Jetzt kritisiert Maaßen nicht nur die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch, sondern greift auch Nancy Faeser an. Er bezeichnet die Behörde als politisch gesteuert. Maaßen auf X: Der Inlandsgeheimdienst sei „keine unabhängige Institution, sondern eine der Bundesregierung unterstellte Behörde“ und „wer etwas anderes behauptet, lügt!“
Maaßen selbst habe sich in seiner Amtszeit als Präsident dafür eingesetzt, dass der Verfassungsschutz nicht zur Bekämpfung politischer Gegner missbraucht werde und erklärt wörtlich:
Leider hat die jetzige Bundesregierung unter der linksradikalen Ministerin Faeser den Verfassungsschutz als Instrument missbraucht, um politische Gegner der Regierung zu verfolgen.
Er bezog sich auf einen Beitrag von US-Außenminister Marco Rubio. Dieser hatte ebenfalls auf X geschrieben:
Deutschland hat seiner Spionagebehörde gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt. Das ist keine Demokratie – es ist verdeckte Tyrannei.
Extremistisch sei nicht die AfD, sondern „die tödliche Einwanderungspolitik“, so Rubio weiter.
Der Verfassungsschutz als ein der Regieung unterstellter Inlandsgeheimdienst
Der Verfassungsschutz von Gnaden der SPD und der ehemals konservativen CDU und somit ein verlängerter Arm dieser Altparteien bewegt sich sogar außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Verfahren. Konkret heißt das, dass rechtlich das sogenannte Gutachten des Verfassungsschutzes schon deshalb keinen Bestand haben kann, weil die Einstufung des Verdachtsfalles bereits gerichtsanhängig ist. Wie man aus einer nicht rechtskräftigen Einstufung als Verdachtsfall dann aus diesem Verdachtsfall ein Urteil zusammenzimmert, kann uns vermutlich nicht einmal die Genossin Faeser erklären, die mit dieser Aktion noch kurz vor ihrem Ausscheiden (Gott sei Dank) aus dem Regierungsamt der verhassten AfD noch rasch ein vergiftetes Ei legen wollte.
Teil 2 erfolgt morgen
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Hier ein Kurzvideo mit Statement von Henryk Broder dazu:
Hier noch einen Beitrag von heute zum Schandurteil:
US-Außenminister zu AfD-Urteil: „Deutschland eine Diktatur“ – UPDATE: Orban und US-Vance empört
„Weaponizing (-> Instrumentalisierung, + ein, ähm, bißchen verstärkt) the justice…“
Wo könnte man sowas schon mal gehört haben?
Btw…
Nach dem, ähm, sorry, Parteiprogramm der AfD will die zB eine Trennung von Regierung und Justiz.
Scheinen möglicherweise nicht alle zu gut zu finden. 🙁
Allein für mich sind die benutzten BEGRIFFE unsinnig: Z.B.: VERFASSUNGSSCHUTZ. Lt. Carlo Schmidt/SPD und damaliges Mitglied im Parlamentarischen Rat zum Auftrag der damaligen Besatzungsmächte ein GRUNDGESETZ auszuarbeiten hat in mehrerer Kommentaren erklärt, dass ein GRUNDGESETZ niemals Verfassungsrang erhalten kann, da es eben nur „vorübergehend“ gültig ist. Es heißt zum Beispiel: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, nicht „der“ Bundesrepublik. Insofern ist auch der Wortlaut der Präambel hinfällig betreffend nach der Wiedervereinigung mit der DDR.
Wenn man sich auch dazu noch vor Augen führt, das die DIENSTE der BUNDESREPUBLIK alle im Dritten Reich entstanden sind und von der Regierung Adenauer teilweise 1: 1 übernommen wurden, so verwundert es sehr, da doch fast alles aus dem Dritten Reich abgelehnt wird (z.B. nicht die RAL – Nummern. Es heißt: Reichsarbeitsausschuß für Lieferbedingungen). Selbst die Bundeswehr hält an diesen RAL-Nummern fest.
Der langjährige Verfassungsschutzpräsident ist selbst rechtsextrem.
Dieser BRD-„Verfassungs“schutz kann (und darf) gar nicht unabhängig sein, schließlich untersteht er doch dem BRD-Innenministerium und erhält von dort seine Weisungen! (-;
teuschland ist ein gefangener idioten vasallenstaat…
was gibts hier noch gross aufzuklären))
weiss doch im heute jeder
illegale molukanische asüleinfuhrschmarotzer.
die UME redi anscheined
noch nicht;)
Die BRD-Stgasi ist so unabhängig wie das Robert Koch Institut, also gar nicht. Weisungsgebunden nennt es sich, gegenüber dem Minister, dem die jeweilige Behörde unterstellt ist.