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Bild: migrando.de

Für Kurzaufenthalte wurde jüngst die Aussetzung der visafreien Einreise in die EU überarbeitet. Um wie es dazu hieß, Menschenrechtsverletzungen miteinzubeziehen.

Israel als erstes betroffenes Land?

Israel wird somit wohl eines der ersten Länder sein, das von einer Reform des Mechanismus zur Aussetzung der visumfreien Einreise in die EU, wie auch der Schengen-Länder betroffen sein. Darauf hatten sich das Europäische Parlament und der Rat am 17. Juni geeinigt, wie auch euronews.com berichtet hatte.

Durch die neuen Regeln ändern sich somit die Gründe für die Aussetzung der Visafreiheit, um, wie es hieß, Menschenrechtsverletzungen mit einzubeziehen, was unter anderem zur Auferlegung der Visumspflicht für israelische Bürger führen könnte. Dies bestätigten Quellen aus dem EU-Parlament, die mit dem Dossier vertraut sind, gegenüber Euronews.

Derzeit können Staatsangehörige aus 61 Ländern, darunter Australien, Brasilien, Israel, Japan, Großbritannien, die Ukraine und die westlichen Balkanstaaten, für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum reisen.

Die EU kann die Visumfreiheit allerdings unter bestimmten Bedingungen aussetzen. Bislang war dies nur einmal der Fall, und zwar mit der Republik Vanuatu, die wohlhabenden Russen im Rahmen ihres Programms „Staatsbürgerschaft durch Investition“ vanuatische Pässe ausstellte, die ihnen so die freie Einreise in die EU ermöglicht hatten.

Überarbeitete Kriterien im Sinne „europäischer Werte“

Nach der neuen Vereinbarung zwischen den EU-Gesetzgebern und den Mitgliedstaaten wird der Aussetzungsmechanismus nunmehr leichter auszulösen sein, da hierzu die Schwellenwerte gesenkt und neue Kriterien hinzugefügt wurden.

Somit sind beispielsweise Verstöße gegen die Charta der Vereinten Nationen, schwerwiegende Verletzungen der internationalen Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts sowie die Nichteinhaltung internationaler Gerichtsurteile nun gültige Gründe für die Aussetzung des visumfreien Status eines Landes. Dies würde somit freilich nicht nur Israel sondern vielmehr „sanktionierte Staaten“ im Allgemeinen betreffen.

„Dieses Instrument hilft uns, die Werte, auf denen unsere Gemeinschaft aufgebaut ist, zu verwirklichen und ermöglicht es uns, die Menschenrechte und die Achtung des internationalen Rechts durchzusetzen“, erklärte dazu der slowenische EU-Abgeordnete Matjaž Nemec, als Berichterstatter für den Gesetzentwurf im Parlament, gegenüber Euronews. „Kein bestimmtes Land ist das Ziel“, fügte er hinzu.

Der Status Israels gehöre jedoch zu den Ländern, die am meisten gefährdet seien, im Rahmen des neuen Verfahrens angefochten zu werden, erklärten dazu Quellen im EU-Parlament. Grund dafür seien Anschuldigungen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Krieg gegen Gaza, die von der UNO erhoben worden seien. Serbien ist ein weiteres Land, das aufgrund der von der UNO hervorgehobenen Menschenrechtsbedenken wahrscheinlich ins Visier genommen wird, so die Quellen. Ein Schelm der Böses denkt, bemüht man sich seitens Brüssel bereits lange und mit mäßigem Erfolg, die Serben auf EU-Schiene zu leiten.

Schengen-Staaten können Verfahrenseinleitung verlangen

Die Länder des Schengen-Raums, zu dem alle EU-Staaten mit Ausnahme von Zypern, Irland, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gehören, können die Kommission ebenfalls zur Einleitung des Verfahrens drängen, indem sie mitteilen, dass ihrer Ansicht nach die Bedingungen für die Auslösung des Mechanismus erfüllt seien. Das Parlament kann auch eine nicht bindende Entschließung vorschlagen, in der es die Aussetzung des visafreien Status eines Landes empfiehlt.

„Es ist wahrscheinlicher, dass ein EU-Mitgliedsstaat das Thema Israel anspricht, als das Parlament“, erklärte eine mit der Angelegenheit vertraute Quelle gegenüber Euronews und fügte hinzu, dass mehrere Fraktionen im Parlament auf die Aufnahme von Menschenrechtsverletzungen mit Blick auf Israel gedrängt hätten.

Maßnahme zur Eindämmung der Migration?

Zu den weiteren Änderungen des Gesetzentwurfs gehören auch neue Bestimmungen über die Migration. Derzeit könnte ein erheblicher Anstieg der Zahl an Personen einer bestimmten Nationalität, die sich irregulär im Schengen-Raum aufhalten, oder ein Anstieg der Asylbewerber aus einem Land mit einer niedrigen Anerkennungsquote die Aussetzung der Visumfreiheit rechtfertigen.

Im Rahmen der Reform wird die Schwelle für die Beurteilung eines Anstiegs der irregulären Aufenthalte von 50 Prozent auf 30 Prozent der Zahl des vorangegangenen Zeitraums gesenkt. Gleichzeitig jedoch wird die Schwelle für eine „niedrige Anerkennungsquote“ bei Asylanträgen von derzeit 4 Prozent auf 20 Prozent angehoben.

Diese Änderungen sollen offenbar erneut eine Botschaft an die Länder senden, die von der Visumfreiheit profitieren, und sie zu „motivieren“, die Migration in die EU zu reduzieren. „Die polnische Präsidentschaft, die den Rat leitet, hat sich aufgrund der starken Ambitionen der Mitgliedsstaaten stark für diese Reform eingesetzt.

Die am 17. Juni erzielte Einigung muss allerdings  noch vom Parlament und vom Rat formell angenommen werden, bevor sie zu EU-Recht wird.

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Von ELA

13 Gedanken zu „EU-Visaregeln geändert – erstaunlich auch Israelis davon betroffen“
  1. Ja, hätte, könnte und die vielen Widersprüche darin, ist nichts davon ehrlich gemeint. EU als Politik vertretende NGO, darf eigentlich gar nicht über uns und Asyl entscheiden, dass hier die ganze Welt wohnen darf. Die EU hat ihren Verein (1947 ?) selbst gegründet ohne jemals vom Volk gewählt worden zu sein. Aber bestimmen über uns so manches. Wo sind da bitte unsere Menschenrechte, wenn wir zunehmend mit allen Völkern vermischt, ausgetauscht und letztendlich als reine Biodeutschen ausgerottet werden.

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  2. Sozialleistungen für Migranten

    Die Asyl-Bezahlkarte als Erfolgsmodell
    Bezahlkarten-Gegner unterstützen ein linkes Geschäft

    Wer wie beispielsweise der grüne Oberbürgermeister von Hannover durch sogenannte Sozialkarten das Abgreifen von Bargeld weiter ermöglicht, sabotiert die Bemühungen jener, die den Mißbrauch der Leistungen einzudämmen versuchen.
    .
    Mehr noch: Er setzt die unter den Bundeskanzlern Schröder, Merkel und Scholz über Jahrzehnte betriebene migrationspolitische Geisterfahrt Deutschlands in Europa mutwillig fort.
    Er unterstützt zudem das Geschäft einer linksradikalen Minderheit, die unser Land und seine Institutionen ohnehin am liebsten brennen sehen will und über Gutschein-Tauschdeals in zwielichtigen Antifa-Cafés seine fanatische ökosozialistische Ideologie auf dem Rücken von Migranten, die in Deutschland ein besseres Leben suchen, ausleben möchte.
    https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2025/die-bezahlkarte-als-erfolgsmodell-sozialleistungen-fuer-migranten/
    .
    Ich empfehle den Kommentar von Blumenfreund, bin der gleichen Meinung!
    …und schon könnte Deutschland erneut erblühen?
    Weg mit der ganzen Sozialindustrie!

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    1. Lorena
      Der jetzige Oberbürgermeister von Hannover ist nicht nur ein GRÜNER, sondern auch türkischer Herkunft. Bei Amtsbeginn hat er z.B. auch die Speisekarte der Kantine
      entsprechend „gesäubert“.

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  3. Hätte, könnte, würde ……. nach über fast 80 Jahren Ungerechtigkeit einem angestammten Volk gegenüber, entrechtet durch feudale Schacherer für deren endlosen Profit ? Und sonst nix ? Lachhaft !

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    1. „Wir beseitigen die weisse Rasse mitsamt ihrer zu hohen und damit für uns gefährlichen Intelligenz durch multikulturelle Gesellschaften
      Jude Henry Kissinger, ehemaliger US Außenminister
      .
      Henry Alfred Kissinger,geboren am 27. Mai 1923 in Fürth, Bayern
      Verstorben: 29. November 2023, Kent, Connecticut, Vereinigte Staaten
      .
      „Die öffentliche Meinung entsteht nicht von selbst, sie wird gemacht!“
      Kissinger

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    1. Mit dem Iran kann sich das baufällige Bekloppten-Imperium noch mal retten. 90 Millionen, die man dann auch in Schulden bringen kann durch die Jw-Bank.
      Als ich die ganzen Basen des US-Militärs dort sah, ist alles klar. Die erpressen die ganze Welt ohne eine Scham.

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