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Das Landgericht Freiburg hat die Klage des AHRIMAN-Verlages gegen die Soros-nahe Internetplattform „perspektive“ abgewiesen und stellt den infamen Verleumdern damit einen Freibrief für die Verbreitung ihrer Lügen und Schmutzanwürfe aus. Der AHRIMAN-Verlag wird gegen dieses Schandurteil in Berufung gehen.

Zum Sachverhalt:

Der AHRIMAN-Verlag, der in Deutschland den höchsten Anteil jüdischer Autoren aufweist (von rein konfessionellen Verlagen abgesehen), ist Opfer der ungeheuerlichen Verleumdung, er würde „regelmäßig antisemitische Bücher veröffentlichen“. Gegen diese zutiefst beleidigende Diffamierung durch die Soros-nahe, mit der berüchtigten Amadeu-Antonio-Stiftung verbandelte Internetplattform „perspektive“ hat der Verlag Klage erhoben, denn sie zielt auf substantielle Schädigung, letztlich Vernichtung dieses Verlages – man denke an Nichtzulassung zu Buchmessen, Anzeigenzensur und drohende Gewaltakte, für die eine derartige Stigmatisierung Stichwort und Vorwand liefern soll.

In den Veröffentlichungen des AHRIMAN-Verlages findet sich keine einzige antisemitische Äußerung, dafür zahllose gegenteilige! Deshalb sieht sich der Verlag in der Pflicht, nicht nur seinen eigenen Ruf, sondern auch die Ehre seiner Autoren, insbesondere die seiner zahlreichen jüdischen, zu verteidigen. Etliche von ihnen waren selbst Opfer von Verfolgung im „Dritten Reich“, haben dort Entrechtung und schwerste Mißhandlung erlitten oder persönlich unter Einsatz ihres Lebens die antisemitische Gewaltherrschaft Hitlers bekämpft (wie Bernard Goldstein, Führer des Warschauer Ghetto-Aufstandes, oder Leopold Trepper, Leiter der „Roten Kapelle“). All diese Autoren berichten in ihren bei AHRIMAN erschienenen Büchern über das Grauen des antisemitischen Nazi-Regimes. Auf Einladung des Verlages hin haben u.a. der 1939 in letzter Minute dem Naziterror entkommene Bert Wallace und der renommierte Talmudphilologe Professor Hyam Maccoby (inzwischen verstorben) in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen ihre bei AHRIMAN verlegten Schriften vorgestellt, ebenso der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem Dr. Efraim Zuroff, der persönlich neben anderen beim Gericht gegen den lügnerischen und ehrabschneidenden Schmutzanwurf protestiert hat (sein Protestbrief ist hier einsehbar).

Nach über einem Jahr (!) fand am 23.9.2025 die nur als Farce zu bezeichnende Verhandlung am Landgericht Freiburg statt, in der der „perspektive“-Anwalt z.B. (vom Gericht unwidersprochen) erklärte, auch wenn der AHRIMAN-Verlag ausschließlich jüdische Autoren hätte, könne man ihm ohne weiteres „antisemitische Bücher“ anhängen; am 10.10.2025 wurde das Schandurteil verkündet: Die Klage wurde abgewiesen! Die publizistische Heimstatt all dieser jüdischen Autoren soll jetzt also als Verlag „antisemitischer Bücher“ verleumdet werden dürfen!

Die Parteilichkeit der bei der mündlichen Urteilsverkündung nervösen Richterin – sie hatte offensichtlich nicht mit Publikum gerechnet – wurde wiederum daran deutlich, daß sie sich dabei sogar dazu hinreißen ließ, das juristisches Vorgehen des AHRIMAN-Verlages gegen die Verleumder als „groben Unfug“ zu bezeichnen. Seit dem 28.10.2025, mehr als zwei Wochen nach Verkündung, liegt auch dem Verlag nun endlich die schriftliche Urteils-„Begründung“ vor. (Die Verleumder selbst hatten diese schon anderthalb Wochen vorher erhalten, offenbar per E-Mail, und feiern seither öffentlich ihren „Erfolg“. Dem Verlag dagegen hat das parteiliche Gericht – die Ungleichbehandlung ist offensichtlich – die zeitnahe Übermittlung verweigert und das Urteil trotz vielfacher Nachfrage des Verlags-Anwalts zwei Wochen lang vorenthalten.)

Zum Urteil:

In der Urteilsbegründung wird keine einzige antisemitische Äußerung in irgendeiner Veröffentlichung des seit über 40 Jahren bestehenden AHRIMAN-Verlages aufgezeigt – es gibt sie ja auch nicht!

Statt dessen wird wortreich das „Recht auf Meinungsfreiheit“ der Verleumder (!) bemüht. Doch selbstverständlich ist eine wissentliche Behauptung falscher Tatsachen, vulgo Lüge, die in gezielt denunziatorischer, schädigender Absicht verbreitet wird, keine „Meinung“ (sowenig wie Aufruf zur Gewalt) und damit nicht durch Artikel 5 GG gedeckt! Daran ändern wortklauberische und seitenlange juristische Pirouetten, ohne die noch kein Unrechtsurteil auskam, gar nichts – und diese Pirouetten werden ausgerechnet in einem Land gedreht, in dem die Meinungsfreiheit im Sinne des Artikels 5 GG inzwischen routiniert mit Füßen getreten wird (was u.a. der US-Vizepräsident J.D. Vance unlängst äußerst treffend zum Ausdruck brachte).

Das Urteil behauptet, die lügenhafte Diffamierung durch „perspektive“ sei keine (falsche) „Tatsachenbehauptung“, der Verleumder dürfe „frei sagen, was er denkt“, also auch Lügen verbreiten. Für seine ehrabschneidende Behauptung müsse er ausdrücklich keinerlei Belege oder Begründung angeben. (O-Ton: „Vorliegend kommt es nicht darauf an, ob für die Meinungsäußerung eine ausreichende Tatsachengrundlage gegeben ist.“) Es liege nur eine harmlose „Wertung“ vor, auch deshalb, weil der Schmutzanwurf des „Antisemitismus“ zusätzlich noch mit weiteren Lügen angereichert ist (laut „perspektive“ soll sachlich begründete Kritik an Soros „Antisemitismus“ sein, außerdem hätte AHRIMAN angeblich auch „völkische“ und „rassistische“ Bücher, wofür es natürlich ebenfalls keinen einzigen Beleg gibt!).

Man lasse sich diese Ungeheuerlichkeit auf der Hirnhaut zergehen: Je mehr Dreck zusammengeklaubt wird, desto eher soll der Dreckwurf erlaubt sein. Nach dieser „Logik“ wäre – entgegen Recht und Gesetz! – niemand vor frei erfundener Hetze und Verleumdung geschützt, insbesondere dann nicht, wenn die Lügen besonders fett und zahlreich ausfallen. Demnach darf jeder verleumden, wen und wie er will, denn schließlich ist das seine „Meinung“, sein „Werturteil“, sein „Dafürhalten“, seine „subjektive Stellungnahme“, wie einige nichtssagende Phrasen aus der deliriösen Urteilsbegründung lauten. Eben das ist die von Logik und Wortlaut des Gesetzes freie Willkür. Die Unlogik, die jedem Unrecht den Weg bahnt, geht noch weiter: Daß die „perspektive“-Verleumder AHRIMAN „antisemitische Bücher“ unterstellen und er sich dagegen wehrt, zeige „erst recht“, wie sehr man hierüber unterschiedlicher „Meinung“ sein könne. Nun – wie würde wohl das Urteil lauten, wenn über das Landgericht Freiburg verbreitet würde, es fälle „regelmäßig antisemitische Urteile“: „Meinung“? „erlaubtes Werturteil“? Oder über irgendeinen Politnik? – denken wir an die Routineklagen gegen wirklich harmlos-witzelnde Kritiker („Schwachkopf“) und deren zahllose Verurteilungen, dort tatsächlich unter eklatantem Bruch des Artikels 5 GG!

Das zweierlei Maß charakterisiert den Unrechtsstaat!

Wichtig zu begreifen: Am Schluß der Urteilsbegründung auf S. 15 wird § 824 Abs. 1 BGB zitiert:

„Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.“

Damit ist die gegen AHRIMAN begangene Tat sehr genau beschrieben. Dann aber heißt es im Urteil abrupt:

„Vor abwertenden Meinungsäußerungen und Werturteilen bietet § 824 Abs. 1 BGB keinen Schutz.“

Das beschreibt den den kürzesten Weg vom Gesetzeswortlaut zum Unrechtsurteil. Das vorausgehende seitenlange und unfalsifizierbare Geschwafel dient der psychologischen Einstimmung auf diesen Unrechtsakt.

Das Freiburger Schandurteil dürfte richtungsweisend sein, der juristisch abgesegnete Testlauf der Verleumder öffnet Tür und Tor für weitere analoge Angriffe nicht nur auf den AHRIMAN-Verlag. Wenn für erlogene, gezielt schädigende, ehrabschneidende Behauptungen keinerlei „Tatsachengrundlage“ notwendig sein soll, dann kann man auf dieser Grundlage beliebige Personen, aber auch Verlage stigmatisieren, mundtot machen und vernichten – Orwell’sch „Im Namen des Volkes“, fdGO-gemäß obszön im Namen der „Meinungsfreiheit“.

UNSER MITTELEUROPA ruft alle Verteidiger des freien Wortes (aber nicht erlogener Hetze) auf, den AHRIMAN-Verlag bei seinem Kampf gegen Verleumdung und parteiliche Justiz zu unterstützen, beispielsweise durch Bestellung von Publikationen des Verlages (siehe Werbung unten für die Ketzerbriefe)!



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Von Redaktion

15 Gedanken zu „Schandurteil des Landgerichts Freiburg: Freibrief für Verleumder“
  1. Alles nur Zufall…

    Jüdische Journalistin verbreitet „antisemitische Verschwörungstheorie!“

    Die linke jüdisch-amerikanische Journalistin Batya Ungar-Sargon (Forward und Newsweek) sagte auf einer Konferenz zur Zukunft des Zionismus in New York :

    „Was das Ganze so erschreckend macht, ist, dass Juden die Linke in diesem Land aufgebaut haben. Wir haben die Arbeiterbewegung gegründet. Wir haben den New Deal durchgesetzt (falsch übersetzt im Vid). 70 % der Anwälte, die sich mit Bürgerrechtsfällen befassten, waren Juden!“

    „Wir standen bei allen (links-)liberalen und linken Themen in diesem Land an vorderster Front!“

    Hayek-Preisträger Tom Woods kommentiert ironisch:

    „Holt diese Antisemitin von der Bühne! Sie behauptet, Juden hätten „die Linke in diesem Land aufgebaut“ und stünden „an vorderster Front bei allen liberalen und linken Themen in diesem Land“!“

  2. Dann kann man sich auch auf das Urteil berufen, wenn man dies auf die Denunzianten anwendet und wenn Soros mit im Spiel ist, dann ist auch Geld im Spiel. Auch Einschüchterung und Drohungen sind nicht selten, “ wir wissen wo du wohnst reicht vielmals schon aus.

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      1. Welch ironischer Beitrag der sehr gut zum Artikel passt… Lange nicht mehr so einen Mist gelesen! Ich bitte mal um einen Hinweis für solche „rächten“ Taten auf SA-Niveau. Wird es wohl nicht geben weil das Links-Grüne Pack (zu dem der Paul anscheinend auch gehört) ja nachweislich selber Hakenkreuze schmieren muss oder sich selber irgendwas anzündet damit es überhaupt irgendwas von „rächtz“ gibt, um dann die Pseudo-Statistik von Nazi Phaeser & Co zu füllen.. Die Summe an abgefackelten Lastenräder der Grünen oder brutale Hammerangriffe von Glatzen mit Bomberjacken gegen psychisch gestörte Klimakleber hält sihc doch extrem in Grenzen ;-P

  3. Der Ahriman-Verlag wollte wohl Zensur und Einschränkungen der Meinungsfreiheit gegen andere gerichtlich durchsetzen. Gut, dass das Freiburger Gericht diesem Ansinnen nicht gefolgt ist.

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    1. @Paul Schmitz
      Analog zu der herbeigelogenen und offensichtlich vom Gericht gedeckten Behauptung, der Ahriman-Verlag verbreitet Bücher mit antisemitischem Inhalt bringe ich hiermit meine Meinung zu Ausdruck, dass der Kommentator Paul Schmitz hier im Forum durchwegs antisemitische, rassistische und faschistische Postings verbreitet. Das könnte dem Ansehen von UME schaden – genauso wie der unrichtige Vorwurf gegen den Ahriman-Verlag dessen Ansehen beschädigen könnte und natürlich auch soll.
      Ich ersuche die Redaktion daher, schon im eigenen Interesse, den antisemitischen Kommentator Paul Schmitz hier zu sperren!

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      1. Sehen Sie, Mathias123, das ist der Unterschied zwischen mir als Demokraten und Ihnen als Rechtem: Ich akzeptiere, wie auch das Freiburger Gericht die Meinungsfreiheit, die ein Grundpfeiler der Demokratie ist. Sie hingegen möchten missliebige Meinungen verbieten. Danke für Ihren Offenbarungseid. Und UME und halbwegs verständige User hier wissen, dass ich das genaue Gegenteil von antisemitischen, rassistischen und faschistischen Menschen bin.

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        1. @ Paul Schmitz
          Sind sie wirklich so blöd und kapieren nicht was ich mit meinem Leserbrief in Ihrem Kopf auslösen wollte? Nämlich, dass eine unrichtige Behauptung, noch dazu, wenn sie extrem rufschädigend ist, nicht eine Meinung darstellt!
          Ihr dumme Aussage, dass die Leser hier und UM wissen, dass sie kein Antisemit sind, ist schon deshalb kein geeigneter Vergleich, da auch das Freiburger Gericht weiß, dass der Ahriman-Verlag keine antisemitischen Bücher verlegt. Trotzdem gestattet es das Gericht derartige Rufschädigungen weiter zu verbreiten! Das ist eine gerichtliche Willkür eines Linksstaates.
          Wenn jemand die „Meinung“ vertritt, dass z.B. Habeck ein „Schwachkopf“ ist, steht dann um 6 Uhr die Polizei vor der Tür. Sie würden es sich auch nicht bieten lassen, wenn außerhalb dieses Forums jemand derartig Gerüchte über Sie verbreitet, damit Sie z.B. nicht ehrenamtlich wo tätig sein dürfen oder in Ihrer Ortschaft deshalb geschnitten werden.
          Herr Schmitz, Sie sind jemand, der ausnahmslos alles übernimmt und verteidigt, was die Obrigkeit vorgibt – auch himmelschreiende Fehlurteile – Demokrat sind Sie keiner!

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          1. Hey Paul… Jeder Normale kann hier lesen, dass du links-grünen Lügendreck OHNE jedwede Fakten verbreitest; in deinem Sprech wäre das „Hass & Hetze“… Natürlich hat das mit Meinung Nix zu tun, und ich glaube auch, dass diese Worte dich nicht interessieren WEIL du genau weisst was du hier tust und dich das bestimmt sogar aufgeilt.. Du schmarotzt in diesem System von Menschen die besser sind als du, und irgendwann bricht es ein weil die Menschen die Schnauze voll haben von krankem Pack, dass nur Lügen & faschistoide Parolen lebt, alte weisse Männer töten will oder einfach mit nem Hammer auf die Schädel von Passanten einschlägt ! ! ! Ich hab mal in Texas gelebt: Da werden kranke Faschisten, die mit nem Hammer einfach auf Leute einschlagen, direkt erschossen. Danach verscharrt man den Dreck, die Familie des Täters muss die Munition des Passanten bezahlen der ein schweres Verbrechen verhindert hat, und die Menschen können weiter in Frieden leben; im Wissen, dass man Freiheit jeden Tag gegen links-grüne Faschisten verteidigen muss! Bis zum Aufwachen der Menschen solltst du also deine Zeit geniessen solange dieses System so ein Pack beschützt & bezahlt….

        2. Hey Paul… Jeder Normale kann hier lesen, dass du links-grünen Lügendreck OHNE jedwede Fakten verbreitest; in deinem Sprech wäre das „Hass & Hetze“… Natürlich hat das mit Meinung Nix zu tun, und ich glaube auch, dass diese Worte dich nicht interessieren WEIL du genau weisst was du hier tust und dich das bestimmt sogar aufgeilt.. Du schmarotzt in diesem System von Menschen die besser sind als du, und irgendwann bricht es ein weil die Menschen die Schnauze voll haben von krankem Pack, dass nur Lügen & faschistoide Parolen lebt, alte weisse Männer töten will oder einfach mit nem Hammer auf die Schädel von Passanten einschlägt ! ! ! Ich hab mal in Texas gelebt: Da werden kranke Faschisten, die mit nem Hammer einfach auf Leute einschlagen, direkt erschossen. Danach verscharrt man den Dreck, die Familie des Täters muss die Munition des Passanten bezahlen der ein schweres Verbrechen verhindert hat, und die Menschen können weiter in Frieden leben; im Wissen, dass man Freiheit jeden Tag gegen links-grüne Faschisten verteidigen muss! Bis zum Aufwachen der Menschen solltst du also deine Zeit geniessen solange dieses System so ein Pack beschützt & bezahlt….

    2. Es gibt einen Unterschied zwischen Meinung und Verleumdung.
      Daß sich das Gericht aus der rotzGrünen Hochburg in seiner eigenen Urteilsbegründung selbst widerspricht ist grotesk.

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  4. Er zeigte von der Leyen wegen Pfizer-Gate an – jetzt wurden seine Konten gekündigt!

    Es sind schwere Vorwürfe, die der ehemalige EU-Lobbyist Frédéric Baldan gegen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erhebt:

    Im April 2023 reichte er bei der Staatsanwaltschaft Lüttich Anzeige gegen die CDU-Politikerin ein. Die Vorwürfe:

    Amtsmissbrauch, Vernichtung öffentlicher Dokumente und Korruption.

    Baldan machte die Vorwürfe öffentlich – nun wird er mit massiven Einschränkungen seines Alltagslebens konfrontiert:

    Auf X veröffentlichte der Ex-Lobbyist am Montag ein Schreiben der Amsterdamer Bank ING – sie und die Brüsseler Bank Nagelmackers sollen alle seine Konten bei den beiden Unternehmen gekündigt haben.

    Das betrifft dabei selbst das Geschäftskonto seiner Consulting-Firma, das Konto seines Haushalts und sogar das Konto seines fünfjährigen Sohnes!

    Der Ex-Lobbyist wirft der ING vor, die Kündigung ohne rechtliche Grundlage durchgesetzt zu haben – die Maßnahme soll ohne Angabe von Gründen erfolgt sein.

    Außerdem soll er infolge der Kontoschließung von der zuständigen Transparenzstelle der Europäischen Kommission als Lobbyist deregistriert worden sein.

    Baldan zieht eine klare Linie zur EU-Kommission; er schreibt:

    „Frau von der Leyen, ihren Unterstützern und Untergebenen sage ich laut und deutlich: Einschüchterung funktioniert nie. Sie stärkt nur unser Engagement.“

    Der Ex-Lobbyist wurde als erster offizieller Kläger des „Pfizer-Gates“ bekannt – infolgedessen wurde ihm im Juni 2023 bereits die Brüsseler Lobby-Akkreditierung entzogen.

    Von der Leyen werden fragwürdige Deals mit dem Impfstoffhersteller Pfizer vorgeworfen – so sollen vertrauliche Informationen bezüglich der Lieferverträge mit der EU durch die Politikerin über SMS ausgehandelt worden sein.

    Die „New York Times“ klagte die Nachrichten daraufhin ein – diese waren jedoch nicht mehr auffindbar.

    Die Kommission mauert in dieser Hinsicht massiv – auch im EU-Parlament wurde ein Untersuchungsausschuss in der Frage abgelehnt.
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/eu-pfizergate-lobbyist-baldan-anzeige-von-der-leyen-banken-konten-li.10003100

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  5. Freiburg: die Stadt Germanistans mit den meisten Sonnenstunden im Jahr.
    Und mit den dunkelsten Köpfen in Justizpositionen. Gleich im Wettbewerb mit Bamberg und Bürlün…

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