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Kein Bargeld erlaubt: Auf diesem Weihnachtsmarkt können Kunden nur mit Karte oder App zahlen. Der Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ in Zürich verbietet in diesem Jahr das Bezahlen mit Bargeld.

Standbetreibern, die es dennoch annehmen, droht ein Bußgeld. Die Händler erwarten mit der Neuregelung Verluste, da viele Kunden nur mit Münzen und Scheinen bezahlen wollen.

Glühwein, Lichterzauber und Kunsthandwerk: Bereits jetzt in der zweiten Novemberhälfte eröffnen in den großen Städten wieder viele Weihnachtsmärkte.

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Auf dem Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ darf in diesem Jahr nur mit Karte oder digitalen Zahlungsmitteln gehandelt werden. | Foto: Biserka Stojanovic/iStock
Eine umstrittene Besonderheit gibt es dieses Jahr allerdings auf dem Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ am Züricher Hauptbahnhof. Denn der Veranstalter, die Polarzauber AG, hat ein generelles Bargeldverbot für den diesjährigen Weihnachtsmarkt im Herzen der Schweizer Stadt angekündigt.
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Strafe bei Verstoß
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„Der gesamte Polarzauber ist cashless“, heißt es auf der Website. Demnach dürfen die Besucher an den über 100 Ständen nur mit Karte und mobilem Zahlen wie Twint, Apple Pay oder Google Pay bezahlen. Zur Umsetzung des Bargeldverbots sind die Standbetreiber aufgerufen. Sollte sich ein Standbetreiber nicht an die Regel halten und dennoch Scheine oder Münzen annehmen, droht ihm eine Strafe von 500 Franken. Das sind umgerechnet rund 544 Euro.

Der Veranstalter rechtfertigt die Bußgelddrohung laut dem Schweizer Portal „K-Tipp“ damit, dass eine solche Maßnahme „an Veranstaltungen dieser Größe üblich“ sei. Die Polarzauber AG beabsichtige damit, dass „die Einhaltung gemeinsamer Spielregeln gewährleistet“ werde.

Falls ein Standbetreiber wiederholt Bargeld von den Besuchern annehmen sollte, drohe ihm sogar der Ausschluss vom Weihnachtsmarkt. Das begründe sich damit, dass die Standbetreiber neben der üblichen Standmiete der Polarzauber AG zusätzlich eine Umsatzbeteiligung entrichten müssen. Wie hoch der Umsatz jedes einzelnen Händlers am Ende ist, kann nur mit digitaler oder Kartenzahlung sicher nachgewiesen werden.

Bei Barzahlungen bestehe die Möglichkeit, dass nicht jeder Kauf erfasst wird. Der Veranstalter befürchte deswegen Verluste.

Stände erwarten Verluste

Allerdings könnte das Bargeldverbot selbst den Umsatz im Vergleich zu den Vorjahren reduzieren. So teilte ein Standbetreiber mit: „Etwa die Hälfte der Leute zahlt bei mir in bar.“ Sein Stand verkaufe auch Waren direkt an Kinder, die in der Regel nur mit Bargeld bezahlen. „Wenn ich Bargeld ablehnen muss, verliere ich Umsatz“, beklagte er.

Ein langjähriger Standbetreiber am Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ ist die Don Giovanni AG. An deren Stand können die Besucher italienische Spezialitäten erwerben. In diesem Jahr gibt es diesen Stand nach mehr als 25 Jahren jedoch nicht mehr auf dem Markt. Die Don Giovanni AG erhielt laut dem Schweizer Nachrichtenportal „Blick“ eine Absage vom Veranstalter. Doch der Händler hätte ohnehin eine Umsatzeinbuße befürchtet. „Rund 45 Prozent unseres Umsatzes machten wir bisher mit Bargeld“, teilte die Don Giovanni AG mit. Der italienische Standbetreiber wird aber dennoch seine Waren für seine Stammkunden anbieten – allerdings an einem anderen Standort. Anstatt auf dem Weihnachtsmarkt tritt der Händler in diesem Jahr in der nahegelegenen Einkaufspassage Shopville, ebenfalls am Hauptbahnhof, auf. Dort können die Kunden weiterhin mit Bargeld bezahlen.

Wie sieht es andernorts aus?

Neben dem Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ haben auch noch andere Schweizer Weihnachtsmärkte den „cashless“-Hinweis. Dazu zählen die Standorte Bern (Kleine Schanze), Luzern (Inseli), Zürich (Stadtzürcher Märkte und Sechseläutenplatz), Winterthur (Teuchelweiherplatz). Hier gleicht der Hinweis jedoch nur einer Empfehlung. Die Nutzung von Bargeld wird nicht bestraft.

In Deutschland gibt es kein Bargeldverbot an Weihnachtsmärkten. Allerdings wäre es bei privat organisierten Märkten möglich. Bargeld ist als eines der gesetzlichen Zahlungsmittel festgelegt. Wenn jedoch „beide Parteien […] im Voraus eine andere Zahlungsweise vereinbart“ haben, kann laut der Deutschen Bundesbank auf Bargeld verzichtet werden.

Dieser Beitrag erschien auf epochtimes.de


 

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Von Redaktion

44 Gedanken zu „Kampf gegen das Bargeld: Bargeldverbot auf Weihnachtsmarkt“
  1. Die Standbetreiber sind die Geschädigten. Man sieht, daß in der Schweiz auch der Irrsinn Einkehr hält, obwohl nicht in der EU.
    Ich hoffe, daß die Marktbesucher konsequent das bargeldlose Bezahlen ablehnen, damit die o.g. Geschädigten dies den Idioten in den Ämtern vorhalten können.

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        1. Von Bargeldvernichtung und Totalüberwachung profitiert nur eine winzige Minderheit. Und für die sollen die Standbetreiber noch mehr von ihrem Umsatz abgeben. Selbst schuld wenn sie sich nicht vehement dagegen erwehren.

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    1. Klaus Schwab: „Ihr werdet nichts mehr besitzen, aber glücklich sein“
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      Klaus Schwab ist Sohn des Ehepaars Eugen Wilhelm und Erika Schwab, geb. Epprecht.
      Die Familie Schwab war 1933 von der Schweiz ins Deutsche Reich gezogen, nachdem Jacob Schmidheiny, Mitbesitzer der Escher Wyss AG, Eugen Wilhelm Schwab als kaufmännischen Direktor seiner Turbinenfabrik in Deutschland eingestellt hatte.
      Klaus Schwab wurde im katholischen Glauben erzogen.
      In der Zeit des Nationalsozialismus waren die Schwabs privilegiert und durften z. B. in den Ferien in die Schweiz reisen.
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      1. @Paul Schmitz ,

        na der Klamroth saufts a heimlich Glühwein vor der Sendung. Deswegen ist er auch immer so schiach drauf…. aber nur Trauben von der äußersten linken Hanglange. ;-)))

        Mit besten Weinkeller
        MARQUÉS DEL PUERTO

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  2. Solange der Bürger diesen Zirkus mitmacht, darf er sich nicht beschweren. Mit Verweigerung der digitalen Zahlungsweise hat der Bürger zur Zeit noch die volle Macht, wenn er sie nur nutzen würde! Ist erst die komplette Bargeldabschaffung durch, ist es zu spät, denn das digitale Gefängnis ist errichtet!

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    1. Die Mehrheit der deutschen Michels haben sich den Untergang selbst gewählt. Sie wurden durch den ganzen sozialen Klimbim immer auf Linie gehalten. Jetzt geht das Geld der Fleissigen aus und nun beginnt so langsam das Aufwachen. Und erst wenn sie hungern und dazu noch frieeren müssen kommt das Hirn in Gang!

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      1. Bis zum Hungern und Frieren ist es noch ein langer Weg. Bis es soweit ist, wird erst noch das letzte Geld vom Hab und Gut der Bürger verteilt. Mal sehen, was passiert, wenn der Staat an die Guthaben, Immobilien und sonstigen Werte der Bürger geht. Bis dahin sollte auch der dümmste kapiert haben, dass hier etwas grundlegend falsch läuft.

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        1. @Glass Steagall Act,

          och da gibts ja schon nette Beispiele seit geraumer Tiet. Das nennt man , öffentliches Interesse bei Enteignungen von Grund und Boden oder Objekten . Zur Notdurft….ääh…. Not, erfindet man einen Steuerproblem , oder sagen wir mal eine Schätzung und dann darf die Firma großzügig zuschlagen. ;-)))
          Diese Spiele kenne ich schon seit 1990, erst die Treuhand dann die BRD-Steuerzahlerkolonie.
          Ob es um Acker bei der ICE Neubaustrecke Strecke Halle/Saale-Erfurt ging, oder BAB 14 Ausbau um Wald und Acker, dass System ist so aufgebaut, was uns nützt machen wir und selbst wenn es dafür keine rechtlichen Grundlagen gibt.
          Selbstverständlich hat man das Recht zu klagen ( wenn man genug goldene Taler haben sollte ) Dazu muss man aber wissen, ein Sieg vor Gericht dauert sehr lange ( über Jahre ) und bedeutet nicht, dass die Bauvorhaben eingestellt werden . Das heisst nur, die bieten dir einen Bruchteil vom wahren Verkehrswert an und fi*** dich 1 Jahr später mit der Steuer und holen sich das dreifache wieder.
          Und Ausgleichstücke in solch Mengen, haben die auch nicht. Also wenn gibt es nur etwas TG. Damit können Sie dann 2 x Essen gehen zum Griechen ;-)))
          Der Wald der dann 80.000 Euronen wert war, bringt die dann 10.000 Euro auf, s Spasskassenkonto. 12 Monate später kommen die netten Damen und Herren vom Hauptzollamt und erklären dir nach einer großzügigen Schätzung, Herr Müller, Sie müssen jetzt 25.000 Euro überweisen , ansonsten machen wir eine Strafanzeige beim LG.
          Und wie das dann ausgeht, brauche ich ja nicht weiter zu beschreiben…..
          So läuft Enteignung seit Jahren schon ….. Aber keine Sorge nicht bei Doppelstaatsbürger ;-)))

          Mit besten Grüssen
          MARQUÉS DEL PUERTO

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          1. Die bekannte Buchhändlerin aus Dresden, Susanne Dagen hat es richtig gemacht, klagen lohnt sich nicht!
            . Neuer Standort in Halle, Büchermesse und die Begeisterung der Bücherliebhaber und Verlage ist gut ausgefallen!

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  3. Die Polarzauber AG ist eine fortschrittliche private Firma, die einen Weihnachtsmarkt veranstaltet. Sie kann ihre AGB gestalten, wie sie will. Standbetreiber können selbst entscheiden, ob sie darauf eingehen und potentielle Besucher können selbst entscheiden, ob sie hingehen. Eine staatliche Vorgabe gibt es nicht. Hier bei uns werden gerade Straßen und Bürgersteig für die Verlegung von Glasfaserkabel aufgerissen. Manche Zeitgenossen würden lieber auf Trommeln und Rauchzeichen zurückgreifen.

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    1. Wenn das Gesetz (welches in anderen Ländern von dem Ihrigen abweicht) Dinge vorschreibt, dann hat man sich nunmal daran zu halten. Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden (Art. 3, Abs. 2, WZG).

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    2. Wie war das noch mal mit „Was hat das mit dem Beitrag zu tun?“ Das selbe könnte man Sie auch fragen, was hat:“ Hier bei uns werden gerade Straßen und Bürgersteig für die Verlegung von Glasfaserkabel aufgerissen. Manche Zeitgenossen würden lieber auf Trommeln und Rauchzeichen zurückgreifen.“ Abgesehen davon, SIE meinen mit diesen Zeitgenossen doch nicht etwa die SPD, CDU und GRÜNEN?

    3. „Fortschritt“ steht drauf, „zum Davonlaufen“ ist drin.
      Und zum Glasfaserwahn empfehle ich mal Kontakt mit dem kommunalen Grünflächenverantwortlichen aufzunehmen, die sind schon seit Jahren nur noch am abreihern wenn sie sehen welche Schäden die Glasfaserleger im ganzen Stadtgebiet mit ihren Gräben und Erdraketen anrichten. Aber davon hört man von den verlogenen RotzGrünen nichts.

      Die Frage wofür angeblich jede Einliegerwohnung einen eigenen Gigabitglasfaseranschluß braucht wenn deren Bewohner schon mit DSL, Koaxkabel, 5G und Starlink schon längst zappelbildüberversorgt sind wird auch so gut wie nie gestellt – aber dafür werden milliardenfach Subventionsgelder verbraten für Kram den keiner wirklich braucht und der nur aufgrund üppiger Fremdfinanzierung wirtschaftlich überhaupt schmackhaft gemacht wird.

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    1. Das letzte mal – es ist mind. schon 12 Jahre her, da war ich mal auf dem Weihnachtsmarkt. Sowas von langweilig, teuer und wo die Menschentrauben sind, da ist der Alkohol. Nein danke.

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  4. moin
    ein land ohne währung ist wehrlos…
    boykottiert doch diese städte und gemeinden, der einnahme-ausfall muß schmerzen!
    mfg

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          1. Kant, Du bist ein gutes Beispiel dafür, dass es uneingeschränkte Meinungsfreiheit gibt. Deinen groben Unfug darfst Du in Deutschland absondern, ohne dass der Staat eingreift. Das war nicht immer so. Z. B. hatte die Partei, in deren die Tradition die AfD steht, die Meinungsfreiheit abgeschafft. Wehret den Anfängen.

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          2. Wußte nicht daß die SED Vorbild für die Blauen ist – dank Plapper-GPT-Paule kommt man immer wieder ins Staunen!

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      1. Wenn die Leute deshalb keine Einnahmen mehr haben, weil die Bev.lkerung das mehrheitlich boy kottiert, dann machen die vermutlich schon Druck nach oben.
        Anders geht’s nicht, nur bottom up.
        Meiner Ansicht nach.

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      2. moin
        die kontrolle? bestimmt heute ein jodler-verein…
        zitat: mich interessiert nicht, wer die gesetze macht, solange ich das geld kontrolliere.
        baron amschel mayer freiherr von rotzschild 1773 – 1855
        mfg

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  5. KURZINFO LESERHINWEISE nebadonia.wordpress.com — 17.11.25 Bargeldzahlung ist nach öffentlichem Druck wieder erlaubt. Das wäre ja auch ein Ding für die Budenbetreiber, riesig Aufwand und dann Fisko. Denn ist etwa jeder darauf eingerichtet ohne Bargeld zu zahlen?

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    1. Wenn man ohnehin schon dort in der Nähe ist und etwas Zeit übrig hat kann man auch folgendes machen:
      Hingehen, etwas bestellen, und dann mit Münze oder Schein winken. Wenn der nicht angenommen wird – Pech für den Standbetreiber, und dann macht man mit dem nächsten weiter.
      Wer eine Zahlkarte hat die bekanntermaßen defekt ist kann es auch damit „versuchen“ – denn wenn es einen unbestreitbaren Vorteil von Scheinen und Münzen ist dann ist es der daß sie auch ohne störanfällige Technik funktionieren.

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      1. Exakt das wäre auch meine Taktik! Bei JEDEM Stand etwas aussuchen, wenn kein Bargeld akzeptiert wird : Ciao!

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    1. Solange man noch den eigenen Verstand gebraucht, kann man wirklich glücklich sein! Alle anderen sind zu bedauern!

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    2. Wie ich immer sage: eine absolut krude Logik, denn es geht Schwöbbes und Konsorten doch nur darum, das Göld der von ihnen als offenbar nutzlose Esser Betrachteten in ihre eigenen eh schon übervollen superreichen Taschen zu stopfen. Denn nach dieser Logik müssten doch der Schwöbbes und Konsorten derart unglücklich sein, dass sie sich selbst umgehend vom nächsten Hochhaus störzen oder sonstwie ins Jenseits verfrachten müssten, weil sie angesichts ihres Supersupersuperreichtums das Leben nicht mehr aushalten würden. Das müsste man denen mal auf den Kopf zu sagen.
      Meiner Ansicht nach.

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  6. „Wenn jedoch „beide Parteien […] im Voraus eine andere Zahlungsweise vereinbart“ haben, kann laut der Deutschen Bundesbank auf Bargeld verzichtet werden.“

    Und wie „vereinbare“ ich das z.B. mit der Deutschen Bahn, wenn die das machen, was da schon gemunkelt wurde, Automaten abbauen? Oder wenn es in Bussen / Straßenbahnen keinen Automaten mehr gibt? Faktisch ist es ein „friß oder stirb“, vorgesetzt durch den Händler / Anbieter. Und wie sieht es dann mit der illegalen Bargeldobergrenze aus, die ständig sinkt und der staatlichen Verfolgung von Bargeldzahlungen („Geldwäsche“)?

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  8. Ich betrachte diese KNEBELUNG als geringen VORTEIL, die TASCHENDIEBE finden somit keine Möglichkeiten mehr, die Besucher von ihrem Geld zu beklauen…………
    Grundsätzlich ist es aber eine GÄNGELUNG der sog. freien Bürger ! Wahrscheinlich kommen wir wieder zum ehemaligen TAUSCHHANDEL: Tapetzierst du mir meine Stube, bekomme ich von dir einen Sack Kartoffeln, u.s.w., u.s.w.
    In der ehemaligen DDR gab es dieses System eine lange Zeit, der Tauschhandel war beliebt, am TRABI befand sich dazu eine Anhänger-Kupplung und ein „KLAUFIX“ (der Anhänger wurde so genannt).
    Was war eigentlich der am meisten gebrauchte Satz in der DDR ? „Hammer nich“ !

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  9. Unfassbar! Was erlauben sich diese Polarzauber-Fritzen?! Reicht denen nicht die Standmiete? Denn die ist vermutlich eh
    schon hoch genug. Warum stellt man die Standbetreiber nicht vor die Wahl. Entweder
    a) KEINE Standmiete und Umsatzbeteiligung
    oder
    b) Standmiete und KEINE Umsatzbeteiligung
    Die Standbetreiber, die sich für a) entscheiden, können sich ja dann zusammen tun und GENERELL auf z.B.
    1/2/5/10 Franken-Gutscheine ausweichen. So kann beim Umsatz (und der prozentuellen Beteiligung) auch nicht betrogen werden. Dieses System gibt es schon gaaaanz lange (in den 70ern eingeführt in Kneipen und Discos).

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    1. Die sollte m. A. n. die m. A. n. gesamte gequirlte l.nke Sch.iße aus ihrem Hirn entfernen, damit wäre sich m. A. n. auf dem richtigen Weg. Vermutlich weiß die auch gar nicht, was die Abkürzung N… in voller Länge bedeutet oder der damalige P.rteiname beim A..
      Meiner Ansicht nach.

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