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Bild: Konstantin Chalabov / Picture Alliance

Russland hat offenbar einen juristischen Sieg mit großer Tragweite errungen. Das nach der UN-Seerechtskonvention eingerichtete Schiedsgericht hatte eine Klage der Ukraine gegen Russland zurückgewiesen, mit der Kiew de facto seine Ansprüche auf die Halbinsel Krim durchsetzen wollte.

Entscheidung nach 10 Jahren

Angaben des russischen Außenministeriums zu Folge, hatte das, nach der UN-Seerechtskonvention eingesetzte Schiedsgericht unter Verwaltung des Ständigen Schiedshofs (PCA) in Den Haag, am 15. Juni das endgültige Urteil in einem seit zehn Jahren andauernden Schiedsverfahren zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine verkündet.

In dem Streit war es um Rechte eines Anrainerstaates in der Straße von Kertsch, im Asowschen Meer und in den Gewässern des Schwarzen Meeres rund um die Krim gegangen, wie auch anonymousnews berichtet hatte.

Besagtes Schiedsgericht, bestehend aus fünf unabhängigen Schiedsrichtern aus Algerien, Großbritannien, Mexiko, Russland und der Republik Korea, hatte eine einstimmige Entscheidung gefällt. Der Fall, der zweifelsfrei eine große geopolitische, völkerrechtliche wie auch historische Dimension hat, hatte schließlich mit einem überzeugenden Sieg der Russischen Föderation geendet.

Zahlreiche Forderungen der Ukraine, die Russland den Verstoß gegen Dutzende von Artikeln des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vorgeworfen hatte, wurden zurückgewiesen.

Forderungen Kiews klar zurückgewiesen

Das Schiedsgericht habe, so die Pressemitteilung des Außenministeriums in Moskau weiter, die Forderung Kiews zurückgewiesen, die Erklärung der Souveränität der Russischen Föderation über das gesamte Asowsche Meer in Folge des Beitritts der Regionen Donbass, Saporoschje und Cherson zu Russland als Verstoß gegen das Völkerrecht in Form einer „Verschärfung des Streits” zu qualifizieren.

Nichts in der Entscheidung hindere die Russische Föderation daran, ihre Souveränität, ihre Hoheitsrechte und ihre Gerichtsbarkeit in den Meeresgebieten auszuüben, die an die Krimhalbinsel, das Asowsche Meer und die Asow-Kertsch-Gewässer angrenzen.

Die Forderung der Ukraine, die Krimbrücke zu demontieren, wurde freilich ebenfalls zurückgewiesen. Dazu heißt es in der Pressemitteilung, „schon die bloße Äußerung dieser von vornherein unerfüllbaren Forderung hat das unmenschliche Wesen des Kiewer Regimes offenbart, das bis heute bestrebt ist, die Krimbewohner für ihre Entscheidung zugunsten Russlands zu bestrafen. Die Behauptungen der ukrainischen Seite, die Krimbrücke behindere angeblich die Schifffahrt in den genannten Gewässern, wurden als unbegründet zurückgewiesen.”

Der Bau der Krimbrücke, die Unterstellung der schwimmenden Bohrplattformen unter russische Gerichtsbarkeit sowie die Durchführung von Schiffsinspektionen durch russische Grenzschutzbeamte in der Straße von Kertsch wurden als nicht im Widerspruch zur Seerechtskonvention der Vereinten Nationen stehend bewertet. Ebenso wurde die von der Russischen Föderation eingeführte vorübergehende Beschränkung der Durchfahrt ausländischer Staatsschiffe und Kriegsschiffe in bestimmten Gebieten des Schwarzen Meeres von April bis Oktober 2021 als vollständig im Einklang mit dem Übereinkommen stehend und gerechtfertigt anerkannt.

Ukrainische Vorwürfe als völlig unbegründet zurückgewiesen

Die Vorwürfe der Ukraine, die Russische Föderation habe ihre Verpflichtungen im Bereich der Erhaltung des Unterwasser-Kulturerbes verletzt, wurden als völlig unbegründet und unbewiesen zurückgewiesen. Ebenso wies das Schiedsgericht alle Behauptungen der ukrainischen Seite zurück, Russland habe der Umwelt Schaden zugefügt. Es wurde anerkannt, dass in Russland ein wirksames System der Umweltüberwachung besteht.

Lediglich in einem Punkt gaben die Schiedsrichter der Ukraine Recht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor dem Bau der Krimbrücke, der Energiebrücke und der Gaspipeline durch die Straße von Kertsch sei unter „übermäßigem Zeitdruck” durchgeführt worden und habe nicht alle vier Jahreszeiten umfasst.

Allerdings ist auch in diesem Punkt der minimale „Sieg” der Ukraine ein zweifelhafter, betont dazu das Außenministerium. Das Tempo der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Umsetzung groß angelegter Infrastrukturprojekte, für das die russische Seite vom Schiedsgericht gerügt wurde, war in erster Linie durch die dringende humanitäre Notwendigkeit bedingt, die Versorgung der zwei Millionen Einwohner der Krim mit lebenswichtigen Ressourcen (Strom, Wasser, Nahrungsmitteln, Medikamenten) unter den Bedingungen einer brutalen, totalen Blockade der Halbinsel durch die Ukraine.

In jedem Fall hat sich die russische Umweltverträglichkeitsprüfung als richtig erwiesen, wie das Schiedsgericht bestätigte, hat der Bau der Krimbrücke der Umwelt keinen Schaden zugefügt. Darauf beruhende Schadensersatzforderungen der Ukraine habe das Gericht ohnehin abgewiesen.

Bedeutsame „Niederlage“ für die Ukraine

Die russische Seite sei mit dem Ergebnis des Verfahrens zufrieden, betonte das russische Außenministerium. Das Schiedsurteil sei „eine bedeutende Niederlage für die Ukraine und den Westen in dem von ihnen gegen Russland entfesselten juristischen Krieg”. Ob allerdings dieser Sieg auch darauf hinausläuft, dass die Krim von diesem Entscheid “short of recognition” („ohne formelle Anerkennung”) de facto als russisch anerkannt wurde, wie einige russische Rechtsexperten bereits feiern, wird erst beurteilt werden können, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.


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Von ELA

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