Bekanntlich war ja der höchst umstrittene Verordnungsentwurf des EU- Gesetzes zur umfassenden Chatkontrolle vertagt und von der Tagesordnung der Sitzung genommen worden.
Die Aussichten auf erfolgreiche Mehrheiten für Selbigen im EU-Parlament wären wohl ob des Widerstandes gegen diesen extremen Eingriff in Bürgerrechte, zu massiv gewesen.
„Seltsame Parallelen“ in Bundespolizeigesetz
Erst kürzlich jedoch verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für das neue deutsche Bundespolizeigesetz, in dem einige Aspekte dem der Chatkontrolle „verdächtig“ ähneln, wie auch Oliver Signus für epochtimes berichtet hatte.
Mehr Befugnisse sind also im neuen Bundespolizeigesetz vorgesehen, welches das Bundeskabinett jüngst verabschiedet hatte. Das EU-Gesetz zur Chatkontrolle ist zwar vertagt das Bundespolizeigesetz räumt jedoch umfassendere Möglichkeiten bei der Überwachung von Kommunikation ein. Enthalten sind darin eben auch Präventivmaßnahmen, die keinen konkreten Tatverdacht erfordern. Somit werden Handyortung, Staatstrojaner und Fluglisten zum Standardrepertoire der Bundespolizei.
Der Rat der Europäischen Union hatte bekanntlich die Abstimmung über die umstrittene Regelung zur Chatkontrolle von der Tagesordnung abgesetzt. Ursprünglich sollte das Gremium ja in seiner Sitzung vom 14. Oktober, über die, so die offizielle Bezeichnung, CSA-Verordnung (Child Sexual Abuse Regulation) abstimmen und den Weg frei machen für eine EU-weite Kontroll-Regelung.
Für den vorliegenden Entwurf der dänischen Ratspräsidentschaft hätte Deutschland mit seiner Zustimmung eine Mehrheit liefern können, doch herrscht, beinahe erwartungsgemäß, in der schwarz-roten Koalition Uneinigkeit zu diesem Thema. So bekräftigte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ihre Ablehnung gegenüber der Verordnung wie folgt.
SPD gegen Chat-Kontrolle
„Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein“, erklärte sie in der vergangenen Woche dazu erneut. Private Kommunikation dürfe nie unter Generalverdacht stehen. Auch dürfe der Staat, Messenger nicht dazu zwingen, Nachrichten vor dem Versenden auf verdächtige Inhalte zu scannen. Hubig betonte weiter, „solchen Vorschlägen wird Deutschland auf EU-Ebene nicht zustimmen.“
Ein Schelm der böses dabei denkt und am Ende annehmen könnte man müsse hier auch „Vorsichtsmaßnahen“ eventuell für die Antifa treffen.
Man müsse beim Kampf gegen Kinderpornografie auch auf EU-Ebene vorankommen, dafür setze sie sich auch ein, so Hubig weiter.
„Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe ich in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben.“
Unterstützung erhält sie dafür von ihrem Parteifreund Dirk Wiese, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Auch er spricht sich gegen die Chatkontrolle nach den bisherigen EU-Vorgaben aus. So glaube er nicht, dass diese Verordnung vor deutschen Gerichten Bestand haben könne. Wiese plädiert daher eben für „entsprechende Ermittlungsbefugnisse“ der Behörden.

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