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Die Eschborner Landstraße im Stadtteil Rödelheim ist am Donnerstagabend gesperrt, damit Muslime auf zwei Fahrspuren beten können – so will es der Hessische Verwaltungsgerichtshof Foto: Sven Moschitz

Die Stadt Frankfurt wollte das Beten auf öffentlichen Straßen in diesem Jahr nicht mehr genehmigen. Die Mullah-Anhänger zogen deshalb erst vor das Verwaltungsgericht Frankfurt und dann vor den Verwaltungsgerichtshof. Damit war klar, dass die Gebetsprovokationen weiter stattfinden dürfen. Und genau so geschah es auch.

Diese Gebetsprovokationen mitten auf der Straße wurden vom Frankfurter Ordnungsamt untersagt. Doch dann sprang der Richterstaat helfend ein.

Frankfurt | Für eine „mobile“ islamistische Moschee aus vier Pavillons mussten gleich zwei Fahrspuren gesperrt werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erlaubt den Mullah-Anhängern offiziell das Beten auf der Straße. Damit demonstrieren sie gegen den deutschen Staat. Diesen Staat, der ihre Moschee wegen Terrorverbindungen zum iranischen Regime geschlossen hat und dessen Gerichte jetzt die mobile Zelt-Moschee vor dem Gebäude erlauben, berichtete BILD. Reporter der Zeitung waren vor Ort, um den unerhörten Vorgang zu dokumentieren, nicht um mitzubeten.

Während die Herren in der Pop-up-Moschee andächtig beten, befinden sich die verhüllten Damen im Hintergrund. | Fotos:BILD/ Sven Moschitz

Grund für das bereits seit eineinhalb Jahren jeden Donnerstag und Freitag stattfindende öffentliche Herumbeten ist, dass das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), zu dem auch die Frankfurter Imam-Ali-Moschee gehört, von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten wurde, da es als Arm des Regimes in Teheran galt.

Während des Gebets auf der Straße traf BILD auf Muhsin Abboud (26), der die mobile Moschee angemeldet hat. Der Gottesfürchtige sagte:

„Wir sind erleichtert, dass wir Recht bekommen haben und dass wir Vertrauen in deutsche Gerichte haben können. Wir fordern die Moschee zurück.“

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagt hingegen:

„Wir dürfen nicht zulassen, dass Verbotsverfahren unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit unterlaufen werden. Es ist paradox, dass sich Gruppierungen auf Grundrechte berufen, die gleichzeitig unsere Grundwerte mit Füßen treten.“

Auch Gegendemonstranten waren vor Ort, darunter Elnaz Yarijoo (37). Sie forderte die deutschen Behörden durch das Megafon auf, keine Deals mit den Mullahs zu schließen. Yarijoo sagte:

„Das ist keine normale Moschee, das ist ein islamistisches Zentrum. Die werden direkt vom Iran gesteuert.“

Weitere Gegendemonstranten drückten sich weniger vornehm aus. So tönte es aus der Menschenmenge:

„Euch interessiert nichts außer eurem Scheißgebet. Wir werden nicht zulassen, dass ihr heute beten könnt. Ihr habt 30.000 junge Menschen im Iran ermordet! Ihr betet auf dem Blut unserer Kinder.“

Oder: „Mullahs, verpisst euch, keiner vermisst euch.“

Muhsin Abboud (26), Drahtzieher der Gebetsprovokationen | Foto: BILD/Sven Moschitz

Ob sich der Organisator Muhsin Abboud von diesem Appell angesprochen fühlt, darf bezweifelt werden, denn vom Namen und Aussehen her dürfte es sich bei ihm eher um einen Araber als um einen Perser handeln. Er war bereits in Jugendstrukturen des „Zentrums der Islamischen Kultur“ (ZIK), dem Betreiber der Moschee, aktiv. So jemand würde wohl besser in die Wüste passen, also dorthin, wo er oder seine Vorfahren vermutlich „schutzsuchend“ zu uns „Ungläubigen“ kamen. Dort könnte er bis zum Abwinken beten und beten und beten …

In unserer neuen Serie „Richterstaat“ erschienen bis jetzt folgenden Beiträge:




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Von Redaktion

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