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Der Europaabgeordnete Petr Bystron sieht im Digital Services Act (DSA) weit mehr als ein Regelwerk für digitale Plattformen. Aus Sicht des AfD-Politikers stellt das Gesetz einen grundlegenden Eingriff in Meinungsfreiheit und Demokratie dar.

Demokratie lebt von freier Meinungsbildung

In einer Rede erläutert er, warum er den DSA als Instrument der Zensur betrachtet und welche Folgen er für den demokratischen Rechtsstaat befürchtet. Demokratie bedeutet wörtlich „Herrschaft des Volkes“. Anders als im antiken Athen kann das Volk heute nicht unmittelbar auf dem Marktplatz über politische Entscheidungen abstimmen. Deshalb übertragen Bürger ihre politische Macht auf gewählte Vertreter und Institutionen.

Der eigentliche Kern einer Demokratie besteht jedoch nicht allein in freien Wahlen. Entscheidend ist, dass sich Bürger zuvor frei und uneingeschränkt eine eigene Meinung bilden können. Nur wer Zugang zu unterschiedlichen Informationen und Positionen hat, kann eine informierte politische Entscheidung treffen. Genau hier setzt der Digital Services Act an, schlussfolgert Bystron und belegt seine Ansichten mit knallharten Fakten.

Einfluss auf öffentliche Meinungsbildung

Bystron kritisiert seit Jahren einen Prozess, bei dem klassische staatliche Aufgaben zunehmend an Organisationen ausgelagert würden, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen. Gemeint sind insbesondere Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die immer stärkeren Einfluss auf die öffentliche Debatte und politische Willensbildung ausüben. Er verweist dabei auf aktuelle Debatten über ein mögliches Verbot der AfD. Bedenklich sei, dass Gutachten politisch nahestehender Organisationen von Medien und weiteren NGOs aufgegriffen und gegenseitig verstärkt werden, wodurch ein geschlossenes Meinungssystem entstehe.

Vom Rechtsstaat zur Vorzensur

Kritisch bewertet Bystron den Umgang mit Inhalten in sozialen Netzwerken. In einem funktionierenden Rechtsstaat gelte ein einfaches Prinzip: Jeder dürfe zunächst seine Meinung äußern. Erst wenn jemand einen Rechtsverstoß vermute, müsse der Rechtsweg beschritten werden. Über die Rechtmäßigkeit entscheide schließlich ein unabhängiges Gericht. Es sei bedenklich, dass dieses Prinzip, das eigentlich selbstverständlich sein sollte, zunehmend umgedreht werde: Statt Gerichte entscheiden zu lassen, würden Plattformen und externe Akteure bereits im Vorfeld Inhalte entfernen oder deren Verbreitung einschränken. Damit werde die Entscheidung über zulässige Meinungsäußerungen aus dem Rechtsstaat ausgelagert.

„Desinformation“ und „systemische Risiken“

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Begriffe, mit denen der Digital Services Act arbeitet. Bystrons prangert an, dass Formulierungen wie „systemische Risiken“ bewusst weit gefasst seien und erheblichen Interpretationsspielraum eröffnen. Dadurch könnten auch vollkommen legale Äußerungen als problematisch eingestuft werden. Er betont, dass auch falsche Aussagen oder politische Propaganda grundsätzlich nicht automatisch illegal seien. In einer freien Gesellschaft müsse grundsätzlich gelten, dass auch unbequeme oder falsche Meinungen geäußert werden dürfen, solange sie keine bestehenden Gesetze verletzen.

Kritik an den Trusted Flaggern

Problematisch sieht Bystron auch das Konzept der sogenannten „Trusted Flagger“. Diese Organisationen erhalten besondere Möglichkeiten, Inhalte auf Plattformen zu melden. Es handle sich dabei häufig um NGOs mit klarer politischer Ausrichtung. Er kritisiert, dass dadurch nicht demokratisch legitimierte Akteure erheblichen Einfluss darauf erhielten, welche Inhalte auf großen Plattformen sichtbar bleiben und welche nicht.

Eigene Erfahrungen mit Social Media

Zur Untermauerung seiner Kritik schildert Bystron persönliche Erfahrungen. Nach eigener Aussage stagniere seine Zahl an Facebook-Followern seit Jahren, obwohl seine Inhalte regelmäßig hohe Reichweiten erzielten. Er vermutet, dass seine Reichweite künstlich begrenzt werde. [Anm. d. Redaktion: Diese Erfahrung musste UNSER MITTELEUROPA in ‚Unserer Demokratie‘ ebenfalls machen.]

Noch deutlicher beschreibt er seine Erfahrungen mit TikTok. Dort habe er Ausschnitte einer Bundestagsrede veröffentlicht. Jede einzelne Videosequenz habe innerhalb kurzer Zeit mehrere hunderttausend Aufrufe erzielt, sei anschließend jedoch gelöscht worden. Am Ende sei der gesamte Kanal entfernt worden. Nach eigener Darstellung habe TikTok Deutschland keine schriftliche Erklärung geliefert. Bei Gesprächen mit der Unternehmenszentrale sei ihm telefonisch mitgeteilt worden, der Kanal sei auf Druck der deutschen Bundesregierung gelöscht worden und werde nicht wiederhergestellt. Für Bystron ist dies ein Beispiel dafür, wie regierungskritische Inhalte außerhalb des klassischen Rechtswegs unterdrückt würden.

Zusammenarbeit mit den USA

Zum Abschluss verweist Bystron auf Entwicklungen in den Vereinigten Staaten. Nach der Wahl Donald Trumps habe sich dessen politische Bewegung verstärkt mit dem Thema staatlicher Einflussnahme auf soziale Netzwerke beschäftigt. Besonders hebt er Untersuchungen des US-Kongressabgeordneten Jim Jordan hervor.

Seines Wissens nach seien dabei umfangreiche E-Mail-Kommunikationen zwischen der EU-Kommission und großen Technologieunternehmen ausgewertet worden. Diese würden belegen, dass auf Plattformen Druck ausgeübt worden sei, bestimmte legale politische Inhalte zu unterdrücken.

Grundlegender Eingriff in Meinungsfreiheit

Petr Bystron kommt zu dem Schluss, dass der Digital Services Act nicht lediglich ein Gesetz zur Regulierung digitaler Plattformen sei. Vielmehr stelle er einen grundlegenden Eingriff in Meinungsfreiheit und demokratische Entscheidungsprozesse dar. Die Entscheidung darüber, ob eine Äußerung rechtswidrig ist, müsse ausschließlich unabhängigen Gerichten vorbehalten bleiben. Die Auslagerung dieser Verantwortung an Plattformen oder externe Organisationen gefährde den Rechtsstaat und letztlich die demokratische Ordnung.

Die Forderung dieses anständigen Politikers lautet daher, die Kompetenzen solcher Akteure zurückzunehmen und staatliche Kernaufgaben wieder ausschließlich den demokratisch legitimierten Institutionen zu übertragen.

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Von Redaktion

6 Kommentare zu „Petr Bystron zum Digital Services Act: Angriff auf Meinungsfreiheit und Demokratie“
  1. Alle gegen Ben: Landesmedienanstalt NRW feiert queere und linksgrüne Aktivisten – mit Zwangsgebühren gegenseitig eingeschmiert
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    Und dabei geht es um richtig viel Geld. Etwa der Chef der bayerischen Landesmedienanstalt greift sich 230.000 Euro Jahresgehalt aus dem Topf aus Zwangsgebühren, sein Vorgänger bekam noch obszönere 320.000 Euro. Ein gigantischer Raubzug gemessen am Leistungsspektrum dieser Leute.
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    https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/alle-gegen-ben-landesmedienanstalt-nrw-feiert-queere-und-linksgruene-aktivisten-mit-zwangsgebuehren-gegenseitig-eingeschmiert

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  2. „Ein Volk, das seine eigene Geschichte nicht kennt, versteht sich selbst und seine Gegenwart nicht. Erst durch die Geschichte wird ein Volk sich seiner selbst vollständig bewußt.“

    Adalbert Stifter (1805 – 1868)

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  3. Bystron ist auf klarem Kurs, und auch auf dem Demokratiekongress gerade eben nahm das Thema Freiheitsrechte und deren Bedrohung einen angemessenen Platz ein.
    Allerdings wird er da auch in eigenen Reihen erst noch viel zu tun haben, denn auch viele seiner Parteikameraden sind Teil des Problems, siehe Gotham-Zustimmung gemeisnam mit den Grünen in BaWü ( https://blog.icod.de/2025/11/21/palantir-abstimmung-im-landtag-baden-wurttemberg-wer-stimmte-wie/ ).
    Wer glaubt das BSW wäre besser wird auch dort erneut weiter enttäuscht, siehe deren Zustimmung Totalüberwachung in Sachsen ( https://www.heise.de/news/Sachsens-neues-Polizeigesetz-KI-Fahndung-und-Gesichtserkennung-beschlossen-11345047.html ) – wobei sich da auch zeigt daß die nicht-BRD-westextremistisch indoktrinierten AfDler deutlich stabiler sind gegenüber den Verlockungen der Globalistenlösungen.

    An weiterer Arbeit mangelt es nicht, denn so forciert die UN ganz auf Brüsselokraturkurs die Bargeldvernichtung (siehe https://norberthaering.de/geldsystem/undp-new-tech/ ), und die CoronoiaDiktaturUnholdin Warken plant mit dem GeDIG zugleich den nächsten Schritt in die Gesundheitsdiktatur ( https://ddrm.de/gesetz-fuer-daten-und-digitale-innovation-im-gesundheitswesen-gedig-ein-neuer-angriff-auf-die-rechte-von-patient-innen/ ).

    Wenig verwunderlich daß das Regime für den wachsamen Warner wenig Gegenliebe zeigt und ihn mit mittlerweile schon 29 Hausheimsuchungen, allesamt ergebnislos, schikaniert.

    Also viel zu tun für Bystron, Baum und Andersson, wobei mir an Bystron neben seiner Standfestigkeit vor allem dessen unbeirrbar klare Sicht gefällt. So hat er auch klar benannt daß die wahre Wahlmanipulation nicht nach der Wahl bei der Auswzählung sondern lang im Vorfeld in den Hirnen der Wählenden vorgenommen wird (siehe https://pi-news.net/2026/06/petr-bystron-die-manipulation-beginnt-ein-jahr-vor-der-wahl/ ).

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    1. „Es gibt keine größere Bedrohung für die Zivilisation als eine Regierung inkompetenter, korrupter oder niederträchtiger Menschen.“
      |Ludwig von Mises (1881-1973)

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  4. Behörden und Polizei haben vor dem AfD-Bundesparteitag in Erfurt die Gegendemonstranten zu friedlichen Protesten aufgerufen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), selbst scharfer Kritiker der größten deutschen Oppositionspartei, rechnet mit bis zu 50.000 Menschen.
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    „Darunter werden sich auch gewaltbereite Demonstranten befinden. Das zeigen alle Erfahrungen aus der Vergangenheit“, sagte Maier.
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    Georg Maier (* 25. April 1967 in Singen (Hohentwiel)) ist ein deutscher Politiker (SPD).
    Er ist seit dem Jahr 2017 mit kurzer Unterbrechung Innenminister des Freistaats Thüringen und war von 2021 bis 2024 stellvertretender Ministerpräsident Thüringens.
    Zudem ist er seit 2020 Landesvorsitzender der SPD Thüringen.
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    Der Weg in seine Heimat nach der Wahl, wäre dann frei?
    https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Maier_(Politiker,_1967)

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