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Bild: UNSER MITTELEUROPA & AI

Ein von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommener Bedrohungsfaktor für die Handlungsfähigkeit ganzer Staaten auf EU-Ebene ist die Tatsache, dass Höchstgerichte immer mehr Einfluss gewinnen, wenn es darum geht, linksideologisch gefärbte Agenden umzusetzen.

Der „Marsch durch die Institutionen“ linker Ideologen wird so zum mächtigsten Hebel, eine demokratische Gesellschaft gegen den Willen der Mehrheitsbevölkerung zu zerstören. Hier geben Richter die Richtung vor, was passieren muss oder zu unterlassen ist.

Karlsruhe hebelt Migrationskurs aus – Richter setzen politische Entscheidungen außer Kraft

Mit seinem jüngsten Beschluss sendet das Bundesverfassungsgericht ein Signal, das weit über den Einzelfall einer afghanischen Familie hinausgeht. Um den Anschein der Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten zu wollen, betonen die Richter, dass sie keinen generellen Stopp der Afghanistan-Aufnahmeprogramme anordnen. Faktisch erschweren sie der Bundesregierung jedoch die Umsetzung ihres (versprochenen) politischen Kurses erheblich.

Nach der Bundestagswahl hatte die neue Bundesregierung entschieden, freiwillige Aufnahmeprogramme für Afghanen weitgehend zu beenden. Diese Entscheidung beruhte auf einem klaren politischen Mandat: Die Begrenzung der ausufernden Migration gehörte zu den zentralen Wahlversprechen der Regierungsparteien. Das Bundesinnenministerium erklärte daraufhin zahlreiche frühere Aufnahmezusagen für gegenstandslos.

Richter schränken Handlungsfähigkeit der Regierung ein

Nun erklärt Karlsruhe, eine solche pauschale Vorgehensweise verstoße gegen das Willkürverbot. Stattdessen müsse jeder einzelne Fall individuell geprüft werden. Was juristisch als Schutz des Rechtsstaats dargestellt wird, bedeutet politisch vor allem eines: Die Regierung verliert einen erheblichen Teil ihrer Handlungsfähigkeit.

Der Rechtsstaat oder die Herrschaft der Richter?

Dieser Beschluss stellt ein weiteres Beispiel dar, wie Gerichte zunehmend politische Entscheidungen korrigieren. Die Bundesregierung wollte ein freiwilliges Programm beenden – nicht aufgrund eines internationalen Vertragszwangs, sondern aus einer veränderten politischen Bewertung. Dass ausgerechnet Gerichte nun festlegen, unter welchen Voraussetzungen diese Entscheidung umgesetzt werden darf, wirft grundsätzliche Fragen zur Gewaltenteilung auf!

Die Richter argumentieren mit dem Schutz vor staatlicher Willkür. Doch der Begriff der Willkür wird hier äußerst weit ausgelegt. Die pauschale Beendigung eines freiwilligen Aufnahmeprogramms ist zunächst eine politische Verwaltungsentscheidung. Ob diese sinnvoll oder gerecht ist, sollten letztlich Regierung und Parlament verantworten – und nicht das Bundesverfassungsgericht.

Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen

Besonders problematisch ist die Signalwirkung des Urteils. Wenn selbst freiwillige Aufnahmezusagen nach Jahren nicht mehr pauschal aufgehoben werden dürfen, entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Jeder einzelne Fall muss geprüft, dokumentiert und juristisch abgesichert werden. Das kostet Zeit, Personal und Steuergeld.

Zudem dürfte die Entscheidung weitere Klagen nach sich ziehen. Anwälte werden sich auf den Karlsruher Beschluss berufen, wodurch Gerichte und Behörden zusätzlich belastet werden. Ein eigentlich beendetes Aufnahmeprogramm könnte so faktisch über Jahre hinweg weiterwirken.

Demokratische Legitimation wird geschwächt

Millionen Wähler hatten Parteien unterstützt, die eine restriktivere Migrationspolitik angekündigt hatten. Wenn Gerichte anschließend wesentliche Elemente dieser Politik einschränken, bestätigt die „Verschwörungstheorie“, dass Wahlergebnisse nur begrenzte Auswirkungen auf die tatsächliche Politik haben und dass die wahren Drahtzieher im Hintergrund agieren: beispielsweise Logenbrüder.

Dieser Eindruck ist gefährlich. Demokratie lebt davon, dass politische Mehrheiten ihre Programme innerhalb des geltenden Rechts umsetzen können. Werden immer mehr politische Grundsatzentscheidungen in Gerichtssäle verlagert, wächst die Distanz zwischen Wählerwillen und politischer Realität.

„Humanität“ braucht auch politische Grenzen

Niemand bestreitet, dass Menschen in Afghanistan oder in anderen Gebieten dieser Welt teilweise unter dramatischen Bedingungen leben. Dennoch muss ein souveräner Staat selbst entscheiden können, wen er aufnimmt und welche Programme er beendet. Humanitäre Verantwortung, oder anders gesagt „Weltsozialamt“ sein zu wollen bzw. zu müssen, darf nicht bedeuten, dass einmal getroffene politische Zusagen unabhängig von späteren demokratischen Entscheidungen dauerhaft fortgelten.

Schleimige Ausrede à la „wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass“

Das Bundesverfassungsgericht betont zwar, die Bundesregierung könne Aufnahmeprogramme grundsätzlich beenden. Indem es jedoch umfangreiche Einzelfallprüfungen verlangt, erschwert es die praktische Umsetzung dieses politischen Willens erheblich.

Abschied von demokratischen Entscheidungen – hin zum Richterstaat

Der Karlsruher Beschluss stärkt die Rolle der Gerichte zulasten der demokratisch legitimierten Regierung, erhöht den bürokratischen Aufwand und könnte zahlreiche weitere Klagen auslösen. Wer eine klare Begrenzung freiwilliger Aufnahmeprogramme erwartet hat, dürfte den Eindruck gewinnen, dass selbst eindeutige politische Entscheidungen zunehmend von der Justiz relativiert werden. (CR)

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In unserer neuen Serie „Richterstaat“ erschienen bis jetzt folgenden Beiträge:



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Von Redaktion

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