Erneut muss offenbar in Deutschland ein „klares Zeichen“ gegen den vielstrapazierten Rechtsextremismus gesetzt werden, während der „linke Gesinnungsterror“ auf den Straßen des Landes „tobt“.
Die SPIO siehst sich nunmehr veranlasst, dem deutschen Volksschauspieler Heinz Rühmann, 31 Jahre nach seinem Tod, die Ehrenmedaille abzuerkennen.
„Klares Zeichen gegen Rechts“
Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) hatte jüngst erklärt, sie wolle ein „klares Zeichen gegen Rechtsextremismus“ setzen, indem man 14 längst verstorbenen Filmkünstlern ihre Ehrenmedaille, darunter auch Schauspielern wie Heinz Rühmann und Olga Tschechowa, Regisseuren wie Leni Riefenstahl, Funktionären wie dem Berlinale-Erfinder Alfred Bauer, entzieht, wie auch anonymousnews berichten konnte.
Hierbei trifft es sogar Technikpioniere wie August Arnold (ARRI) oder Willi Burth, deren Geräte übrigens von allen Regimen genutzt wurden. Ein Preis, den niemand mehr in Händen hält, wird den Preisträgern posthum wieder abgenommen.
Diese „pseudomoralische“ Handlung spiegelt wohl vielmehr einen völlig verirrten Zeitgeist wider.
Ausgangspunkt dieser „Gesinnungsjustiz-Aktion“ ist eine Studie des Instituts für Zeitgeschichte, die Führungspersonal und Preisträger der SPIO nach „NS-belastet“ und „NS-konform“ aussortiert.
Jahrzehnte also nach der sogenannten Entnazifizierung und danach erfolgten Ehrungen, erfolgt nun dieser symbolische Akt im Sinne des Zeitgeistes. Somit wird demnach, vereinfacht wie es eben „heutzutage“ üblich ist ganz simpel in „NS-konform“ oder eben nicht, unterschieden. Gerade in einem Genre, das bekanntlich auf „Akzeptanz von allem und jeden“ wie vor allem auf „Buntheit“ und Akzeptanz der „Andersartigkeit“ setzt, erhebt man hier den moralischen Zeigefinger, freilich nachhaltig.
Prüfstein der neuen „Simplizität“
Offenbar entpuppt sich hierbei gerade Heinz Rühmann als idealer Prüfstein für diese neue Art der „Simplizität“. War er doch der archetypische „kleine Mann“ des deutschen Films, vom Ufa-Tankstellenjungen über die „Feuerzangenbowle“ bis zum „Hauptmann von Köpenick“. Sein Gesicht überdauerte drei Gesellschaftssysteme, NS-Zeit, junge Bundesrepublik, wie auch das zusammengewachsene Deutschland. Er bereitete in seiner bescheidenen Warmherzigkeit nicht nur den Deutschen seit vier Generationen unendlich viel Freude. Rühmann war zwar kein Mitglied der NSDAP, arrangierte sich aber erkennbar mit dem Regime, profitierte von der Gleichschaltung der Filmindustrie, spielte heitere Rollen, während andere ausgeschaltet, vertrieben oder ermordet worden waren. Zugleich jedoch war seine zweite Frau jüdischer Herkunft, was ihn schließlich in Konflikt mit den Rassegesetzen brachte. Das gehört ebenso zur Biographie wie die posthume „Goldene Kamera“ 1995 als „Größter deutscher Schauspieler des Jahrhunderts“ und seine 13 Bambis.
Auch was die Schauspielerei betrifft ist es jedenfalls ein fataler Fehler die Vergangenheit aus der Sichtweise der Gegenwart beurteilen zu wollen. Andernfalls stünde es wohl an jedwede Geistesgröße der Geschichte der eigenen Nation eliminieren zu können.
„Fall Riefenstahl“
Fraglos anders gelagert ist wohl der „Fall Leni Riefenstahl“. Als eine der faszinierendsten und zugleich belastendsten Figuren der Filmgeschichte, eine Künstlerin von genialer Bildgewalt, deren Werk sich jedoch keineswegs von der Ideologie trennen lässt, der es gedient hatte. Bereits in ihrem Regiedebüt „Das blaue Licht“ zeigte sich ihr außergewöhnliches Gespür für Licht, Rhythmus und mythische Körperinszenierung. 1933 trat sie der NSDAP bei, Hitler ernannte sie persönlich zur „Reichsfilmregisseurin“. „Triumph des Willens“ und „Olympia“ gelten bis heute als Meilensteine der Filmtechnik. Techniken, die das moderne Sport- und Eventfernsehen bis heute prägen.
Als „Mitläuferin“ eingestuft, aber nie richtig verurteilt, durfte sie nicht mehr filmen und drehte erst in den 1970er Jahren bei den Nuba im Sudan wieder und mit über 70 auch als Unterwasserfotografin.
Zweifelsfrei ambivalent sind die Fälle von August Arnold, Alfred Bauer und Olga Tschechowa. Arnold, der Mitbegründer der Weltfirma ARRI, war wie Burth ein Technikpionier. Ein Bastler, Kameramann, Produzent, Erfinder der Arriflex, NSDAP-Mitglied seit 1933, einerseits Nutznießer, andererseits die Verkörperung jener Ingenieurskultur, ohne die der deutsche Film technisch nie den Anschluss gefunden hätte. Alfred Bauer, erster Berlinale-Direktor, war als Jurist und Referent in der Reichsfilmintendanz in den NS-Apparat verstrickt und hat diese Verstrickung im Entnazifizierungsverfahren zu kaschieren versucht. Zugleich verdankt ihm das Festival seine frühen Strukturen und den Aufstieg zur internationalen Institution.
Olga Tschechowa, Emigrantin aus Russland, die die „Grande Dame“ des NS-Kinos, Hitlers Tischnachbarin und Melodramen-Star wurde, zugleich eine Figur zwischen Legende, Gerüchten über Spionagekontakte und Nachkriegstheater. Man kann all das kritisch sehen. Aber wer aus dieser Gemengelage im Jahr 2025 einen einzigen moralischen Schlusspunkt setzt, verwechselt historische Typenbildung mit einem nachgereichten Gesinnungseifer.
Wie es nicht anders sein kann gibt es freilich auch einen Ausnahmefall, den die SPIO wortstark feiert. Hilmar Hoffmann, ehemaliger Frankfurter Kulturdezernent und Präsident des Goethe-Instituts, wurde die Medaille nicht aberkannt, obwohl er als Abiturient 1943 in die NSDAP eingetreten war. Er habe sich nach 1945 aber zeitlebens „wirksam für eine kritische Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit eingesetzt und Akzente für eine künstlerische Gegenposition zum nationalsozialistischen Film-Erbe gesetzt“, heißt es dazu seitens SPIO.
Die SPIO kündigt zugleich an, die Ehrenmedaille ganz abzuschaffen und einen neuen Preis zu stiften, der künftig auch und wenig überraschend „zeitgeistig“, „gesellschaftliches Engagement für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ würdigen soll, demnach also eine Auszeichnung für politisch-moralische Korrektheit. Der moralisch Korrekte ersetzt somit jegliche technische oder künstlerische Leistung der Branche.
Erkennbar ist hierbei somit „als Zeichen der Zeit“, eine klare Verkehrung der historischen Beweislast, nicht mehr der Vorwurf der Täterschaft, sondern der Nachweis der makellosen Gesinnung wird zum „Meilenstein“ posthumer Anerkennung.

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