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Lina Engel die Chefin der linken Terrorgruppe genannt Hammerbande wurde nunmehr auf Anordnung des Bundesgerichtshofes klammheimlich aus der Haft entlassen.

Bei den Überfällen der Hammerbande wurden „andersdenkende“ Mitmenschen ins Koma geprügelt, die Opfer sind für den Rest ihres Lebens gezeichnet, auch wenn es Gottlob keine Todesopfer zu beklagen gab.

Genießt Linksterror Narrenfreiheit?

Es ist fraglos schwer zu glauben, dass die Anführerin der linksautonomen Hammerbande, Lina Engel, auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen wurde, wie auch anonymousnews berichtet hatte.

Nach Angaben des Bundesgerichtshofs soll sie angeblich eine positive Sozialprognose aufweisen. Dazu heißt es in der entsprechenden Presseerklärung, wie folgt.

„Denn nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann der Verurteilten eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden. Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.“

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte der Bande vorgeworfen, „als Mitglieder oder Unterstützer einer spätestens Ende 2017/Anfang 2018 in und um Leipzig gegründeten Vereinigung, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten“, gezielt Andersdenkende körperlich attackiert zu haben.

In der Öffentlichkeit hat sich die linke Terrorgruppe dieser Verdächtigen als „Hammerbande“ einen traurigen Namen gemacht. Deren Überfälle, so die Anklage, seien in der Regel intensiv vorbereitet worden, darunter Ausspähungen von Lebensgewohnheiten der ausgewählten Opfer, die dann mit brutaler Gewalt bearbeitet wurden. Dabei kamen wiederholt auch Schlagwerkzeuge, wie eben Hämmer, zum Einsatz. Das Leben der Attackierten wurde zweifellos riskiert.

Dennoch gibt es nun für Rädelsführerin der Links-Terroristen Lina E. ein happy end mit vorzeitiger Entlassung aus dem Gefängnis. Die Sächsische Zeitung schrieb dazu, „zuletzt hat sie, nach rund zwei Dritteln ihrer Haftstrafe, einen Antrag auf Entlassung auf Bewährung gestellt. Das OLG Dresden entschied darüber nach Angaben eines Sprechers dann Ende März zu Gunsten von E.“ Nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts ist die Sache nun jedoch offiziell.



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Von ELA

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