BERLIN: Bei Nichtöffnen der Tür keine Abschiebung möglich – gilt auch für Asylunterkünfte!
SOS-Rechtsstaat: Wer in Berliner Heimen die Tür nicht öffnet, wird nicht abgeschoben. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts macht aus der Ausreisepflicht eine freiwillige Option. Tür zu, Abschiebung vorbei: Berlin schafft den…