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Das Landgericht Freiburg will offenbar diese lügenhafte und maximal rufschädigende Diffamierung des für seine jüdischen Autoren bekannten Verlages durch eine Soros-nahe Internet-Plattform durchwinken.

Am Dienstag, den 23. September 2025, fand vor dem Landgericht Freiburg im Breisgau die mündliche Verhandlung über die Unterlassungsklage des Ahriman-Verlags gegen die Soros-nahe Kölner Webseite „perspektive“ statt.

Ausgerechnet dieser Freiburger Verlag, der seit Jahrzehnten für seine vielen jüdischen Autoren – darunter berühmte jüdische Widerstandskämpfer wie Bernard Goldstein oder Leopold Trepper – und seine Schriften zur Aufklärung über den Holocaust und andere gegen die Juden gerichtete Verbrechen bekannt ist, muß sich in dem Prozeß gegen den von „perspektive“ verbreiteten wahrheitswidrigen und aufs äußerste ehrverletzenden Schmutzanwurf wehren, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“.

Ein Paukenschlag zum Auftakt

Schon geraume Zeit vor Verhandlungsbeginn um 13.30 Uhr hatten sich etliche Interessierte als Zuhörer vor dem angegebenen Gerichtssaal eingefunden, aber wenige Minuten vorher erschien plötzlich ein Justizbediensteter und erklärte dem verdutzten Publikum, die Verhandlung sei in ein anderes Gebäude verlegt worden. So mußten alle Besucher eilig quer über die Straße zum neuen Saal laufen, in dem sie zu ihrer Überraschung die erste Sitzreihe des Zuschauerraumes bereits durch eine Handvoll jüngerer „perspektive“-Anhänger besetzt vorfanden, die den hastig eintreffenden
Besuchern belustigt bis hämisch entgegenblickten. Zufall oder Zusammenspiel?

Der Verlauf der Verhandlung …

… drängte dann mehr und mehr den Eindruck auf, daß das Urteil in Wirklichkeit längst feststand. Man konnte sich in der Sitzung, an deren Ende die Kammer die Verkündung des Urteils für den 10. Oktober 2025 ankündigte, schon sehr bald nicht mehr des Gefühls erwehren, daß das Urteil bereits „in der Schublade lag“, in anderen Worten, daß sich die drei Berufsrichter schon vor der Verhandlung auf eine Klage- abweisung verständigt hatten und den für einen deutschen Verlag existenzbedrohen- den Rufmord, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“, am 10. Oktober als angebliche „geschützte Meinungsäußerung“ freigeben werden. (Laut Insidern soll es bei deutschen Gerichten, selbst in unpolitischen Verfahren, gang und gäbe sein, das Urteil fix und fertig bereits vor der Verhandlung zu schreiben, womit diese als eine Art „Rechtsstaatstheater“ in vielen Fällen auf den Prozeßausgang keinerlei Einfluß mehr hat.)

Ein abgekartetes Spiel?

Dieser beklemmende Eindruck rührte daher, daß das Gericht auf die einzig relevante Sachfrage – gibt es antisemitische Aussagen in Ahriman-Büchern oder nicht? – überhaupt nicht einging, sondern sie gerade systematisch zu meiden schien und statt dessen die ganze, etwas mehr als eine Stunde währende Verhandlung mit einer für alle Zuhörer gänzlich unverständlichen Wortklauberei über abstrakte juristische Kategorien wie „Tatsachenbehauptung“, „Meinungsäußerung“ oder „Schmähkritik“ zubrachte. Die sich jovial und neutral gebende Vorsitzende führte im Stile dieser
juristischen Rabulistik die gesamte Verhandlung allein, ihre beiden Beisitzer saßen stumm und teilnahmslos daneben, der „perspektive“-Anwalt griff dieses abstrakte juristische Geplänkel mit süffisantem Dauergrinsen sichtlich gerne auf, der Ahriman- Anwalt blieb durch dieses Pingpong zwischen Vorsitzender und Beklagtenanwalt am Vordringen zum Sachkern gehindert, die Gesichter der Zuhörer, die vergeblich auf Sacherörterung statt Spitzfindigkeiten warteten und nichts vom verworrenen Hin und Her juristischer Formeln verstanden, wurden immer länger, und die jungen
„perspektive“-Anhänger in der ersten Reihe (die gut auf jede „Antifa“-Demonstration gepaßt hätten) verfolgten mit wachsender Genugtuung, wie die Vorsitzende jede Erörterung des Kerns der Sache – die Wahrheitswidrigkeit und Bedrohlichkeit desdem Ahriman-Verlag angehefteten „Antisemitismus“-Etiketts – beharrlich umschiffte.

Ahriman stellt den Sachverhalt klar

Erst gegen Ende der Sitzung wurde diese Theateratmosphäre einer seltsamen „Nicht- Verhandlung“ für einen Moment durchbrochen, als schließlich eine Vertreterin des Ahriman-Verlags selbst das Wort ergreifen konnte und in präzisen Sätzen erstmals den existenziell bedeutsamen und bedrohlichen Kern des ganzen Verfahrens benannte:

Nach der treffenden Definition des Oberlandesgerichts Karlsruhe, so führte sie aus, sei ein Antisemit „jemand, der etwas gegen Juden hat, nur weil sie Juden sind“. Aber natürlich bedeute dies nicht, daß man die Handlungen eines Menschen deshalb nicht negativ beurteilen dürfe, weil er Jude sei.
Selbstverständlich dürfe man vielmehr einen Juden ebenso wie jeden anderen Menschen für seine Handlungen kritisieren, so wie Ahriman-Autoren es gegenüber Soros, Rockefeller und Gates angesichts ihrer Handlungen als Führer des US-Gigakapitals, von den Autoren deshalb auch als „Soros/Rockefeller/Gates-Bande“ bezeichnet, getan hätten – wobei Rockefeller und Gates nicht einmal jüdischen Glaubens seien. Wenn das „Antisemitismus“ sein solle, so wäre Kritik am französischen Präsidenten Macron mit Kritik am französischen Volk gleichzusetzen, Kritik an Merz mit Kritik am deutschen Volk. Statt dieser Art seltsamer „Logik“, fügte die Verlagsvertreterin an die Adresse des „perspektive“- Anwalts hinzu, hätte dieser lieber einmal etwas in den Ahriman-Publikationen lesen sollen, in denen sich keine einzige antisemitische Aussage finde, aber zahllose gegenteilige.

Nach diesem unerwarteten Wortbeitrag erstarb das Dauergrinsen in den Gesichtszügen des Kölner Beklagtenanwalts, und auch die Vorsitzende verstummte plötzlich ebenso wie ihre Beisitzer. Aber sie fing sich rasch und verlegte sich wieder auf Belehrungen wie „Auch falsche Meinungen dürfen geäußert werden“ (aber sind Lügen etwa Meinungen?) oder: „Beide Parteien halten den Prozeß fälschlich für ein Grundsatzverfahren, aber es geht hier nur um einen Einzelfall“ – ein logikwidriger Gemeinplatz, ergeht doch selbst ein Todesurteil „nur“ in einem Einzelfall, kann aber trotzdem ein Grundsatzurteil sein, und für das Leben eines einzelnen Menschen wirkt es in jedem Fall so tödlich wie das wahrheitswidrig angeklebte „Antisemitismus“- Etikett für Ruf und Geschäftstätigkeit eines heutigen deutschen Verlages.

Freie Bahn für die Verleumder?

Hätte sich das Gericht nicht bereits vor der Verhandlung zur Klageabweisung entschlossen, so hätte es den „perspektive“-Anwalt mit Nachfragen zu seinen aberwitzigen, von der Soros-finanzierten Amadeu-Antonio-Stiftung abgekupferten Konstrukten „antisemitischer Geheimzeichen“ („Chiffren“, die in ihrer Abstrusität an den Hexenwahn erinnern) konfrontiert und ihn um seine Stellungnahme zu wenigstens einigen der zahlreichen konkreten Widersprüche zwischen seinen Behauptungen und dem Vorbringen des Ahriman-Verlages gebeten. Aber das geschah kein einziges Mal, die Vorsitzende ersparte dem „perspektive“-Anwalt jedes „Nachbohren“ in seine delirierenden „Antisemitismus“-Konstrukte oder seine bösartige Stimmungsmache (wie z.B. angebliche „Verbindungen Ahrimans zu rechten Verlagen“, wo es um Buchinhalte geht). Das aber kann kaum anderes bedeuten als:
Das Gericht will auf diese Konstrukte sein Urteil stützen und wollte sie darum nicht schon in der Verhandlung durch Sacherörterung erschüttert sehen.

Ungewöhnliche Verfahrensverzögerung

Hinzuzufügen bleibt, daß das Gericht diese Verhandlung erst vierzehn Monate nach Klageerhebung anberaumte, eine in Pressesachen völlig ungewöhnliche Verfahrensverzögerung. Dazu paßte es, daß die Vorsitzende am Ende der Sitzung als Tag derUrteilsverkündung bekanntgab: den „10.  Oktober 2026“ – um ihren bezeichnenden Versprecher rasch zu korrigieren.

Wir werden über den Prozeß weiter berichten.

***

Hier geht es zum Erstartikel:

Verlag mit höchsten Anteil jüdischer Autoren klagt gegen Verleumdung „antisemitische Bücher“ zu veröffentlichen

 



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Von Redaktion

9 Gedanken zu „Gerichtsverhandlung wegen „Antisemitismus“-Verleumdung gegen Freiburger Ahriman-Verlag“
  1. Man sollte wohl nicht Religionsfreiheit im allggemeinem verurteilen.
    Glauben ist etwas persönliches und Niemand darf mir seinen Glauben aufzwringen.
    Mich stört es nicht ob Jemand einen Anhânger mit einem Kreuz, einem Sterns oder der Hand Fatimas trägt!
    Aber ausser Nonnen trägt keine europäische Frau mehr „gezwungen“ Kopftuch oder ist verschleiert.
    Trachten und Gebräuche sind nicht aufgezwungen, sondern nur Zeichen unserer Herrkunft.
    Ich trage auch ein Thors oder Donar Hammer.
    Es ist kein Glaube, sondern einfach ein Zeichen meiner nordischen Herkunft.
    „Wer nicht weiss woher er kommt, weiss nicht wohin er geht“.
    Ich bin weder Grieche, noch Römer!
    Für mich ist eine verschleierte Frau einfach sexy.
    Das verborgene zu entdecken und zu entschleiern.
    Mit Liebe zu allen Frauen.
    „Das schwache Geschlecht ist das Stärkere wegen der Schwäche des Stärkerem für das Schwächere.“
    Aber ist nicht so einfach.
    Ihr seit die Mütter unserer Kinder und Bitches nutzen es aus.
    MfG

  2. und warum setzt man den schwulen AH Müll noch heute mit dem Deutschen Volk gleich und auch die grüne linke Kriegsgeile Suppe gehört nicht zum allgemeinen Deutschen Volk auch wenn unser Kleidiktatorischer Hammelläufer sich da sehr viel Mühe gibt. Ich schätze 1 zu 100 also 99% zu 1%
    ich der Kleidiktatorischer Hammelläufer will Krieg mit Russland auch übrigens sind ihre 3 Jungens den schon Dienstfähig. Dienstfähigkeit ab 12 Jahren.und damit da keine zweifel Aufkommen
    RAUS MIT RUSSLAND AUS DER UKRAINE!!!!!!!!

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    1. @ Antichrist
      Mir geht es genauso.
      Mir sind homosexuelle Schwule und Lesben scheissegal.
      Aber Sie sind nicht die Mehrheit.
      Mit Schwulen, Lesben und sogenannten Trans“Gendern“ gäbe es in einiger Zeit keine Menschen mehr.
      Statt das Lesben sich mit Pimmelersatz-Godemichets befriedidigen, biete ich die warme menschliche Variante an.
      Und auch die Hintertür stört mich nicht solange der Hintern weiblich ist – jede nach Vorlieben.
      Nichts ist obligatorisch oder verbindlich.
      Aber jeder Stecker passt in eine Steckdose.
      Bin wohl altmodisch Hetero.
      MfG

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      1. im Tierreich werden sie(schwule und Lesben) ausge“merz“t weil sie Untergang und Krankheit bedeuten und wie sagte mein OPA immer wenn ich fragte Warum??? ja mein jung er brachte Arbeit was zu essen auf den Tisch und eine Zukunft, sie war trügerisch aber das interessierte in dem Moment keinen. Er wurde 1897 geb. und hatte noch viele zu berichte und ICH bin froh gut zugehört zu haben und er war und ist mein Held. Heute haben wir grün linke Terroristen deren Leitspruch Lieber in der Hölle herrschen als im Himmel dienen ist. Ich finde man ist nicht altmodisch wenn man eine Frau begehrt und Liebt von ihr umsorgt wird, mit ihr eine neue Zukunft aufzieht, sie schützt und ich habe von meiner Oma NIE gehört das musst du aber so machen sie ist höchstens hingegangen hat es ihm gezeigt und wenn es ihm genutzt hat hat er es angenommen und so haben diese beiden Menschen bis ins hohe alter zusammen verbracht.
        Gedanke altmodisch man wie gerne wäre ich altmodisch.

  3. Schade daß der Ahriman-Verlag nicht bekannter ist, denn seine Veröffentlichungen sind zumeist unbequem und im besten Sinne kontrovers, denn konsequent in der Sache und vielfach belegt.
    Aber auch so sind derartige fadenscheinige Vorwürfe ein Sargnagel mit dem die Regimebüttel selbst ihrem Ende zuarbeiten: Sind die Propagandaprofiteure zu gierig wirds mit dem Narrativ schwierig.

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  4. Hach, diese Juristischen Schachzüge! Der „perspektive-Anwalt mit seinem süffisantem Grinsen und den abstrakten „Antisemitismus-Chiffren – das ist schon fast Theater! Wirklich, wer braucht schon Sacherörterung, wenn man gute alte Wortklauberei und das stille Einverständnis der Richter hat? Ahriman, mit seinen höchsten Anteilen jüdischer Autoren, kämpft hier wohl um sein Überleben gegen eine wohlgeplanten Klage-Abweisung. Na, wer hätte das gedacht? Die Verhandlung war ja so… einzigartig. Einfach grandios, wie die Dinge hier ablaufen. Man lernt es nie aus, oder?<a href="https://footballbros.run/basketball-stars&quot;

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  5. Ein Verlag der für „seine Schriften zur Aufklärung über den Holocaust und andere gegen die Juden gerichtete Verbrechen bekannt ist“, muss sich Denunzianten und Lügnern erwehren, ein Schelm wer ein Lächeln im Gesicht hat dabei! „Freie Bahn für Verleumder“, die Aussage gilt da wohl für beide Seiten, nur dass die jahrelang benutzte und vom „Gesetz“ freigehaltene „freie Fahrt“ des einen, der man nicht einmal ein Buch in den Weg stellen konnte ohne in Schwierigkeiten zu geraten, vom „Linken Bruder im Geiste“ behindert wird! Ist man nicht gewohnt anscheinend, es mit den eigenen Waffen zu tun zu haben, sein „Geschäftsmodell“ angegriffen zu sehen das bisher als sakrosankt galt! Sollen die deutsche Bevölkerung fragen wie mit sowas umzugehen ist am Besten, die hat es seit 80 Jahren mit „Schriften zur Aufklärung über den Holocaust und andere gegen die Juden gerichtete Verbrechen“ zu tun und Erfahrung darin!

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  6. Dieses Land einschließlich ihrer Gerichtsbarkeit ist eine KLOAKE des GRAUENS. Die längst vergangene Zeit scheint immer noch ihren Schatten zu werfen.

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