Im Namen einer sogenannten „sozialen Innovation“ planen nunmehr Union und SPD sich an Milliarden von Ersparnissen zu bedienen. Gelder inaktiver Konten sollen somit dem Staat zugeschlagen werden, um einen Fonds für „soziale Innovationen“ einzurichten zu können.
Neun Milliarden auf derartigen deutschen Konten
Bis zu neun Milliarden Euro könnten, Schätzungen zu Folge auf derartigen inaktiven Konten in Deutschland liegen.
Mehrere Milliarden Euro könnten also auf nicht mehr aktiven Bankkonten lagern und jetzt von der Bundesregierung eingezogen werden, wie auch apollo-news berichtet hatte. Im Koalitionsvertrag haben sich also Union und SPD darauf geeinigt, das Geld dieser sogenannten nachrichtenlosen Konten für „soziale Innovationen“ aufzuwenden und dafür einen „revolvierenden Fonds“ einzurichten.
Bis dato fällt dieses Geld auf derartig inaktiven Konten nach 30 Jahren in der Regel an die verwaltende Bank zurück. Diese wiederum muss den Betrag dann als Gewinn verbuchen und als Solchen auch versteuern. Sollte sich ein Anspruchsberechtigter dann aber doch noch melden, muss die Bank das Geld trotzdem auszahlen, auch wenn es bereits verbucht wurde.
Szenarien der „Inaktivität“
Es kann aber auch im Falle eines Umzugs zur langjährigen Inaktivität eines Kontos kommen, sollte der Inhaber eine Adressänderung vergessen und somit für die Bank nicht mehr erreichbar sein. Ähnlich verhält es sich bei einer Unternehmensauflösung, bei der nicht alle Konten dementsprechend gekündigt worden waren. Möchte niemand das Geld haben, kann es sodann die Bank übernehmen.
Unterschiedlichen Schätzungen zu Folge befinden sich auf deutschen Konten zwei bis neun Milliarden Euro. Während die Bank zur Verwaltung dieser Summen verpflichtet ist, ist die Hürde für einen staatlichen Zugriff auf die Gelder bis dato noch sehr hoch, alleine durch die langjährige Aufbewahrungspflicht der Banken. Eben dies möchten Union und SPD nun offenbar, zu Gunsten der „leeren Staatskasse“, ändern.
Wie genau allerdings diese Gelder staatlich genutzt werden sollen, ist bislang völlig unklar. Die Bundesregierung plant jedoch zunächst eine Festsetzung des Zeitraums für nachrichtenlose Konten. Statt einer 30-jährigen Inaktivität könnten Union und SPD den notwendigen Zeitraum ohne Kontobewegung möglicherweise auf 20 oder weniger Jahre herabsetzen, um so eine schnellere Einziehung der Gelder durch die Bank bewirken zu können.
Kreditinstitute werden zur Geldweiterleitung verpflichtet
Die Kreditinstitute könnten dann verpflichtet werden, das Geld weiterzuleiten. Geplant ist diesbezüglich auch ein zentrales Melderegister, in dem die nachrichtenlosen Konten aufgeführt werden. Bislang geschah das nur innerhalb der einzelnen Institute, für Angehörige ist es deshalb somit schwer, die Konten von Verstorbenen aufzuspüren zu können. Gelingt das nicht, könnte das Geld künftig in den „Regierungs-Fonds“ eingespeist werden, aus dem dann wiederum die „sozialen Innovationen“ getätigt werden.
In Großbritannien gibt es bereits ein ähnliches System. Dort können nach 15 Jahren die Guthaben nachrichtenloser Konten staatlich vergeben werden, indem sie an eine Förderbank weitergeleitet werden. Ob dieses Vorgehen in Deutschland verfassungsrechtlich vertretbar sowie im Rahmen des Erbrechts durchgeführt werden kann, ist jedoch fraglich. Inwiefern die inaktiven Milliarden Euro also tatsächlich für „soziale Innovationen“ genutzt werden können, ist freilich noch völlig unklar.
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UN100-Gesellschaftsvertrag: Das Ende unserer Freiheit
„Zur Hundertjahrfeier der Vereinten Nationen soll die Welt einen Gesellschaftsvertrag erhalten, der eine umfassende Anwendung von KI vorschreibt, ja sogar KI mit Menschen gleichstellt.
Als Zugabe soll es ein Sozialkreditsystem für alle geben,
das das Verhalten der Menschen überwacht, bewertet und Gehorsam belohnt“
Kla.TV-Video (07.06.25) :
https://www.kla.tv/2025-06-07/37796&autoplay=true
Es wäre nur „gut“ wenn dieser Staat mit den eingenommen und uns abgezockten GELD gut, sehr gut umgehen würde, und nicht unser Geld an Gott und Welt verschleudern würde.
Wie ein seriöser Geschäftsmann geht der Staat leider nicht damit um, und ein SPD-Finanzminister läßt da auch nichts Gutes ahnen ? Ein KONKURS-VERGEHEN kann man dem Staat mit seiner allerschlechtesten Buchführung leider strafrechtlich nicht anhängen, warum eigentlich nicht ? Sie stehen doch auch alle im Bundestag auf wenn die Präsidentschaft
den Raum betritt ?
SCHÖNREDEN hilft da nichts mehr, dieses Land entwickelt sich immer mehr zu einem kommunistisch unterwanderten und radikalen Land, jenseits einer wirklichen DEMOKRATIE.
Offensichtlich haben die NACHFOLGENDEN aus der GESCHICHTE nichts, aber auch garnichts gelernt, sie sind arrogant und herrschsüchtig, trotz einer der allerkleinsten
Mehrheit durch eine sehr fragwürdige BUNDESTAGSWAHL 2025. Deren DENKWEISEN erinnern mich sehr stark an die einstige vergangene Zeit in Deutschland.
So ein Bundeskanzler schwimmt nur mit, er nutzt seine ihm gegebene „Macht durch des Grundgesetz“ nicht aus, was der Vorherige aber auch schon nicht getan.
Das ist die Salamitaktik, wie bei der Armee. Zuerst nimmt man die Freiwilligen, dann die arbeitslosen Junggesellen, dann die Junggesellen im Job, dann die kinderlosen Verheirateten, dann die Verheirateten mit nur einem Kind usw. usf. Am Schluss sitzen alle im Schützengraben und wundern sich, wie es soweit kommen konnte.
Es ist doch besser, dass das herrenlose Geld an den Staat (= wir = Steuerzahler) fließt, als an die Banken. Denen steht es am allerwenigsten zu, oder? Sollte sich der Besitzer doch noch finden, bekommt er das Geld, so der Plan.
man darf nichtmal mit dir spielen @heino.
die redi schützt dich÷÷