Am 8. September findet in Freiburg vor dem OLG Karlsruhe die Berufungsverhandlung in Sachen AHRIMAN vs „perspektive“ statt. Die Soros-nahe Internetplatform behauptet öffentlich und wahrheitswidrig, der Ahriman-Verlag „veröffentlicht regelmäßig antisemitische Bücher“. Im vom Verlag angestrengten Klageverfahren urteilte das Landgericht Freiburg in erster Instanz, diese bösartige und beleidigende Verleumdung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, da dies lediglich ein „Werturteil“ sei, das „keiner Tatsachengrundlage“ bedürfe.
Schweinischste Verleumdung soll straflos bleiben!
Frei erfundene Antisemitismus-Keule darf straflos geschwungen werden!
Hier zur Erinnerung in sehr geraffter Form der Sachverhalt (die ausführliche Dokumentation finden Sie auf der AHRIMAN-Webseite in der Rubrik „Verleumdung und Wahrheit„):
Der AHRIMAN-Verlag – der deutsche Verlag (von konfessionsgebundenen abgesehen) mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren und Heimstatt zahlreicher Autoren, die gegen das Hitlerregime gekämpft haben, wie Bernard Goldstein, dem Führer des Warschauer Ghettoaufstandes oder Leopold Trepper, dem Leiter der berühmten „Roten Kapelle“ – klagt gegen die Soros-nahe Internetplattform „perspektive“, weil diese infam lügend verbreitet, AHRIMAN „veröffentlicht regelmäßig antisemitische Bücher“.
Eine böswilligere Lüge und Verleumdung ist kaum denkbar, gegen die u.a. der AHRIMAN-Autor Efraim Zuroff, Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, bei Gericht protestiert hat (hier sein Protestbrief). Denn das gesamte Verlagsprogramm von AHRIMAN widmet sich seit über 40 Jahren ausschließlich der Verteidigung der Errungenschaften der Aufklärung in der Tradition Voltaires, insbesondere der Religionsfreiheit, Judenemanzipation und Meinungsfreiheit, weshalb in keiner einzigen AHRIMAN-Schrift irgendeine antisemitische Aussage vorkommt, dafür sehr zahlreiche gegenteilige. (Der nahezu zwei Jahrtausende von den Kanzeln gepredigte echte Antisemitismus war fraglos äußerst häßlich und bösartig vernichtungswillig. Hitler knüpfte an diesen nahtlos an. Aber es gibt nun einmal keine jüdische Rasse, auch kein Gen für Wirtschaftskriminalität.)
Im Herbst 2025 hat das Landgericht Freiburg die Klage des AHRIMAN-Verlages gegen seine zutiefst beleidigende und bösartige Verleumdung mit der Begründung abgewiesen, diese Verleumdung durch „perspektive“ sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, ein „Werturteil“. Dieses bedürfe – entgegen aller jahrzehntelangen Rechtsprechung – ausdrücklich „keiner Tatsachengrundlage“. Dabei stinkt die Parteilichkeit des Gerichts zum Himmel, denn wäre irgendein Kartell-Politnik derart diffamiert worden, wäre das Urteil mit Sicherheit anders ausgefallen; selbst die Verurteilungen tatsächlich ganz harmloser Witzbolde und Kritiker dieser Politniks, die sich dafür sogar ein Sondergesetz (§ 188 StGB) geschaffen haben, sind in diesen Fällen inzwischen Legion.
Mit diesem Schandurteil stellt das Gericht den Verleumdern einen Freibrief für ihre Lügen aus, die natürlich genausowenig von Artikel 5 GG gedeckt sind wie Aufruf zur Gewalt. Der AHRIMAN-Verlag hat im Dezember 2025 dagegen Berufung beim OLG Karlsruhe (Az. 14 U 120/25) eingelegt, die Verhandlung in zweiter Instanz und die Entscheidung wurde jetzt für den 8. September 2026, 14 Uhr anberaumt.
Und in dieser Situation leistet nun die Geheimpolizei der Justiz finstere „Schützenhilfe“. Es ist die gleiche Geheimpolizei, das sollte nie vergessen werden, deren Personalbestand bei Gründung nahezu vollständig aus Hitlers Gestapo rekrutiert wurde (die Namen Gehlen und Gerken mögen hier genügen) und die zwecks Vertuschung dieser historischen Kontinuität und Bemäntelung ihrer antidemokratischen Funktion in „Verfassungsschutz“ umgetauft wurde.
Eine aktuelle Veröffentlichung dieses Spitzelapparates firmiert unter dem Titel „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“. In pseudosachlichem Inquisitorenton wendet sie sich an „Lehrer“ und „pädagogisches Fachpersonal“ sowie an „interessierte Bürger“, will also Gesinnungsschnüffelei und allgemeines Denunziantentum bereits an Schulen, aber keineswegs nur dort, anheizen und anleiten.
Auf etwa 80 (!) steuergeldbezahlten Seiten werden darin zahlreiche Bilder, Worte und Namen aufgelistet, die – so behauptet dieser neuzeitliche „Hexenhammer“ – angeblich Teil einer angeblichen antisemitischen Geheimsprache seien, die angeblich benutzt würde, um angeblichen Antisemitismus zu verschleiern und durch diese „Täuschung“ und „Tarnung“ strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Liste dieser angeblichen „Geheimzeichen“ ist lang und vor allem beliebig! Mit ihr läßt sich bei Bedarf jedem, aber wirklich jedem, das Totschlagwort „Antisemit“ anhängen: Eine solche „Chiffre“ soll etwa …
- … die Verwendung des Wortes „Lüge“ für Regierungsbehauptungen sein oder auch
- eine Formulierung wie „Masken fallen lassen“;
Zu derartigen „Chiffren“ sollen nicht nur Worte wie
- „Ostküste“ und
- „Wall Street“,
- „Globalismus“,
- „Eliten“ und
- „Hochfinanz/BlackRock“ gehören, sondern auch
- „Drahtzieher“ und
- „Handlanger“, nicht nur
- „Siegermächte“ und
- „Morgenthauplan“, sondern auch die sinnbildliche Darstellung eines
- Kraken oder Auges,
- eines Puppenspielers
- bzw. Strippenziehers z.B. in Satiren oder
- Werbemotiven, die hier nur beispielhaft aufgeführt sind. (Näheres hierzu in der Pressemitteilung des Ahriman-Verlags vom Juni 2026).
Sachlich Kritik an Soros soll unterbunden werden
Die von den Verleumdern herbeidelirierten „Belege“ für einen angeblichen „Antisemitismus“ bei AHRIMAN beziehen sich ausschließlich auf sachliche Kritik an Soros´ politischen Machenschaften, z.B. an der von ihm maßgeblich mitinitiierten „Migrationsagenda“, wozu er sich im übrigen offen und stolz bekennt, sowie auf gesellschaftliche Analysen, in denen der von Trump sogenannte „swamp“ nach seinen maßgeblichen Führern als Soros/Rockefeller/Gates-Bande bezeichnet wird, wobei selbstredend die protestantische Herkunft der letzteren wie die jüdische des ersteren nicht die allergeringste Rolle spielt.
Die Geheimpolizei greift mit ihrer „Entscheidungshilfe“ in das laufende Verfahren ein, eine verfassungswidrige Obszönität! Wir werden sehen, wie „unabhängig“ das nächste Gericht am 8. September entscheiden wird. Die Verleumdung zielt auf nicht weniger als die Existenzvernichtung des AHRIMAN-Verlages, denn ein gerichtlich abgesegnetes „Antisemitismus“-Stigma soll den Feinden der Meinungsfreiheit ausufernde …
- … Anzeigen- und Internetzensur ermöglichen,
- den Ausschluß von Buchmessen,
- die Sperrung von Geschäftskonten usw.
Das Verfahren hat als Musterprozeß exemplarischen Charakter, das Urteil mit Sicherheit Signal- bzw. Vorbildwirkung. Es geht mitnichten um Antisemitismus-Bekämpfung, sondern um die Zerstörung der Meinungsfreiheit mittels willkürlicher, frei erfundener „Antisemitismus“-Verleumdungen! „Tyranny in disguise„, getarnte Gewaltherrschaft, nannte US-Außenminister Marco Rubio die politischen Verhältnisse in Deutschland treffend. Die Zerstörung der Meinungsfreiheit, gegen die J.D. Vance auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2025 zu Recht scharf protestiert hatte, hat mit dem jüngsten Pamphlet der Geheimpolizei eine neue Dimension erreicht!
Nur die öffentliche Aufmerksamkeit kann diese gefährliche Entwicklung stoppen!
Verhandlungstermin am Oberlandesgericht:
8. September 2026, 14:00 Uhr
OLG Karlsruhe in 79098 Freiburg, Salzstr. 28
Sitzungssaal 1, 2. OG
Kommen Sie zahlreich! Es geht um die Zerstörung der Meinungsfreiheit!
Protestbriefe/Emails an:
OLG Karlsruhe, 14. Zivilsenat
Salzstr. 28, D-79098 Freiburg
Email: poststelle@olgzsfreiburg.justiz.bwl.de
Aktenzeichen unbedingt angeben: 14 U 120/25
(Bitte mit Kopie an den AHRIMAN-Verlag: ahriman@t-online.de)
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